Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, Text und Kommentar 1962, Seite 120

Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 120 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 120); Art. 26, Erl. 1 b, 2 a, b b) Wegen der Überwachung der Nutzung des Bodens Erl. 1 zu Art. 20, Erl. 3 zu Art. 24. 2. a) Gesetzliche Grundlage der Wohnraumbewirtschaftung ist die Verordnung vom 22. 12. 195512. Nach deren § 7 wird die Priorität der Zuteilung allerdings anders als in der Verfassung festgelegt. Anspruch auf bevorzugte Zuteilung von Wohnraum haben danach anerkannte Verfolgte des Naziregimes und ihre Hinterbliebenen, Personen, die für hervorragende Leistungen beim Aufbau der DDR ausgezeichnet wurden, Angehörige der Intelligenz, Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten, Schwerbeschädigte, Kriegsbeschädigte, kinderreiche Familien. Bevorzugt werden also vor allem die staatswichtigen Personen. Die Räte der Kreise und Gemeinden haben den Wohnraum nach dem im § 7 festgelegten Grundsätzen zu verteilen. Es besteht Kontraktionszwang für die Hauseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte. Es kann auch ein Zwangswohnungstausch angeordnet werden, sogar mit Eigentümern. Diesen muß allerdings eine Wohnung auf demselben Grundstück zugewiesen werden. Die Anordnung eines Wohnungstausches ist bei Personen, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, nicht zulässig13 (-■ Erl. 4 b zu Art. 8). b) Der Neubau von Wohnungen wird von der Verwaltung gefördert. Zu nennen sind: die Verordnung über die Förderung des Baues von Eigenheimen in Landgemeinden 14, die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenem Grund und Boden sowie finanzielle Förderung von Bauvorhaben vorsieht, und die Verordnung über die Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften (AWG)15. Den AWG ist volkseigenes Bauland zur Verfügung zu stellen. Die Häuser, zu deren Errichtung Eigenleistungen in Form von Arbeit erbracht werden müssen, werden genossenschaftliches Eigentum. Nach einem Gesetz vom 15. 9. 1954 können volkseigene Eigenheime käuflich erworben werden. Grund und Boden bleiben im Volkseigentum16. Bausparen ist auf gesetzlicher Grundlage möglich17. Zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt18. 12 GBl. 1956 IS.3 13 3. Durchführungsbestimmung über die Lenkung des Wohnraumes vom 20. 4. 1957 (GBl. I S. 297) 14 vom 24. 1.1957 (GBl. I S. 121) 15 vom 14. 3. 1957 (GBl. I S. 193) 16 Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser vom 15. 9. 1954 (GBl. S. 784) 17 Gesetz über die Aufnahme des Bausparens vom 15. 9. 1954 (GBl. S. 783) 18 Verordnung über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum vom 28. 4. 1960 (GBl. I S. 351) 120;
Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 120 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 120) Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1962, Seite 120 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 120)

Dokumentation: Die Verfassung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Text und Kommentar [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] von Siegfried Mampel, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, Berlin 1962 (Verf. SBZ Dtl. DDR Komm. BRD 1962, S. 1-454).

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