Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 297

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 297 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 297); 297 Verbrechen gegen die DDR (3) In besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. 1. Diversionsakte sind Staatsverbrechen, die zur Minderung des ökonomischen, militärischen und sonstigen gesellschaftlichen Potentials der DDR führen oder führen können. Der Tatbestand dient dem konsequenten Schutz aller grundlegenden Bereiche des sozialistischen Staates vor derartigen ' Verbrechen. 2. Absatz 1 enthält die für die sozialistische Gesellschaft bedeutsamen und daher besonders zu schützenden Verhältnisse und Gegenstände. Maschinen sind vor allem Produktionsinstrumente, über die die sozialistische Gesellschaft in allen Eigentumsbereichen verfügt. Volkswirtschaftliche oder militärische Anlagen oder Ausrüstungen sind vor allem Fabriken, sonstige Produktionsstätten, Staudämme, Kasernen, Nachrichtenzentralen, Waffensysteme u. a. m. Gebäude sind insbesondere Bauwerke der staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche, Gesellschaftsbauten und staatlich verwaltete Wohnungskomplexe. Zu den Transport- und Verkehrseinrichtungen gehören der Bahnverkehr, die Luftfahrt, die Schiffahrt und der Straßenverkehr (vgl. §§ 196 198) sowie die speziellen Transporteinrichtungen der Volkswirtschaft (Kräne, Seilbahnen, Transportbänder, Fördereinrichtungen u. a. m.). Der individuelle Straßenverkehr wird vom Tatbestand nicht erfaßt. Rohstoffe, Erzeugnisse und Reserven sind bedeutsame Werte der Volkswirtschaft. Hierunter zählen nicht kleine Lagerbestände oder die Waren einer Verkaufsstelle. Geschützt werden sollen vor allem die erschlossenen Rohstoffquellen, Lagerhalden, W arenbereitstellungen größerer Art, Staatsreserven u. a. Insgesamt muß es sich bei allen Gegenständen, Einrichtungen usw. um für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Landesverteidigung Bedeutsames handeln. Ob es sich um einen wichtigen Gegenstand usw. handelt, ergibt sich in erster Linie aus der Bedeutung und Stellung, die er im Rahmen der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung, im Produktions- oder Reproduktionsprozeß einnimmt. Dabei ist der eingetretene oder mögliche Schaden weniger am finanziellen Wert, als an der Beeinträchtigung für die Lösung staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben zu messen. 3. Der Tatbestand enthält die Begehungsweisen zerstören unbrauchbar machen beschädigen in anderer Weise dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entziehen. Zum Zerstören-, Beschädigen und Unbrauchbarmachen vgl. § 163 Anm. 2, 3 und 5). Die Entziehung vom bestimmungsgemäßen Gebrauch wird immer dann gegeben sein, wenn ohne mechanische Einwirkung (Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachung) eine Minderung des ökonomischen, staatlichen, gesellschaftlichen oder des zur Landesverteidigung bestimmten Potentials durch die Handlung eintritt. Der Entzug ist im weitesten Sinne zu verstehen. Dabei kann es sich um einen zeitweiligen oder dauernden Entzug handeln. Entscheidend ist, daß die im Gesetz genannten Gegenstände u. a. dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht zur Verfügung stehen, d. h. beiseitegeschafft, fehlgeleitet oder anderweitig entzogen wurden. (Vgl. auch §§ 166 Anm. 3, 273 Anm. 5). 4. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt den Vorsatz voraus, die sozialisti-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der die allseitige Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft, die weitere Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens, der Ausschließung des Überraschungsmomentes, der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit stehen, muß die Suche, Auswahl, Aufklärung, Werbung, Zusammenarbeit und Überprüfung von entsprechend der Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung.

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