Unrecht als System 1958-1961, Seite 161

Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 161 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 161); Aus den Gründen: In der Deutschen Demokratischen Republik haben sich in den letzten Jahren die volksdemokratischen Grundlagen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung weiter gefestigt. Gemäß den Beschlüssen von Partei und Regierung hält unser Staat Kurs auf den Sieg des Sozialismus in der DDR. In der sozialistischen Entwicklung in der DDR zeigt sich dabei allerdings historisch bedingt ein Zurückbleiben der sozialistischen Entwicklung in der Landwirtschaft gegenüber der sozialistischen Entwicklung in der Industrie. Diese unterschiedliche Entwicklung führt teilweise zu einer unkontinuierlichen Steigerung der Marktproduktion und birgt in sich gewisse Schwierigkeiten bei der termingerechten Erfüllung unserer Volkswirtschaftspläne und damit der Versorgung der Bevölkerung. Beim Aufbau des Sozialismus kommt der Arbeiterklasse auf allen Gebieten der Wirtschaft also auch in der Landwirtschaft die führende Rolle zu, wobei das Hauptaugenmerk der Arbeiterklasse auf die Festigung des Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse und den Genossenschaftsbauern und werktätigen Einzelbauern gerichtet ist. Die Stützen der Arbeiterklasse auf dem Lande zur Entwicklung des sozialistischen Fortschritts, sowohl ökonomisch wie politisch, als auch kulturell sind die MTS. Mit durch ihre Tätigkeit wird die führende Rolle der Arbeiterklasse bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft verwirklicht. Zur Stärkung der technischen Basis der MTS schuf unsere Regierung verschiedene MTS-Motoren-Instandsetzungs-Werke und MTS-Spezialwerkstätten. Nach dem Statut dieser Betriebe vom 8. 3. 1954 besteht die Aufgabe dieser volkseigenen Betriebe darin, durch ihre Arbeit das Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern zu festigen, indem sie helfen, den agrotechnischen Fortschritt auf dem Lande zu verwirklichen. Ihre spezielle Aufgabe als MTS-Motoren-Instandsetzungs-Werke besteht darin, den gesamten Motorenbestand der MTS in den ihnen zugewiesenen Bezirken zu reparieren, instandzusetzen und Generalreparaturen durchzuführen. Es heißt weiter im Statut, daß der Betriebsplan der MTS-Motoren-Instandsetzungs-Werke ein Teil des Volkswirtschaftsplanes ist. Aus der Unterstellung dieser Betriebe unter das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und aus der Anordnung über die allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für die Instandsetzungsarbeiten in den Instandsetzungsbetrieben der MTS ergibt sich weiter, daß gegenüber diesen Betrieben auch volkseigene Güter, staatliche Forstwirtschaftsbetriebe, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und soweit es die Kapazität der Betriebe zuläßt, auch andere volkseigene Betriebe als Auftraggeber in Erscheinung treten können. Um den Maschinen- und Traktoren-Stationen eine schnelle und preisgünstige Reparatur ihrer Motore und Aggregate zu sichern, stellte unser Staat in den letzten Jahren bedeutende Mittel zur Technisierung dieser Betriebe zur Verfügung. Allein für das Motoren-In-standsetzungs-Werk Demmin wurden an Investitionen in den letzten Jahren über sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen der sozialistischen Rekonstruktion und die Spezialisierung in diesen Betrieben führte dazu, daß tatsächlich im allgemeinen die Reparaturarbeiten in diesen Betrieben um etwa 50°/o billiger als in anderen Reparaturwerkstätten durchgeführt werden konnten. Durch die Initiative der Werktätigen in diesen Betrieben war es darüber hinaus möglich, bedeutende Gewinne an den Staat abzuführen. Aus der Zweckbestimmung der MTS-Motoren-Instand-setzungs-Werke ergibt sich eindeutig, daß die günstigen Reparaturbedingungen jedoch ausschließlich für den sozialistischen Sektor insbesondere für die MTS vorgesehen sind. Das bedeutet, daß auch die den Mo-toren-Instandsetzungs-Werken laut Plan zugewiesenen Umlaufmittel und ebenso die Reparaturmaterialien zweckgebunden sind. Die Mitarbeiter des Motoren-Instandsetzungs-Werkes Demmin sahen bis zum Jahre 1955 auch gar keine Notwendigkeit, sich über eine eventuelle Einbeziehung anderer Reparaturarbeiten in ihr Betriebsgeschehen