Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 312

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 312 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 312); Fachorgane fest und kontrollieren deren Erfül-lung. Die in den §§33 und 51 GöV enthaltenen Aufgaben und Befugnisse der Räte der Bezirke und Kreise sind eng miteinander verbunden und ergänzen sich. Sie betreffen - die Verantwortung für die einheitliche Verwirklichung der staatlichen Bildungspolitik in ihren Territorien; - die Gewährleistung der kommunistischen Erziehung der Kinder und Jugendlichen in den POS und anderen Einrichtungen des Bildungswesens, wobei die Räte der Bezirke dafür die grundlegenden Bedingungen zu schaffen haben; - die Sicherung des polytechnischen Unterrichts in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen; - die Leitung, Planung sowie personelle und materielle Sicherung der unterstellten Bildungseinrichtungen ; - die Gewährleistung der Berufs- und Studienberatung für Facharbeiter, Fach- und Hochschulberufe, einschließlich der Beratung für militärische Berufe, sowie - die Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung. Dabei haben sowohl die Räte der Bezirke als auch die Räte der Kreise das Recht, im Rahmen der Rechtsvorschriften Auflagen zu erteilen (§ 33 Abs. 3 und § 51 Abs. 3 GöV). Darüber hinaus obliegt den Räten der Bezirke - die Erarbeitung langfristiger Programme zur Studien- und Berufsberatung; - die Unterstützung der Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie anderen zentralen Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen und die Zusammenarbeit mit diesen, vor allem zur engeren Verbindung von Wissenschaft und Produktion. Die Räte der Kreise sind zuständig für - die Schaffung von Voraussetzungen dafür, daß allen Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, der Besuch eines Kindergartens ermöglicht wird; - die Sicherung der Fürsorge für elternlose und familiengelöste sowie gefährdete Kinder und Jugendliche; - die Berufung und Abberufung von Direktoren der ihnen unterstellten POS und kommunalen Berufsschulen, die vom Kreistag zu bestätigen sind, sowie - die Unterstützung der Wahl der Elternvertretungen und deren schulpolitische Orientierung sowie die Sicherung der Zusammenarbeit der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen mit den Bil-dungs- und Erziehungseinrichtungen und deren Elternvertretungen. Detaillierte Aufgaben, Rechte und Pflichten enthält §74 GöV für die Unterstützung der kommunistischen Erziehung, des polytechnischen Unterrichts, der Berufsberatung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Räte der Städte und Gemeinden. Sie nehmen in Erfüllung dieser Aufgaben unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie auf das Wirken gesellschaftlicher Kräfte. Die Räte der Städte und Gemeinden unterstützen die Wahl der Elternvertretungen. Sie haben das Recht, die Kinder in Kindergärten in Wohnnähe einzuweisen, auch wenn ihnen die betreffende Einrichtung nicht untersteht. Vor allem aber sichern sie die effektive Nutzung und Bewirtschaftung, die Pflege, Instandhaltung, Instandsetzung und Ausrüstung der POS und der arideren Einrichtungen der Volksbildung sowie der kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung. Sie sind schließlich auch für die Schüler- und Kinderspeisung in ihrem Territorium verantwortlich (vgl. § 68 Abs. 3 GöV). In gleicher Weise werden die Räte der Stadtbezirke tätig, die gleichzeitig Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen, die gemäß dem GöV dem Rat der Stadt im Stadtkreis obliegen (§59 Abs. 4 GöV). Die detaillierten Aufgaben, Rechte und Pflichten der Stadtbezirksversammlungen und ihrer Organe legt die Stadtverordnetenversammlung in einer Ordnung fest (§60 GöV). Den Organen des Staatsapparates unterstehen die staatlichen Einrichtungen des einheitlichen sozialistischen Bildungswesens, die staatliche Erziehungs- und Bildungsaufgaben erfüllen. Zu diesen staatlichen Einrichtungen gehören: - im Bereich der Volksbildung Kindergärten, allgemeinbildende Schulen, Pädagogische Hochschulen und Institute; - im Bereich der Berufsausbildung kommunale Berufsschulen; - im Bereich des Hoch- und Fachschulwesens Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie - im Bereich der Aus- und Weiterbildung der 312;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 312 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 312) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 312 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 312)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X