Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 287

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 287 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 287); 287 4. Abschnitt Straftaten unter Verletzung, dienstlicher Pflichten §245 läßt, oder daß in anderer Weise geheimzuhaltende Tatsachen offenbart werden, indem sie anderen Personen, ohne daß eine Befugnis dazu besteht, mitgeteilt werden, wobei es strafrechtlich nicht entscheidend darauf ankommt, ob diese Personen bereits auf andere Weise Kenntnis von diesen Informationen erhalten haben. Zur Begründung der str. Verantw muß Vorsatz xorliegen, der sich auf die Geheimhaltungspflicht sowie auf den Charakter der Gegenstände der Straftat beziehen muß. 4. Nach Abs. 2 kann jeder strafbar sein, der sich durch unlautere Methoden die Offenbarung geheimzuhaltender Tatsachen erschleicht. Diese Bestimmung schützt demzufolge die staatliche Tätigkeit auch vor Angriffen von außen, die sich gegen die in Abs. 1 charakterisierten Personen richten, die zur Geheimhaltung ausdrücklich verpflichtet wurden, weil der Täter geheimzuhaltende Tatsachen durch Anwendung unlauterer Methoden zur Kenntnis erhalten will. Derartige Methoden können z. B. vorliegen, wenn der Täter den für die Geheimhaltung Verantwortlichen über angebliche Pflichten täuscht oder zum Alkoholgenuß verleitet, um auf diese Weise ein Ausplaudern geheimer Tatsachen zu erreichen. Die Tat ist vollendet, wenn der Täter durch sein Verhaßten staatliche oder gesellschaftliche Interessen gefährdet. Es ist Vorsatz erforderlich, weshalb der Täter den Geheimnischarakter und auch die Gefährdung der staatlichen oder gesellschaftlichen Interessen kennen muß. 5. Abs. 3 enthält den schweren Fall. Die Qualifizierung ergibt sich aus der erheblichen Gefährdung der staatlichen oder gesellschaftlichen Interessen oder der Sicherheit der DDR. Die Gefährdung muß objektiv gegeben sein, wobei sowohl die Bedeutung der geheimzuhaltenden Tatsache als auch die durch die Straftat ermöglichte Information anderer Personen in Betracht gezogen werden müssen. Gern. § 11 Abs. 1 ist der Täter nach Abs. 3 nur dann strafrechtlich verantwortlich, wenn ihm auch die besonderen Tatsachen bekannt waren, aus denen sich die schwere Gefährdung ergeben hat. 6. Versuch ist in jedem Fall strafbar; deswegen ist das Vorgehen einer außenstehenden Person, das darauf gerichtet ist, eine im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Tatsache auszukundschaften, auch dann strafbar, wenn die im Tatbestand bezeichnete Folge objektiv nicht eingetreten war, der Täter jedoch diese Folge in seinen Vorsatz auf-genommen hat. 7. Abgrenzungsprobleme gibt es zum Landesverrat, insbes. zur Spionage (§97). Als Spionage ist die Offenbarung eines Geheimnisses dann strafbar, wenn der Täter auf der subjektiven Seite die in § 97 Abs. 2 genannten Tatbestandsmerkmale in seinen Vorsatz aufgenommen hat, z. B. weiß, daß er eine geheimzuhaltende Information an eine Person verrät, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 287 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 287) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 287 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 287)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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