Unrecht als System 1958-1961, Seite 77

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 77 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 77); DOKUMENT 131 Urteil des Kreisgerichts Demmin vom 30. 7. 1959 S 117/59 К II W 54/59 1. Die Angeklagten werden wegen fahrlässigen Beiseiteschaffens von industriellen Rohstoffen und Erzeugnissen entgegen dem ordnungsmäßigen Wirt-ischaftsablauf (Vergehen gern. § 1 Abs. 1 Ziffer 3 Abs. 2 WStVO) verurteilt: a) der Angeklagte K. zu sechs Monaten Gefängnis b) der Angeklagte W. zu vier Monaten und zwei Wochen Aus den Gründen: In der Deutschen Demokratischen Republik haben sich in den letzten Jahren die volksdemokratischen Grundlagen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung weiter gefestigt. Gemäß den Beschlüssen von Partei und Regierung hält unser Staat Kurs auf den Sieg des Sozialismus in der DDR. In der sozialistischen Entwicklung in der DDR zeigt sich dabei allerdings historisch bedingt ein Zurückbleiben der sozialistischen Entwicklung in der Landwirtschaft gegenüber der sozialistischen Entwicklung in der Industrie. Diese unterschiedliche Entwicklung führt teilweise zu einer unkontinuierlichen Steigerung der Marktproduktion und birgt in isich gewisse Schwierigkeiten bei der termingerechten Erfüllung unserer Volkswirtschaftspläne und damit der Versorgung der Bevölkerung. Beim Aufbau des Sozialismus kommt der Arbeiterklasse auf allen Gebieten der Wirtschaft also auch in der Landwirtschaft die führende Rolle zu, wobei das Hauptaugenmerk der Arbeiterklasse auf die Festigung des Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und den Genossenschaftsbauern und werktätigen Einzelbauern gerichtet ist. Die Stützen der Arbeiterklasse auf dem Lande zur Entwicklung des sozialistischen Fortschritts, sowohl ökonomisch, wie politisch, als auch kulturell sind die MTS. Mit durch ihre Tätigkeit wird die führende Rolle der Arbeiterklasse bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft verwirklicht Um den" Maschinen- und Traktoren-Stationen eine schnelle und preisgünstige Reparatur ihrer Motoren und Aggregate zu sichern, stellte unser Staat in den letzten Jahren bedeutende Mittel zur Technisierung dieser Betriebe zur Verfügung. Allein für das Motoren-Instand-setzungs-Werk Demmin wurden an Investitionen in den letzten Jahren über sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen der sozialistischen Rekonstruktion und die Spezialisierung in diesen Betrieben führte dazu, daß tatsächlich im allgemeinen die Reparaturarbeiten in diesen Betrieben um ca. 50 % billiger als in anderen Reparaturwerkstätten durchgeführt werden konnten. Durch die Initiative der Werktätigen in diesen Betrieben war es darüber hinaus möglich, bedeutende Gewinne an den Staat abzuführen. Aus der Zweckbestimmung der MTS-Motoren-Instand-setzungs-Werke ergibt sich eindeutig, daß die günstigen Reparaturbedingungen jedoch ausschließlich für den sozialistischen Sektor insbesondere für die MTS vorgesehen sind. Das bedeutet, daß auch die den Motoreninstandsetzungswerken laut Plan zugewiesenen Umlaufmittel und ebenso die Reparaturmaterialien zweckgebunden sind. Die Mitarbeiter des Motoren-Instandsetzungs-Werkes Demmin sahen bis zum Jahre 1955 auch gar keine Notwendigkeit, sich über eine eventuelle Einbeziehung anderer Reparaturarbeiten in ihr Betriebsgeschehen Gedanken zu machen. Bis dahin war der Betrieb auf Grund seiner damaligen Struktur allein mit den Arbeiten für die Maschinen- und Traktoren-Station voll ausgelastet. Der Demminer Betrieb war darüber hinaus allein durch diese Arbeiten zeitweise sogar überlastet, so daß damals 29 MTS zur Betreuung an das Motoren-Instandsetzungs-Werk Neuenhagen bei Berlin abgegeben wurden. Ab September 1956 verließ der damalige Betriebsleiter, der Zeuge Pf., für zwei Jahre den Betrieb, um ein Direktstudium an der Technischen Hochschule in Dresden aufzunehmen. Mit seiner Stellvertretung wurde der Angeklagte