Wörterbuch der Psychologie 1976, Seite 585

Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Seite 585 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 585); 585 Zugriffszeit bei jeder Aufgabe als resultierende gewogene Valenz bezeichnet wird. Ihr Maximum bestimmt, auf welchem Schwierigkeitsniveau die Zielsetzung erfolgt. 2. Das Entscheidungsmodell von SIEGEL stimmt theoretisch in den wesentlichen Punkten mit der Resultanten-Valenz-Theorie überein. Grundannahme: Unter den Bedingungen einer Unsicherheit verhalten sich Personen so, als ob sie einen subjektiv erwarteten Nutzen zu maximieren versuchten. Die Entscheidungen sind daher immer durch die subjektive Wahrscheinlichkeit und den Nutzen, d. h. die Valenz, bestimmt. Die Summe der Produkte von subjektiver Wahrscheinlichkeit und Nutzen am größten zu halten, ist daher das Bestreben einer Person bei der Entscheidung für ein bestimmtes Anspruchsniveau beim Vorhandensein mehrerer möglicher Alternativen. Der Vorteil des Entscheidungsmodells gegenüber der Resultanten-Valenz-Theorie besteht in der methodischen Möglichkeit, die subjektive Wahrscheinlichkeit und den Nutzen zu messen, z. B. mit Hilfe sog. Ein-Personen-Spiele, und dadurch das zu wählende Anspruchsniveau zu errechnen. 3. Im Atkinson-Modell wird neben der subjektiven Wahrscheinlichkeit und einer dem Nutzen analogen Größe, dem Anreiz, noch zusätzlich der Faktor überdauernde Leistungsmotivation einmultipliziert. Die Wahl einer Aufgabe bestimmten Schwierigkeitsniveaus ist dann durch das Maximum der Summe der Produkte aus überdauernder Leistungsmotivation, subjektiver Wahrscheinlichkeit und Anreiz für Erfolg und für Mißerfolg bestimmbar. Die Voraussagen aus diesem Modell stimmen aber nur annähernd mit empirischen Ergebnissen verschiedener Untersuchungen überein. Die Schwierigkeiten bei allen drei Modellen ergaben sich einmal daraus, daß die subjektive Wahrscheinlichkeit für Erfolg und die subjektive Wahrscheinlichkeit für Mißerfolg sich nicht wie vorausgesetzt komplementär zu 1 ergänzen. Je nach Motivationslage werden die subjektiven Wahrscheinlichkeiten für Erfolg und für Mißerfolg in verschiedenem Ausmaß unabhängig voneinander eingeschätzt. Zum anderen besteht die reziproke ebenfalls vorausgesetzte Beziehung zwischen Valenz und subjektiver Wahrscheinlichkeit ebenfalls nur in eingeschränktem Maße, sie verliert sich z. B. bei geringer ,,Ich-Beteiligung“. Zielstrebigkeit: charakterliche Eigenschaft, die vor allem durch Wülensmerkmale wie Willensbestimmtheit, Willensstärke, Durchsetzungsfähigkeit, Entschlußfreudigkeit und Belastbarkeit gekennzeichnet ist. Als eine die Persönlichkeit auszeichnende Grundhaltung der konsequenten und unbeirrbaren Verfolgung von Aufgaben, Perspektiven und Zielstellungen schließt Z. Ablenkbarkeit, Flüchtigkeit, Sprunghaftigkeit und Unbeständigkeit weitestgehend aus. Z. ist an reflektierendes Bewußtsein gebunden und setzt differenziertes Perspektiverleben sowie exakte Handlungsplanung und hinreichende Folgenantizipation voraus. Eng verbunden damit sind Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Beharrlichkeit, Umsicht und Verantwortungsbewußtsein. Ziel-Zug-Lage Î Barriere-Druck-Situation. Zöllnersche Täuschung f Täuschungen, geometrisch-optische. Zone der nächsten Entwicklung: von WYGOTSKI (1964) geprägter Begriff, mit dem das Verhältnis von kindlichem Lernen beim Umgang mit Erwachsenen, insbesondere im Unterricht, und in der psychischen Entwicklung erfaßt wird. Der Begriff Z. umfaßt das jeweilige zeit- und bedingungsabhängige Moment, im Unterricht eine „höhere Stufe der intellektuellen Möglichkeiten zu erreichen, die Möglichkeit, von dem, wozu das Kind fähig ist, zu dem, wozu es nicht fähig ist“ überzugehen (S. 215). Nach WYGOTSKI hat ein entwicklungsfördernder Unterricht sowohl das Niveau der aktuellen Entwicklung als üuch die Z. zu beachten. Die Z. ist dadurch bestimmt, daß das Kind beim Umgang mit den Erwachsenen im Prozeß des Lernens das vollzieht, wozu es noch nicht selbständig fähig, aber „morgen selbständig zu machen fähig“ ist, womit solche Leistungen gemeint sind, die unter Anleitung, mit Hilfe, nach Demonstration u. ä., d. h. in sozialer Kooperation mit dem Lehrenden gezeigt werden. Unterricht und Entwicklung in der Schule verhalten sich nach der Auffassung WYGOTSKIs zueinander wie die Z. zum aktuellen Niveau der Entwicklung. Der Unterricht müsse sich einerseits auf die „durchlaufenen Entwicklungsstadien orientieren“, andererseits jedoch „nicht so sehr auf die reifen, als auf die heranreifenden Funktionen4 4 stützen (S. 215). Nur innerhalb dieser Grenzen könne der Unterricht fruchtbar sein. Zufallsauswahl, reine: Methode, bei der die Stichprobenelemente aus einem vollständig präsenten Universum zufällig gezogen werden. Dabei hat jedes Element des Universums die gleiche Chance, in die Stichprobe zu kommen. Varianten ergeben sich aus der Form, in der die Zufallszahlen gewonnen werden, z. B. in einem Lotterieverfahren oder aus Zufallszahlentabellen. Î Stichprobe. Zufallswahl Î Beliebigkeitsauswahl. Zugriffszeit: 1. Kybernetik: bei elektronischen Digitalrechnern die Zeit zwischen Speicheraufruf und Überführung der Information vom Speicher ins Rechenwerk bzw. vom Rechenwerk in den Speicher. Z.en variieren bei Zufalls verteiltem Zugriff (random access) zwischen Bruchteilen von Mikrosekunden bei einigen Matrixspeichern und mehreren Minuten bei Bandspeichern. 2. Gedächtnis: Zeit, die zur Reproduktion eines Gedächtnisinhalts erforderlich ist, z. B. in Assoziationsexperimenten nach der Reizwortmethode feststellbar. Dabei ergibt sich als Zusammenhang zwischen Z. und Asso-;
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Dokumentation: Wörterbuch der Psychologie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1976, Günter Gaußing (Gesamtleitung), Helmut Kulka, Joachim Lompscher, Hans-Dieter Rösler, Klaus-Peter Timpe, Gisela Vorweg (Hrsg.), 1. Auflage, Bibliographisches Institut Leipzig, 1976 (Wb. Psych. DDR 1976, S. 1-596).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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