Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 298

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 298 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 298); deren Einkommen eine staatliche Unterstützung rechtfertigt, ermäßigt bzw. erlassen werden. Alle Kindereinrichtungen unterstehen der staatlichen Aufsicht (vgl. §4 Abs. 1 der VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung). Die medizinische Betreuung und Kontrolle, einschließlich der hygienischen Überwachung, ist Ärzten und anderen Fachkräften aus staatlichen Gesundheitseinrichtungen übertragen. Über die Schaffung und Entwicklung staatlicher Kindereinrichtungen entscheidet nach Abstimmung mit den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden der zuständige Rat des Kreises (§51 Abs. 1, §55 Abs. 2 GöV). Die Räte der Städte und Gemeinden kontrollieren die Erfüllung der Aufgaben durch die Einrichtungen. Deren Leiter sind ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Veränderungen in der Aufgabenstellung und Funktionsweise der Einrichtungen sowie die Festlegung von Öffnungszeiten sind nur mit Zustimmung der Räte der Städte und Gemeinden zulässig (§78 Abs. 1 GöV). Die staatlichen Kindereinrichtungen stehen grundsätzlich jedem gesunden Kind offen. Physisch und psychisch geschädigte Kinder finden Aufnahme in speziellen Einrichtungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens bzw. der Volksbildung.46 Sofern die Kapazitäten der staatlichen Kindereinrichtungen nicht ausreichen, um allen Vorschulkindern den Besuch zu ermöglichen, sind vorrangig Kinder aus Familien mit mehreren Kindern, Kinder von alleinstehenden Werktätigen, von Schichtarbeiterinnen und Müttern, die an einem Direktstudium oder an einer Lehrausbildung teilnehmen, aufzunehmen. Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden können auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Einweisung der Kinder in alle staatlichen Kindereinrichtungen ihres Territoriums entscheiden, unabhängig davon, ob die Einrichtungen kommunalen oder betrieblichen Trägern unterstehen.47 Sie sichern die Aufnahme der Kinder in Wohnnä-he und weisen Geschwisterkinder im Krippen-und Kindergartenalter in nahe gelegene Einrichtungen ein. Der jeweils zuständige Rat, in dessen Verantwortungsbereich die Notwendigkeit für eine zentral gelenkte Einweisung besteht, bildet eine Einweisungskommission für alle staatlichen Kindereinrichtungen seines Territo- riums.48 Diese unterstützt den Rat bzw. dessen Einweisungsstelle insbesondere bei der Bearbeitung und Entscheidung der Aufnahmeanträge, bei der Auslastung aller Kapazitäten der Kindereinrichtungen sowie der Einweisung der Kinder in Wohnnähe. Die Gewährung des staatlichen Kindergeldes Zu den bedeutsamsten staatlichen Leistungen zur Familienförderung in der DDR zählt das staatliche Kindergeld. Bürger der DDR, die ihren Wohnsitz in der DDR haben, besitzen für die ihrem Haushalt angehörenden, wirtschaftlich noch nicht selbständigen Kinder Anspruch auf monatliche Zahlung eines staatlichen Kindergeldes.49 Als Kinder gelten die leiblichen Kinder, an Kindes Stätt angenommene Kinder sowie Kinder, für die das Erziehungsrecht, die Vormundschaft oder Pflegschaft übertragen wurde. Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft der DDR besitzen, wird das staatliche Kindergeld für ihre mit in der DDR wohnenden und ihrem Haushalt angehörenden Kinder gewährt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz oder einen länger befristeten Aufenthalt in der DDR haben und in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit einem Betrieb oder einer Einrichtung der DDR stehen bzw. andere Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.50 Zur weiteren Förderung der Familien mit Kindern wurde - wie der XL Parteitag beschloß -ab l.Mai 1987 das Kindergeld bedeutend erhöht. Für das erste Kind stieg es von bisher 20 Mark auf 50 Mark monatlich. Für das zweite Kind wurde eine Erhöhung von monatlich 20 Mark auf 100 Mark, für das dritte und jedes weitere Kind von 100 auf 150 Mark festgelegt (vgl. § 2 Kindergeld-VO). Damit wird der Ab- 46 Vgl. VO zur weiteren Verbesserung der gesellschaftlichen Unterstützung schwerst- und schwergeschädigter Bürger vom 29.7.1976, GBl. 1 1976 Nr. 33 S. 411. 47 Vgl. §74 Abs. 3, §78 Abs. 3 GöV i.V.m. §12 der VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 22.4.1976, a. a. O. 48 Vgl. l.DB zur VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 9.3.1977, GB1.I 1977 Nr. 7 S. 53, §16. 49 Vgl. VO über staatliches Kindergeld vom 12.3.1987, GBl. I 1987 Nr. 6 S. 43 - im folgenden Kindergeld-VO. 50 Vgl. l.DB zur VO über staatliches Kindergeld vom 12. 3.1987, GBl. 11987Nr. 6 S. 45, §§ 1 u. 4. 298;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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