K. betraut, der bis dahin technischer Leiter des Betriebes gewesen war. Unter der Leitung des Angeklagten K. wurde im Betrieb der Vertragsabschluß mit den MTS zum Teil vernachlässigt und der Arbeitsanfall zeitweise dem Selbstlauf überlassen. Diese Unterschätzung des Vertragssystems, die sich bei der laufenden Erweiterung der Kapazität des Betriebes um so spürbarer nachteilig bemerkbar machte, ergab, insbesondere ab 1957, eine zeitweise nicht völlige Auslastung des Betriebes. In zunehmendem Maße traten jetzt andere volkseigene oder genossenschaftliche Betriebe als Auftraggeber in Erscheinung, mit denen im allgemeinen ein vorhergehender Vertragsabschluß nicht bestand. In einigen Fällen brachten auch Privatpersonen, wie Großbauern, Mittelbauern, Fuhrunternehmer, Handwerker ihre Motoren zum MIW Demmin und erhielten dort ihre Aufträge auch durchgeführt. Davon wußten auch die beiden Angeklagten. Sie machten sich jedoch über diese Arbeiten für private Auftraggeber keine Gedanken und verkannten insoweit völlig die Aufgabenstellung der MTS-Motoren-Instandsetzungs-Werke. Auch als sie im Februar 1958 im Zusammenhang mit der Reparatur des Motors des Zeugen K. vom Parteisekretär des Betriebes darauf hingewiesen wurden, daß die Ausführungen von Reparaturarbeiten für Privatauftraggeber nicht statthaft ist, unternahmen sie nichts, um derartige Reparaturarbeiten einzustellen. In Diskussionen vertraten sie den Standpunkt, daß durch derartige Arbeiten der Betrieb ja nicht geschädigt würde, ja, daß im Gegenteil dadurch ein Nutzen für den Betrieb eintrete. Sie vertraten die Meinung, daß es nirgends eine Bestimmung gäbe, die die Durchführung derartiger Arbeiten verbiete. Auch als der Zeuge Z. als Mitarbeiter des Rates des Bezirkes sie im August 1958 auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinwies, ließen sie sich von ihm nicht überzeugen. Hinzu kam allerdings, daß auf Besprechungen der Betriebsleitung auch die übrigen Anwesenden die Meinung der beiden Angeklagten vertraten. Die Betriebsparteiorganisation im Betrieb verstand es nicht, die aufgetretenen Zweifel in dieser Frage konsequent zu Ende zu klären. Aber auch in den Sitzungen der Betriebsleitung beschäftigte man sich zu sehr nur mit den laufenden Arbeiten und nahm sich nicht die Zeit, die einschlägigen Beschlüsse von Partei und Regierung auszuwerten, ja man behandelte nicht einmal das Statut, das ja auch die Aufgabenstellung für den Betrieb enthält. Diese mangelnde politische Klarheit der beiden Angeklagten, aber auch weiterer Mitglieder der Betriebsleitung, aber auch Schwächen in der Anleitung durch die übergeordneten Organe, insbesondere beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, führten dazu, daß beide Angeklagten bis in die Voruntersuchung hinein nicht die Gesellschaftsgefährlichkeit und die Unrichtigkeit ihres Verhaltens erkannten Die beiden Angeklagten konnten nicht umhin, zuzugeben, daß sie jetzt einsehen, moralisch und politisch falsch gehandelt zu haben. Sie führten jedoch aus, daß ihr Handeln durch die Unklarheit der Gesetze und die mangelhafte Anleitung durch die übergeordneten Organe entschuldigt werden müsse. Weder der Angeklagte K. noch der Angeklagte W. waren sich zur Tatzeit darüber klar, daß sie gegen wirtschaftsregelnde Bestimmungen verstoßen. Sie machten sich deshalb auch keine Gedanken über eine eventuelle Gefährdung der Wirtschaftsplanung durch die Repara- 77;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 77 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 77) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 77 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 77)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurden von Name Vorname Geburtsort wohnhaft folgende sich in Verwahrung befindliche Gegenstände eingezogen: Begründung: Gegen die Einziehung kann gemäß bis des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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