Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1988, Seite 106

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Seite 106 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 106); lyse und Auswertung dienen der Verbesserung der staatlichen Leitung. Sie wirken damit effektiv auf die Realisierung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ein. - Sie sind ein wirksames Mittel zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Arbeit der Organe des Staatsapparates, eine Form der Kontrolle der Bürger über die Einhaltung des Rechts und signalisieren Erscheinungen seiner Verletzung. Dem Eingabenrecht und seiner Wahrnehmung durch die Bürger wurde im Laufe der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates, bei der Vervollkommnung der Rechtsordnung der DDR sowie in der Tätigkeit der zentralen und der örtlichen Staatsorgane stets große Beachtung geschenkt. Davon zeugt eine Vielzahl rechtlicher Regelungen29, beginnend mit der ersten demokratischen Verfassung der DDR am 7.10.1949 bis zur sozialistischen Verfassung der DDR vom 7. 10.1974, zum Eingabengesetz vom 19. 6.1975 und zum Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom 4. 7.1985. Auch das Gesetz über den Ministerrat, das AGB, das ZGB, das Gesetz über die Staatsanwaltschaft sowie der Beschluß über die Arbeit der ABI enthalten Festlegungen zu den Eingaben. Das GöV verpflichtet die örtlichen Volksvertretungen zu gewährleisten, daß die Anliegen der Bürger von den Räten, den unterstellten Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen verständnisvoll, sachkundig und fristgemäß bearbeitet, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften entschieden und überzeugend beantwortet werden. Sie haben zu sichern, daß die Eingaben der Bürger in ihren Entscheidungen und bei der Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse berücksichtigt werden (vgl. § 2 Abs. 4 GöV). Nach § 14 Abs. 2 GöV haben die Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen das Recht, die ordnungsgemäße Bearbeitung der Eingaben durch die Fachorgane und die unterstellten Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen zu kontrollieren. Die Abgeordneten sind verpflichtet, an sie gerichtete Eingaben der Bürger zu beantworten (§16 Abs. 3 GöV). Können sie das Anliegen nicht selbst klären, so haben sie die Eingabe unverzüglich an das für die Entscheidung zuständige Organ weiterzuleiten. Die Abgeordneten kontrollieren deren ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung. Die örtlichen Räte sind da- für verantwortlich, daß bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Volksvertretungen die Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger ausgewertet und die Abgeordneten über den Inhalt und die Bearbeitung von Eingaben aus ihren Wahlkreisen regelmäßig informiert werden (vgl. insbes. §8 Abs. 3 u. §18 Abs. 2 GöV). 4.3.2. Die Grundsätze für die Bearbeitung und Entscheidung der Eingaben Das Eingabengesetz legt die juristischen Grundsätze für die Bearbeitung und Entscheidung der Eingaben fest und regelt, welche bewährten Formen und Methoden in der Arbeit anzuwenden sind, um die gesellschaftliche Wirksamkeit der Eingaben voll zu entfalten (vgl. Abb. 6). Dabei sind im einzelnen folgende Rechte der Bürger zu beachten: 1. Das Eingabenrecht steht jedem Bürger zu und ebenso den gesellschaftlichen Organisationen (§ 1 Abs. 1 Eingabengesetz). Es ist an keine Form gebunden. Eingaben können schriftlich oder mündlich vorgebracht oder auch zu Protokoll gegeben werden. Sie können in unterschiedlichen Arten auf-treten, sind also keinesfalls auf Beschwerden zu reduzieren. Der Adressatenkreis für Eingaben ist breit gefaßt, und dem Bürger wird nicht vorgeschrieben, an welches Or- 29 Vgl. Verfassung der DDR vom 7.10.1949, GBl. 1949 Nr. 1 S. 5, Art. 3; VO über die Prüfung von Vorschlägen und Beschwerden der Werktätigen vom 6. 2.1953, GBl. 1953 Nr. 19 S. 265; Erlaß des Staatsrates der DDR über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane vom 27.2.1961, GBl. I 1961 Nr. 3 S. 7; Erlaß des Staatsrates der DDR über die Änderung des Erlasses vom 27. 2.1961 über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane vom 18.2.1966, GB1.I 1966 Nr. 7 S. 69; Erlaß des Staatsrates der DDR über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 20.11.1969, GBl. I 1969 Nr. 13 S. 239; Beschluß des Ministerrates zur Durchführung des Erlasses des Staatsrates der DDR vom 20.11. 1969 über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 14.1.1970, GBl. II 1970 Nr. 7 S. 35. 106;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 2., vollständig überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Verw.-R. DDR Lb. 1988, S. 1-400). Gesamtredaktion: Jochen Bley, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, HeidrunPohl Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Kap. 1 Gerhard Schulze; Kap. 2 Siegfried Petzold; Kap.3 Walter Assmann; Kap. 4 Eberhard Poppe (4.1. u. 4.2.), HeidrunPohl (4,3.), Willi Büchner-Uhder (4.4. u. 4.5.); Kap. 5 Gerhard Schulze (5.1.-5.5. u. 5.8.), Karl Bönninger (5.6. u. 5.7.); Kap. 6 Elfriede Leymann (6.1. u. 6.2.), Günther Duckwitz (6.3.); Kap. 7 Heidrun Pohl (7.1.-7.3.), Wolfgang Bernet / Heidrun Pohl (7.4.), Wolfgang Bernet (7.5. u. 7.6.); Kap. 8 Doris Machalz-Urban; Kap. 9 Günther Duckwitz / Sighart Lörler (9.1.), Günther Duckwitz (9.2.); Kap. 10 Klaus Gläß (10.1.-10.3.2.), Lutz Boden (10.3.3.-10.5.); Kap. 11 Heidrun Pohl; Kap. 12 Sighart Lörler; Kap. 13 Klaus Gläß (13.1.-13.3.), Gerold Tietz(13.4.); Kap. 14 Willi Büchner-Uhder (14.1.-14.4.), Werner Sieber (14.5.-14.9.); Kap. 15 Günther Duckwitz (15.1.1.- 15.1.3., 15.2. u. 15.3.), Elfriede Leymann (15.1.4.), Rudi Rödszus (15.4. u. 15.5.); Kap. 16 Lothar Krumbiegel. Sachregister: Jochen Bley. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

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