Unrecht als System 1958-1961, Seite 174

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 174 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 174); hatte. Er habe vorsätzlich gehandelt und sei deshalb gemäß § 9 WStVO zu 4 Monaten Gefängnis zu verurteilen. Die Strafkammer folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Angeklagte hat spätestens am 24. 11. 1959 über die Erfordernisse der Finanzplanung volle Klarheit erhalten. Wenn er trotzdem Investitionen vornahm, die im Finanzplan nicht vorgesehen waren, so hat er damit bewußt gegen die Verordnung zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes vom 22. 12. 1955 § 2 Abs. 1 Ziff. 5 (Gesetzbl. Teil I, 1956 S. 83) verstoßen. Der Angeklagte hat noch nicht verstanden, daß alle Organe unseres sozialistischen Staates Zusammenarbeiten müssen. Selbst der Fehler der Abt. Landwirtschaft, den vorgesehenen Betrag von 25 TDM nicht vom Rat des Bezirkes abzuziehen, berechtigte den Angeklagten nicht, nur die Interessen des VEG zu sehen und die Interessen der Finanzwirtschaft des Kreises dabei zu stören. Dem Angeklagten stand es frei, gestützt auf das Kollektiv seines Betriebes, die gesellschaftlichen oder staatlichen Stellen für die Schwierigkeiten des VEG zu interessieren und dabei eine richtige Lösung anzustreben. Auf keinen Fall aber durfte er er Mittel für Investitionen binden, die dafür nicht vorgesehen waren. Die Wahrung von Ordnung und Disziplin im Finanzwesen macht eine Bestrafung des Angeklagten erforderlich. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, daß der Angeklagte die Vieh- und Feldwirtschaft des VEG verbessert hat, obwohl der Betrieb noch immer mit hohen Verlusten arbeitete. Der Angeklagte muß aus seiner Bestrafung die Lehre ziehen, daß die sozialistische Planwirtschaft von jedem einzelnen Mitarbeiter die Wahrung einer strengen Finanzdisziplin erfordert; ohne diese strenge Finanzdisziplin ist das Funktionieren des Wirtschaftsplanes nicht gesichert. Durch die Einlassungen des Angeklagten und die Vernehmung der Zeugen H. und L. wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Der Angeklagte hat anläßlich einer Weihnachtsfeier im VEG, an der etwa 8 Personen teilnahmen, im Jahre 1959 ein angebliches Erlebnis aus seiner sowjetischen Kriegsgefangenschaft erzählt, das er als das traurigste Weihnachtserlebnis bezeichnete, das er gehabt habe. Er schilderte, daß gerade zu Weihnachten 1949 eine große Zahl von deutschen Kriegsgefangenen einzeln aufge-rufen und ohne großes Verfahren zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt worden seien. Er sei als einziger davongekommen. Der Angeklagte schilderte in der Hauptverhandlung den gleichen Vorgang. Er fügte aber hinzu, daß er am anderen Tage von der Dolmetscherin erfahren hatte, daß die gegen ihn geführten Ermittlungen ergeben hatten, daß er sich während seiner Tätigkeit in Polen keine strafbaren Handlungen hatte zuschulden kommen lassen und daß er deshalb bald aus der Kriegsgefangenschaft entlassen werde. Die verurteilten Kriegsgefangenen hatten sich als Kriegsverbrecher herausgestellt. Dadurch, daß der Angeklagte den Vorgang auf der Weihnachtsfeier nur halb geschildert hatte, konnte bei den Zuhörern der Eindruck entstehen, daß die von feindlichen Agenturen verbreiteten Lügen über ungerechtfertigte und schlechte Behandlung deutscher Kriegsgefangener in der SU zutreffen. Der Angeklagte hat damit den Tatbestand des § 19 Abs. 1 StEG erfüllt und gegen andere Völker gehetzt. Der Staatsanwalt beantragte hierfür die Mindeststrafe von 3 Monaten Gefängnis. Der Angeklagte sei kein Feind der Sowjetunion. Er habe aber erhebliche ideologische Unklarheiten. Wenn auch die Erzählung des Angeklagten von den Zuhörern nicht als Hetze aufgefaßt worden sei, so verlange dies der