Unrecht als System 1958-1961, Seite 73

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 73 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 73); А. Beseitigung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte Die Rechtsprechung als Mittel der Politik Die Justiz ist Teil der einheitlichen Staatsmacht und hat daher mit anderen Funktionen im Staatsapparat die einheitliche Aufgabe, der Erreichung des politischen Endziels „Sieg des Sozialismus“ zu dienen. Wie sich aus den im ersten Teil dieser Sammlung („Die Herrschaft der SED“) veröffentlichten Dokumenten ergibt, wird der Staat als Werkzeug der angeblich herrschenden Arbeiterklasse zum Instrument der kommunistischen Partei, die die Klasse als „Avantgarde“ auf dem Wege zum Sozialismus!Kommunismus zu führen hat. Für die Justiz können in der marxistisch-leninistischen Staatsauffassung keine anderen Grundsätze gelten. Sie hat mit der ihr obliegenden Rechtsprechung als Teil der einheitlichen Staatsgewalt ebenso nur eine auf das politische Endziel ausgerichtete Funktion wie alle anderen „volksdemokratischen“ Staatsorgane. DOKUMENT 121 Aus: „Konzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane“ 1. Die Tätigkeit der Justizorgane ist ein Bestandteil der Tätigkeit der einheitlichen Staatsorgane und der Tätigkeit der Machtorgane untergeordnet. Die Aufgaben der Machtorgane sind durch die Tätigkeit der Justizorgane (Anklage, Rechtsprechung und Allgemeine Aufsicht) durchzusetzen. 2. Das Haupthindernis für die Qualifizierung der Justiztätigkeit ist das Weiterwirken der bürgerlichen formalistisch-normativistischen Positionen. Die Hauptaufgabe ist daher, die Justizpraxis ganz auf den Boden des Marxismus-Leninismus zu stellen. 3. Die Verwirklichung der Forderung des V. Parteitags auf Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts bedeutet nicht nur, neue Gesetze zu schaffen, sondern bedeutet zugleich auch eine neue, höhere Qualität der staatlichen Leitungstätigkeit der Justizorgane. Das Recht und seine Anwendung müssen stets mit dem Grad der gesellschaftlichen Entwicklung in Einklang stehen und ihr dienen, d. h., das Recht muß eine aktive Rolle spielen, Hebel bei der sozialistischen Umwälzung sein. 4. Das Recht und die Rechtsanwendung dienen der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und haben große Bedeutung für die Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft mit ihren neuen Beziehungen der Menschen zur Gesellschaft und zueinander. Die Überwindung der alten Lebensgewohnheiten und Traditionen ein Erbe aller bisherigen Ausbeutergesellschaften wird auch mittels des Rechts und der Rechtsprechung vorangetrieben. Recht und Rechtsprechung dienen auch der Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins, machen den Werktätigen bewußt, daß es ihr Recht ist, das sie freiwillig einhalten und über dessen parteiliche und unbürokratische Anwendung sie selbst wachen. 5. Die Grundlage der Tätigkeit der Justizorgane, die Garantie für die Stabilität und Sicherung des sozialistischen Rechts ist der demokratische Zentralismus. Der demokratische Zentralismus gewährleistet, die gesellschaftliche Entwicklung beim Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus bewußt zu leiten, und ist ein Hauptmittel zur Erreichung einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit. Der demokratische Zentralismus in der Justiz gewährleistet zugleich, die Gesetzlichkeit auf eine höhere Stufe zu heben, indem die neue Gesetzlichkeit die Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung in sich aufnimmt. 6. Die Diskrepanz im Zusammenwirken der örtlichen Justizorgane mit den örtlichen Staatsorganen ist zu beseitigen. Ihre gemeinsame Arbeit muß vorausschauend auf die Perspektive des Sozialismus, auf die Erfüllung des Volkswirtschaftsplans, die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens und des Bewußtseins der Menschen gerichtet sein. 7. Die schädliche Trennung zwischen der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit ist zu überwinden. Das wirkliche Wesen der Rechtsprechung besteht nicht darin, einen bloßen Fall zu entscheiden, sondern in der Wirkung einer Entscheidung auf die Festigung der Disziplin und auf die Entwicklung einer hohen sozialistischen Moral. 8. Die auf dem Boden dieser Konzeption arbeitenden Justizorgane werden sich zu sozialistischen Justizorganen entwickeln. Die Rechtsprechung dieser Organe von sozialistischem Humanismus durchdrungen drückt den Menschen nicht nieder, sondern hebt ihn empor. Quelle: „Neue Justiz“ 1959, S. 469. DOKUMENT 122 Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) in der Fassung vom 1. Oktober 1959 und 24. Januar 1962 (GBl. I S. 756) § 1 Die Gerichte Die Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik wird ausgeübt durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte und die Kreisgerichte. Die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, wird von Militärgerichten ausgeübt. Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht. § 2 (1) Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden. Ihre Aufgabe ist a) der Schutz der auf der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beruhenden gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung und ihrer Rechtsordnung, b) der Schutz und die Förderung der Grundlagen der sozialistischen Wirtschaft, vor allem des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaftspläne, 73;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 73 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 73) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 73 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 73)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, die Auswahl geeigneter operativer Methoden, vor allem zur offensiven Einflußnahme auf Personen Personengruppen, ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen.

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