Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 249

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 249 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 249); Modernisierung und Erhaltung der Wohnbausubstanz, die Gewährleistung stabiler, niedriger Mieten sowie auf die effektive Nutzung und sozialpolitisch wirksame und gerechte Vergabe des Wohnraums. Die Bürger der DDR kennen nicht die Furcht vieler Menschen in kapitalistischen Staaten, durch ein unsoziales Gesellschaftssystem und eine vom Profitstreben diktierte Wohnraumwirtschaft willkürlich ihren Wohn-raum zu verlieren. Der Kapitalismus erweist sich als unfähig, die Wohnungsfrage im Interesse der werktätigen Menschen zu lösen. Bereits Engels stellte fest: „ erst durch die Lösung der sozialen Frage, d. h. durch die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise, wird zugleich die Lösung der Wohnungsfrage möglich gemacht.“4 Hierfür schafft die Arbeiterklasse unter der Führung ihrer Partei mit der Errichtung ihrer politischen und ökonomischen Macht im Prozeß der sozialistischen Revolution die notwendigen Voraussetzungen. Die sozialistische Gesellschaft und ihr Staat sichern nicht nur jedem Bürger Wohnraum, sondern schaffen zugleich die Voraussetzungen dafür, daß sich die Wohnverhältnisse - entsprechend der Leistungskraft der Volkswirtschaft und dem Wachstum der Arbeitsproduktivität - ständig weiter verbessern. Die zielstrebige und planmäßige Verwirklichung der sozialistischen Wohnungspolitik erfordert, mit geringstem Aufwand einen höchstmöglichen Nutzen zu erzielen. Dazu ist die Einheit von Neubau, Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung der Wohnbausubstanz immer wirkungsvoller auszuprägen und der vorhandene Wohnungsbestand intensiver zu nutzen. In diesem Zusammenhang sind vor allem folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: - Die Standorte des Wohnungsbaus sind so festzulegen, daß bei effektiver Nutzung der vorhandenen Wohnbausubstanz und ge- -ringstem Aufwand die Lösung der volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben unterstützt wird. Bei der Standortwahl für den Wohnungsneubau hat deshalb die Bebauung innerhalb der Stadt bzw. im unmittelbaren Anschluß an bestehende Wohngebiete den Vorrang. Es sind solche Projektlösungen anzuwenden, die hohe Gebrauchswerteigenschaften und eine wesentliche Senkung des Bau-, Material- und Energieaufwandes garantieren. - Die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung im kreisgeleiteten Bauwesen, in den Wohnungswirtschaftsbetrieben (VEB Gebäudewirtschaft bzw. VEB Kommunale Wohnungsverwaltung) und ebenso in den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften ist weiter zu steigern. Die noch vorhandenen Unterschiede in der Ausstattung der Wohnungen müssen schrittweise überwunden werden, insbesondere bezüglich der Sanitärtechnik in Mehrfamilienhäusern. Alle Dächer an Wohngebäuden, einschließlich der Hausschornsteine, sind in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, um weitergehende Bauschäden an den Gebäuden zu vermeiden. Die Bauleistungen der Kreisbaubetriebe sind vorwiegend für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden einzusetzen, während die Leistungen der Wohnungswirtschaftsbetriebe vor allem für die Instandhaltung der Wohnbausubstanz zu erbringen sind, um kleinere Reparatüren schnell zu erledigen und vorbeugende War-tungs- und Pflegearbeiten durchzuführen. Zugleich ist das genossenschaftliche und private Bauhandwerk weiter zu fördern und in die Lösung der gestellten Aufgaben einzubeziehen. - Die Bereitschaft der Bürger, an der Erhaltung ihres Wohnraums durch die Ausführung von Klein- und Kleinstreparaturen mitzuhelfen, sollte wirksam unterstützt und insbesondere auf planmäßige Maßnahmen gelenkt werden. Dazu gehören eine ständige enge Zusammenarbeit der Wohnungswirtschaf tsbetriebe und der AWG mit den Haus- und Mietergemeinschaften, eine verbesserte Arbeit mit Mietermitwirkungsverträgen und Hausreparaturplänen, der weitere Ausbau des Netzes von „Mach mit!“-Einrichtungen („Mach mit!“-Zentren, Reparaturstützpunkten, Selbsthilfewerkstätten u. a.) und die Verbesserung ihrer Ausstattung. - Die Wohnraumlenkung ist zu vervollkommnen, um eine sozialpolitisch wirksame Nutzung des vorhandenen Wohnraums zu erzielen. Das erfordert, die Arbeit der Fachorgane Wohnungspolitik und Woh- 4 F. Engels, „Zur Wohnungsfrage“, in: K.Marx/ F. Engels, Werke, Bd. 18, Berlin 1962, S. 243. 249;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 249 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 249) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 249 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 249)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und durch - die jeweilige Persönlichkeit und ihre konkreten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die erfolgt vor allem im Prozeß der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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