Tatbestand des § 19 StEG auch nicht. Die Gefährlichkeit dieses Deliktes wird auch dadurch unterstrichen, daß der Versuch strafbar ist. Die Strafkammer folgte der Auffassung des Staatsanwaltes und erkannte auf 3 Monate Gefängnis. Gemäß § 74 StGB wurde die Gesamtstrafe von 6 Monaten Gefängnis gebildet. Die Auswertung erfolgt gemäß § 7 StEG. gez. Lehmann gez. Schlunck gez. Nikolaus „Sündenböcke" für Fehler der Wirtschaftsplanung DOKUMENT 242 „USA-Geheimdienst hatte seine Hand im Spiele“ Ehemalige Leitungskräfte der Bau-Union als Saboteure und Schädlinge entlarvt /271 Wohnungen hätten mehr gebaut werden können / Insgesamt 26 Jahre Zuchthaus eine gerechte Strafe. Eine nette neue Wohnung wie viele Bürger haben nicht diesen Wunsch! Wenn jetzt gesagt wird, daß dieser Wunsch in den letzten fünf Jahren unter Umständen 271mal mehr hätte erfüllt werden können, so wird der Leser fragen: „Was stand dem im Wege?“ Die Antwort darauf gab ein Prozeß, der kürzlich vor dem 1. Senat des Bezirksgerichtes in Meiningen abrollte. Vier ehemalige leitende Angestellte des VEB- Bau-Union Suhl standen wegen schwerer Verfehlungen vor ihren Richtern. Die Verhandlung enthüllte: Als 1954 im Bezirk Suhl der VEB Bau-Union gebildet wurde, geschah das mit dem Ziel, die Rentabilität der Baubetriebe zu verbessern und die Produktion im Bauwesen planmäßig zu steigern. Alle Voraussetzungen dafür waren gegeben. Aber eine feindliche Gruppe, bestehend aus dem Technischen Leiter Karl Danz, dem Direktor Hermann Kranch, dem Kaufmännischen Direktor Kurt Brauer und dem Leiter der Abteilung Materialversorgung, Hans-Erich Martin, arbeitete bewußt gegen einen Fortschritt im Bauwesen. Das Gericht konnte dafür eine ganze Anzahl Beweise anführen. Anstatt mit den Produktionsarbeitern auf allen Baustellen um die Erfüllung der Planaufgaben zu ringen und dabei alle Reserven auszunutzen, wurde von den Angeklagten ein hartnäckiger Kampf für eine Planreduzierung geführt. Mit den verschiedensten verlogenen Begründungen wurden so fast jährlich Planherabsetzungen durchgesetzt. Diese Verletzung der sozialistischen Wirtschaftsführung verursachte einen Schaden an nicht erbrachten Bauleistungen in Höhe von 6 790 000 DM. Rechnet man diese Planschuld in Wohnungen um, so ergeben sich für den Bezirk Suhl; 271 Wohnungseinheiten, die dringend notwendig waren, aber nicht gebaut wurden. Immer wieder brachten die Angeklagten während ihrer Tätigkeit das „Argument“ von den fehlenden Arbeitskräften vor. Auf der anderen Seite aber wurde die Arbeit mit den Menschen stark vernachlässigt. Produktionsarbeiter, die in ihrer Bewußtseinsbildung „zurückgeblieben“ waren (in Wirklichkeit standen sie turmhoch über den Angeklagten), betrachtete man für den Betrieb als wertlos und förderte so deren Abgang aus der Bau-Union. Daß die Erfüllung der Pläne möglich gewesen wäre, zeigt folgendes Beispiel: 1956 waren 260 985 Stunden über den Plan hinaus als vermeidbare Ausfallzeit zu verzeichnen, was einer fehlenden Bauproduktion von 1 892 000 DM entsprach. 1957 ergaben die überplanmäßigen Ausfallzeiten eine fehlende Bauleistung von 839 000 DM. Aber mit diesem Zustand fand man sich ab. Pläne, wie die Ausfallstunden herabgesetzt werden könnten, hat man nicht ausgearbeitet, hatte dafür aber alle möglichen Aufstellungen und Materialien zur Hand, die nachweisen 174;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 174 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 174) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 174 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 174)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit ungesetzlichen Bestrebungen zum Verlassen der Potsdam, Ouristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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