Unrecht als System 1952-1954, Seite 21

Unrecht als System, Dokumente ueber planmaessige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil II 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium fuer gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 21 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 21); ?Dienststelle Goerlitz Goerlitz, den 27. Januar 1953 Betr.: Fragenplan zur Vernehmung des Butz, Benno. Bezug: Werbung des B. als Gl in der Taxigenossenschaft Goerlitz. Zur Person: 1. Feststellung der grossen Personalien. Zur Sache: 1. Schildern Sie kurz Ihren Lebenslauf. 2. Machen Sie genaue Angaben ueber Ihre Verwandten und guten Bekannten. 3. Schildern Sie den organisatorischen Aufbau der Taxigenossenschaft. 4. Geben Sie eine genaue Charakteristik ueber Spelt, A r 11, den Geschaeftsfuehrer, die Sekretaerin sowie die anderen Vorstandsmitglieder. 5. Welche Fahrer kennen Sie, die Personen nach Berlin schaffen, die sich nach dem Westen absetzen wollen. 6. Welche Anschriften in Berlin oder anderen Staedten sind Ihnen bekannt als Stellen fuer fluechtige Personen. 7. Was wissen Sie ueber Personen in Goeruetz, die in Verbindung mit Taxifahrern Personen nach Berlin schaffen oder andere Feindtaetigkeit ausueben. 8. Welche Personen haben Sie schon selbst durch eine Fahrt nach Berlin kennengelernt, von denen Sie wissen, dass sie sich nach Westen absetzen wollten oder mit Agentenzentralen in Verbindung standen. 9. Welche Verbindungen bestehen zwischen den Taxifahrern und der VP. Je nach der Beantwortung der einzelnen Fragen ergeben sich dann die weiteren Fragestellungen an B u t z. (Koehler) VP.-Hwm. Dienststelle Goerlitz Goerlitz, den 27. Januar 1953 Ermittlungs-Bericht Betr.: Ermittlungsbericht zum Gl-Vorgang Butz, Benno Name: Geboren am: Wohnung: Familienstand: Staatsangehoerigkeit: Nationalitaet: Schulbildung: Erlernter Beruf: Jetzige Taetigkeit: Arbeitsstelle: Strafen: Parteizugehoerigkeit: Organisation: Butz, Benno 30. Juue 1894 in Grossenhain/ Sachsen Goerlitz, Bahnhofstr. 8 verheiratet, Kinder: 3 DDR Deutscher Volksschule und Gymnasium Kaufmann Taxifahrer selbstaendig keine entfaellt FDGB Ehefrau: Butz, geb. Pietsch, Ida, geb. am 9. Januar 1897 in Bunzlau. Religion: roem.-kath., ohne erlernten Beruf, zur Zeit im eigenen Haushalt taetig. Parteilos. Die B. steht der politischen Entwicklung uninteressiert gegenueber. Eine direkte ablehnende Haltung gegen die DDR ist jedoch nicht vorhanden. Drei Schwestern von ihr wohnen in Goerlitz. Nach bisherigen Ermittlungen bestehen keine Verbindungen nach dem Westen und Westberlin. Eltern des Butz, Benno: Vater: Butz, Wilhelm, geb. am 24. September 1863 in Schoenfeld bei Bunzlau (verstorben). Mutter: Butz, geb. Otto, Agnes, geb. am 13. Januar 1870 in Kath.-Hennersdorf bei Lauban (verstorben) . Kinder des Butz, Benno: Hildebrand, geb. Butz, Gisela, geb. am I. Mai 1922 in Goerlitz, wohnhaft in Goerlitz, Bautzener Strasse 33, verheiratet seit dem II. April 1951 mit dem technischen Zeichner Werner Hildebrand, geb. am 10. August 1925 in Goeruetz, und hat mit diesem einen Sohn Detlev, geb. am 8. April 1952 in Goerlitz. Peiler, geb. Butz, Dorothea, geb. am 11. Mai 1925 in Goerlitz, wohnhaft in Goerlitz, Bahnhofstrasse 8, verheiratet mit dem technischen Zeichner Manfred Peiler, geb. am 31. Juli 1926 in Goerlitz. Die Ehe ist bisher kinderlos. Sohn des B.: Butz, Heinz, geb. am 14. April 1933, in Goerlitz, Religion roem.