Unrecht als System 1958-1961, Seite 35

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 35 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 35); Sowjetsektor Berlins tätig. Im Ministerium war auch ein Mann, der sich S. nannte und ein Zimmer im Ministerium hatte. Dieser bestellte mich eines Tages, im September 1960, in sein Zimmer. Nachdem ich eingetreten war, schloß er die Zimmertür ab. Danach gab er sich als Angestellter des MfS zu erkennen und teilte mir mit, daß er verpflichtet sei, geeignete Angestellte zu beauftragen, die übrigen Kollegen zu überwachen. Er forderte mich sodann auf, mich mit ihm außerhalb des Ministeriums zu treffen. Ich war zunächst froh, so schnell wieder aus diesem Zimmer herausgekommen zu sein. Ich traf mich dann mehrere Male mit S. in einer Gaststätte, weigerte mich jedoch, einen Auftrag für den SSD anzunehmen, und eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. S. sagte mir immer wieder, ich sei die geeignete Person und müsse zustimmen. Ich unternahm nun den Versuch, den SSD auf legale Weise loszuwerden. Ich versuchte, zu Ulbricht persönlich vorzudringen, um diesen Fall zu klären. Es gelang mir aber nur, mit einem Angestellten des „Staatsrates“ zu verhandeln. Dieser erklärte mir, daß ein Zwang, eine derartige Verpflichtung für den SSD einzugehen, natürlich nicht bestehe. Aber ich müsse einsehen, daß die Überwachung der Kollegen im Ministerium wie in jedem anderen Betriebe wichtig sei und durchgeführt werden müsse. Bei dem nächsten Treffen mit S. zeigte sich dieser höchst unfreundlich. Über meinen Besuch beim „Staatsrat“ war er unterrichtet. Er kündigte an, er werde in der nächsten Zukunft seinen „Chef“ mitbringen; dieser wolle mich kennenlernen und sich mit mir unterhalten. Das nächste Treffen habe ich nicht mehr abgewartet, sondern bin nach West-Berlin geflüchtet. Gelesen, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift Das Regime scheut sich nicht, Personen die der Verpflichtung durch die Flucht entgingen, wegen „Staatsverleumdung“ zu verurteilen, weil sie über die Versuche des SSD berichteten. Das kann geschehen, wenn sich Betroffene dem möglichen Zugriff aussetzen. DOKUMENT 58 Berlin, den 2.11.1960 Es erscheint Herr N. N., geboren am---, aus Berlin , und erklärt: Ich habe bis 1958 an der Fachschule für-----in Ost- Berlin studiert, und zwar Neben meinem Studium war ich als Ingenieur beim VEB , Berlin- , tätig, Kurz nachdem ich dort tätig war, trat der SSD an mich heran, um mich zu Spitzeldiensten zu werben. Als ich dieses Ansinnen ablehnte, drohte man mir mit dem Abbruch des Studiums. Nach der zweiten Unterredung, in der ich keinerlei Verpflichtung unterschrieben hatte, flüchtete ich noch am selben Abend nach West-Berlin. Das war im Juni 1958. Ich habe in West-Berlin die Notaufnahme wegen eines Rechtsanspruchs bekommen. Ich habe in West-Berlin gelebt, einige Zeit später aber eine Stelle in Dortmund, bei der Firma , angetre- ten. Da ich meinen Wohnsitz noch in West-Berlin hatte, bin ich im Jahre 1959 mehrere Male mit einem Kraftwagen durch die Sowjetzone nach West-Berlin gefahren. Bei fünf dieser Fahrten hatte ich keinerlei Schwierigkeiten. Auf der sechsten Reise nach West-Berlin am , die ich gemeinsam mit meiner Bekannten, Fräulein aus und einem Freund unternahm, wurde ich in Marienborn festgenommen. Wodurch man auf mich aufmerksam geworden ist, weiß ich nicht. Ich nehme an, die Festnahme ist durch das Ausstellungsdatum des Personalausweises aus dem Jahre 1958 erfolgt. Bei der Vernehmung durch den SSD oder die Krimi- nalpolizei wurden mir Aussagen im Notaufnahmeverfahren in Marienfelde vorgehalten, insbesondere meine Darstellung über die Versuche der SSD-Angehörigen, mich zum Spitzel zu verpflichten. Ich stand auch unter dem Verdacht der Spionage, da ich russisch spreche und lange Zeit bei.gearbeitet habe. Dies konnte mir jedoch nicht nachgewiesen werden. Ich wurde schließlich am durch das Gericht zu einem Jahr 6 Monaten Gefängnis wegen Republikflucht und Staatsverleumdung verurteilt. Als Staatsverleumdung wurden meine Angaben im Flüchtlingsverfahren in der Spitzelangelegenheit beurteilt. Ich hatte keinen Verteidiger. Ich habe die Strafe in der Strafvollzugsanstalt Berlin 1 Rummelsburg verbüßt. Laut diktiert, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift Auch nach dem 13. 8.1961 setzt der SSD seine Bemühungen fort, Spitzel und Agenten für den Einsatz in West-Berlin und in der Bundesrepublik zu „werben“. DOKUMENT 59 Berlin, den 27. 9.1961 Es erscheint unaufgefordert Herr N. N., geboren am in , wohnhaft in Berlin und erklärt: Ich bin West-Berliner und war als sogenannter Grenzgänger in meinem Beruf 5 Jahre im Ostsektor tätig. Am 8. September 1961 wurde ich am Kontrollpunkt Chausseestraße von Beauftragten des AZKW (Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs) wegen angeblichen Verstoßes gegen das sowjetzonale Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels gestellt. Ich führte unter anderem Westgeld und drei Päckchen westliche Zigaretten bei mir. Nach relativ kurzer Zeit wurde ich Angehörigen des Staatssicherheitsdienstes in der Littenstraße übergeben. Der Vernehmer dieser Institution erklärte mir, daß ich der an sich verwirkten Strafe entgehen und auch mein Eigentum zurückbekommen könne, wenn ich „kleine Auskünfte“ geben würde. Ich lehnte zunächst dieses Ansinnen ab. Unter den teils drohenden und teils bagatellisierenden Äußerungen des SSD-Mannes schien es mir aber schließlich im Hinblick auf meine persönliche Freiheit zweckmäßig, zum Schein auf die Forderung einzugehen. Ich wurde dann mit der Auflage entlassen, mich am 11. September an einer bestimmten Stelle des Ostsektors einzufinden. Dort traf ich zu dem angegebenen Zeitpunkt auf denselben SSD-AngehÖri-gen. In einem auf der Straße geführten Gespräch fragte mich der SSD-Angehörige allgemein nach der unter der Bevölkerung West-Berlins herrschenden Stimmung. Danach versprach mir der SSD-Mann als Sondervergünstigung eine Einkaufsberechtigung für den Ostsektor. Im weiteren Verlauf verlangte der SSD-Beauftragte endlich von mir die Namen solcher Westberliner, die sich gegen die Maßnahmen des Zonenregimes vom 13. August 1961 äußern würden. Nach dieser eindeutigen Forderung des Staatssicherheitsdienstes habe ich den Ostsektor Berlins nicht mehr betreten, um dem Regime in der Zone keinen Vorschub zu leisten. 3* 35;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 35 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 35) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 35 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 35)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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