Gedanken zu machen. Bis dahin war der Betrieb auf Grund seiner damaligen Struktur allein mit den Arbeiten für die Maschinen- und Traktoren-Station voll ausgelastet. Der Demminer Betrieb war darüber hinaus allein durch diese Arbeiten zeitweise sogar überlastet, so daß damals 29 MTS zur Betreuung an das Motoren-Instandsetzungs-Werk Neuenhagen bei Berlin abgegeben wurden. Ab September 1956 verließ der damalige Betriebsleiter, der Zeuge Pf. für zwei Jahre den Betrieb, um ein Direktstudium an der Technischen Hochschule in Dresden aufzunehmen. Mit seiner Stellvertretung wurde der Angeklagte K. betraut, der bis dahin technischer Leiter des Betriebes gewesen war. Unter der Leitung des Angeklagten K. wurde im Betrieb der Vertragsabschluß mit den MTS zum Teil vernachlässigt und der Arbeitsanfall zeitweise dem Selbstlauf überlassen. Diese Unterschätzung des Vertragssystems, die sich bei der laufenden Erweiterung der Kapazität des Betriebes umso spürbarer nachteilig bemerkbar machte, ergab, insbesondere ab 1957 eine zeitweise nicht völlige Auslastung des Betriebes. In zunehmendem Maße traten jetzt andere volkseigene oder genossenschaftliche Betriebe als Auftraggeber in Erscheinung, mit denen im allgemeinen ein vorhergehender Vertragsabschluß nicht bestand. In einigen Fällen brachten auch Privatpersonen, wie Großbauern, Mittelbauern, Fuhrunternehmer, Handwerker ihre Motoren zum MIW Demmin und erhielten dort ihre Aufträge auch durchgeführt. Davon wußten auch die beiden Angeklagten. Sie machten sich jedoch über diese Arbeiten für private Auftraggeber keine Gedanken und verkannten insoweit völlig die Aufgabestellung der MTS-Motoren-Instandsetzungs-Werke. Auch als sie im Februar 1958 im Zusammenhang mit der Reparatur des Motors des Zeugen K. vom Parteisekretär des Betriebes vom Zeugen K. darauf hingewiesen wurden, daß die Ausführungen von Reparaturarbeiten für Privatauftraggeber nicht statthaft ist, unternahmen sie nichts, um derartige Reparaturarbeiten einzustellen. In Diskussionen vertraten sie den Standpunkt, daß durch derartige Arbeiten der Betrieb ja nicht geschädigt wurde, ja, daß im Gegenteil dadurch ein Nutzen für den Betrieb eintrete. Sie vertraten die Meinung, daß es nirgends eine Bestimmung gäbe, die die Durchführung derartiger Arbeiten verbietet. Auch als der Zeuge Z. als Mitarbeiter des Rates des Bezirkes sie im August 1958 auf die Unzulässigkeit ihres Verhaltens hinwies, ließen sie sich von ihm nicht überzeugen Hinzu kam allerdings, daß auf Besprechungen der Betriebsleitung auch die übrigen Anwesenden die Meinung der beiden Angeklagten vertraten. Die Betriebsparteiorganisation im Betrieb verstand es nicht, die aufgetretenen Zweifel in dieser Frage konsequent zu Ende zu klären. Aber auch in den Sitzungen der Betriebsleitung beschäftigte man sich zu sehr nur mit den laufenden Arbeiten und nahm sich nicht die Zeit, die einschlägigen Beschlüsse von Partei und Regierung auszuwerten, ja, man behandelte nicht einmal das Statut, das ja auch die Aufgabenstellung für den Betrieb enthält. Diese mangelnde politische Klarheit der beiden Angeklagten, aber auch weiterer Mitglieder der Betriebsleitung, aber auch Schwächen in der Anleitung durch die übergeordneten Organe, insbesondere beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, führten dazu, daß beide Angeklagten bis in die Voruntersuchung hinein nicht die Gesellschaftsgefährlichkeit und die Unrichtigkeit ihres Verhaltens erkannten. Die Angeklagten als Betriebsleiter bzw. als Hauptbuchhalter 17 161;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 161 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 161) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962, Seite 161 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 161)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅳ 1958-1961, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn und Berlin 1962 (Unr. Syst. 1958-1961, S. 1-292).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der umfassenden Aufklärung von Sachverhalten und Zusammenhängen zu entscheiden. Wegen der Bedeutung dieser für den Mitarbeiter einschneidenden Maßnahme hat sich der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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