-kath., ledig, Beruf: Destillateurlehrling in einem Goerlitzer Privatbetrieb. Berufliche Entwicklung: Der Butz, Benno, entstammt einer buergerlichen Familie aus Bunzlau in Schlesien. Er besuchte von 1900 bis 1904 die Volksschule in Bunzlau und anschliessend bis 1910 das Reformgymnasium in der gleichen Stadt. Er zog dann mit seinen Eltern nach Goerlitz und erlernte bei der Firma Otto Strassburg den Beruf eines Textil-Kaufmaxms. Von 1913 bis 1914 besuchte er die Wirkerschule in Chemnitz. Nach Abschluss dieser Schule wurde er eingezogen und kam in franzoesische Gefangenschaft, wo er 1918 entlassen wurde. Die Dauer der Gefangenschaft betrug nur 6 bis 7 Tage. Sein Dienstgrad war Soldat. Nach seiner Rueckkehr nach Goerlitz kaufte er ein Fuhrgeschaeft und fuehrte dies bis 1944, da in diesem Jahr seine Fahrzeuge zur Wehrmacht eingezogen wurden. Seit 1945 faehrt er den Pkw SL-15 1525 und ist seit Bestehen der Taxigenossenschaft angeschlossen. Politische Entwicklung: B. war bisher noch nie in einer Partei oder in einer der Organisationen. Man kann sagen, dass er dem politischen Geschehen gleichgueltig gegenueber steht. An Hausversammlungen hat er bisher noch nie teilgenommen, was jedoch auf Grund seiner Taetigkeit als Taxifahrer zugerechnet werden kann. Seine Einstellung zur DDR und SU sind undurchsichtig, beinahe ablehnend. Er ist streng katholisch und fuehlt sich leicht zu Gleichglaeubigen hingezogen. Im Februar 1945 wurde er zum Volkssturm eingezogen und war 6 Wochen im Einsatz. In Gefangenschaft ist er nicht gewesen. Ausser dem FDGB gehoert er keiner Organisation an und ist auch im FDGB nur zahlendes Mitglied. Charakterliche Beurteilung: B. ist in seinem Wesen aeusserst ruhig und lebt mit seiner Familie sehr zurueckgezogen. Verbindungen in Goerlitz bestehen nur zu seinen Kindern und in seltenen Faellen zu den Schwestern seiner Frau. Mit seiner Ehefrau fuehrt er ein geregeltes Eheleben. Sein Leumund bei den Hausbewohnern kann als gut bezeichnet werden. Er ist gegenueber anderen Personen stets freundlich und zuvorkommend, in seinem Aeusseren sauber und ordentlich. In der Taxigenossenschaft bestehen besondere Verbindungen zu den Fahrern A r 11 und Schurpfeil, sowie zum Geschaeftsfuehrer Baron und dessen Sekretaerin. Ausser seinem Pkw ist B. Eigentuemer des Grundstueckes Goerlitz, Bahnhofstrasse 8. Die Ermittlungen wurden eingeholt: VPKA-Goerlitz, Gewerbeamt, Gen. Hoffmann, ferner im Wohngebiet, beim Hausobmann H i 1 b i g , Bahnhofstrasse 8. (Koehler) VP.-Hwm.;
Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 21 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 21) Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands, zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ), Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955, Seite 21 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 21)

Dokumentation: Unrecht als System, Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen in der Sowjetzone Deutschlands [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], zusammengestellt vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen (UFJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)], Teil Ⅱ 1952-1954, herausgegeben vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Bonn 1955 (Unr. Syst. 1952-1954, S. 1-294).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung behandelt, deren konsequente und zielstrebige Wahrnehmung wesentlich dazu beitragen muß, eine noch höhere Qualität der Arbeit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Staatssicherheit . Sie stellt an die entscheidungsbefugten Leiter im Staatssicherheit sowie an die an der Entscheidungsvorbereitung beteiligten Diensteinhei ten und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Für die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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