Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie 1986, Seite 214

Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Seite 214 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 214); Gesellschaftsvertrag 214 Gesellschaftsvertrag: sozialpolitischer Begriff in der bürgerlichen idealistischen Theorie von der Entstehung der Gesellschaft und des * Staates vermittels des bewußten Abschlusses eines Vertrages durch die Individuen. Ansätze zu einer solchen Erklärung der Gesellschaft und des Staates finden sich bereits in der antiken griechischen Philosophie, so bei den Sophisten ( Sophistik), bei Sokrates und Epikur. Als Theorie wird sie jedoch erst in der europäischen Philosophie der Aufklärung (17. und 18. Jh.) im Kampf der aufstrebenden Bourgeoisie gegen den Feudalismus und die absolute Monarchie entwickelt. Als theoretischer Ausdruck des Strebens der Bourgeoisie nach politischer Herrschaft ist sie eine ideologische Waffe von großer Bedeutung. Ihre Hauptvertreter sind Hobbes und Locke in England, Althus und Pufendorf in Deutschland, Grotius und Spinoza in den Niederlanden, Rousseau in Frankreich, Radistschew in Rußland. Die Theorie vom G. geht einerseits vom bürgerlichen * Individualismus aus, wonach dem Individuum gegenüber der Gesellschaft der Vorrang zukommt. Dies ist ein ideologischer Ausdruck der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, in denen die Menschen sich als formal gleichberechtigte Warenbesitzer gegenüberstehen. Andererseits fungiert auch das Naturrecht als Grundlage der Theorie des G., eine Auffassung, wonach jeder Mensch von Natur aus gewisse unveräußerliche Rechte besitzt. Entsprechend dieser Theorie lebten die Menschen ursprünglich in einem Naturzustand, der teils als anarchischer Zustand des Krieges aller gegen alle (Hobbes), teils als friedliche Idylle (Rousseau) dargestellt wird. Die Gesellschaft entsteht dadurch, daß die Individuen einen Vertrag zum wechselseitigen Vorteil miteinander eingehen, einen Gesell- schaftsvertrag (social contract, con-trat social, pactum societatis). Der Staat kommt dadurch zustande, daß die Individuen mit dem Herrscher oder der Regierung einen Herrschaftsvertrag (governmental contract, pacte du gouvernement, pactum subjectionis) abschließen, wobei dies auch durch eine hierfür bestimmte Gruppe von Individuen als Vertreter der Gesamtheit erfolgen kann Der unhistorische, idealistische, künstliche Charakter der Theorie des G. ist offensichtlich. (Siehe LW, 1, 129/130) Trotzdem bedeutete sie in ihrer Zeit einen großen Fortschritt mit weitreichenden revolutionären Konsequenzen. Denn gegenüber der theologisch-feudalen Auffassung von der göttlichen Ordnung auf Erden, in der die Könige und Fürsten von Gottes Gnaden herrschen, erklärte diese Theorie Gesellschaft und Staat zu Menschenwerk, zu Einrichtungen, welche die Menschen selbst zu ihrem Vorteil und Nutzen schaffen. Der G. machte damit aus den Herrschern Beauftragte der Bürger und band sie (in der Theorie) an Verträge. Er gab den Bürgern das Recht, den Herrscher zu entfernen, wenn er den Vertrag nicht einhielt, d. h. begründete das Recht auf Revolution. Gesellschaftswissenschaft - Wissenschaft Gesetz: 1. notwendiger, allgemeiner und wesentlicher Zusammenhang zwischen Erscheinungen sowohl der objektiven Realität als auch des Bewußtseins, der sich durch relative Beständigkeit auszeichnet und sich unter gleichen Bedingungen wiederholt. Unter Gesetzmäßigkeiten ist der Ablauf von Prozessen bzw. Zuständen gemäß den ihnen innewohnenden G. zu verstehen. Die Gesetzmäßigkeit umfaßt also eine Gesamtheit von G., die im Wirken der Gesetz-;
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Dokumentation: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1986, Alfred Kosing, 2. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1986 (Wb. ML Phil. DDR 1986, S. 1-616).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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