Die Vernehmung 1960, Seite 170

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 170 (Vern. DDR 1960, S. 170); fach aus Vergeßlichkeit geändert haben kann, so daß man ihm helfen muß, sich auf Einzelheiten zu besinnen. Andererseits kann die völlig wortgetreue Wiederholung der früher gemachten Aussagen den Schluß zulassen, daß der Beschuldigte eine vorher vorbereitete erlogene Erklärung auswendig gelernt hat. Der Untersuchungsführer muß sich ferner über die Motive der Aussagenänderung klarwerden. Wenn der Beschuldigte erklärt, er habe falsch ausgesagt und wolle jetzt die Wahrheit sagen, so muß man von ihm die Gründe erfahren, die ihn dazu veranlaßten. So nahm z. B. der Beschuldigte Brand seine früheren Aussagen zurück und erklärte, sie entsprächen nicht den Tatsachen, er hätte sie auf Zureden des Untersuchungsführers abgegeben, der ihm eine Abänderung der Sicherungsmaßnahmen versprochen hätte. Die Erklärung Brands wurde überprüft, und dabei stellte sich heraus, daß die Richtigkeit seiner früheren Aussagen durch eine Reihe sorgfältig geprüfter Beweise bestätigt wurde. Brand änderte seine Aussagen von neuem und erklärte, jetzt die Wahrheit sagen zu wollen. Er bekräftigte seine ersten Aussagen und präzisierte eine Reihe von Umständen. Nach der Niederschrift der Aussagen des Beschuldigten stellte ihm der Untersuchungsführer die folgende Frage: „Vielleicht haben Sie Ihre Aussagen auch heute nur deshalb gemacht, weil, wie Sie früher sagten, der Untersuchungsführer Ihnen irgend etwas versprochen hat?“ Antwort: „Nein, der Untersuchungsführer hat mir nichts versprochen.“ Die vom Untersuchungsführer gestellte Frage beugte der Möglichkeit vor, daß der Beschuldigte später seine Aussagen mit der bereits einmal gebrachten Begründung würde zurücknehmen können. Die Taktik der Vernehmung eines Beschuldigten, der seine früheren Aussagen widerruft, besteht in folgendem. Man muß alle Umstände festhalten, von denen der Beschuldigte spricht, sie mit maximaler Ausführlichkeit im Protokoll fixieren und dabei die Motive anführen, die den Beschuldigten veranlaßten, seine früher gegebenen Aussagen zu ändern. Meist nehmen die Beschuldigten ihre früheren Aussagen zurück, wenn sie hoffen, ihrer Verantwortung für die begangene Straftat doch noch zu entgehen. Sie berücksichtigen dabei nicht, daß in der Zeit seit der Abgabe ihrer ursprünglichen Aussagen der Untersuchungsführer diese Aussagen sorgfältig überprüft und neue Beweise gesammelt hat, die die Zuverlässigkeit der erhaltenen Aussagen bestätigen. Auf diese Beweise ist daher auch in erster Linie die Aufmerksamkeit des Beschuldigten zu lenken, um ihn davon zu überzeugen, 170;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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