Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 203

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 203 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 203); 203 Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit §54 In der Urteilsformel muß die Tätigkeit, deren Ausübung untersagt wird, exakt bezeichnet werden. Das Verbot hat zur Folge, daß der Verurteilte diese Tätigkeit nicht mehr ausführen darf, auch nicht im Namen eines anderen (z. B. ein ehemaliger Verkaufsstellenleiter nicht für seinen formal für diese Funktion benannten Ehegatten). Er darf die Tätigkeit auch nicht durch einen anderen für sich ausführen lassen, wobei er den Erlös erhält und Gehalt zahlt (z. B. ein ehemaliger freiberuflicher Helfer in Steuersachen). Jedoch ist es möglich, vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Gesellschaft zu nutzen, indem der Verurteilte zwar Berufsverbot als Leiter, jedoch nicht als Mitarbeiter erhält. 4. Die Dauer des Tätigkeitsverbots beträgt mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren kann sie bis zu zehn Jahren betragen. Wurde ein besonders schweres Verbrechen unter Verletzung von Berufspflichten begangen, kann es für unbegrenzte Zeit ausgesprochen werden, sofern Freiheitsstrafe über fünf Jahre verhängt wird (vgl. BG Leipzig, NJ 1972/8, S. 240). Bei Verurteilung auf Bewährung darf das Tätigkeitsverbot die Bewährungszeit nicht über- schreiten. In allen anderen Fällen ist es nach vollen Jahren zu bemessen und wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. Seine Dauer wird bei Freiheitsstrafe vom Tage der Entlassung aus dem Strafvollzug an berechnet, auch bei vorfristiger Entlassung (§ 45). 5. Die Dauer des Tätigkeitsverbotes kann durch das Gericht verkürzt werden, wenn sich der Verurteilte so entwickelt hat, daß Gewißheit besteht, daß er diese Tätigkeit nicht mehr zu erneuten Straftaten ausnutzt. Für das Antragsrecht finden die Grundsätze des § 52 Abs. 2 entsprechende Anwendung (vgl. auch § 347 StPO). 6. Bei Jugendlichen ist Tätigkeitsverbot unzulässig (§ 69 Abs. 4). 7. Schwerwiegende Mißachtung des Tätigkeitsverbots begründet strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 238. Ist es neben Verurteilung auf Bewährung ausgesprochen worden, kann die angedrohte Freiheitsstrafe nach § 35 Abs. 4 Ziff. 4 vollzogen werden. § 238 findet damit keine Anwendung (§ 35 Abs. 8). Leichtere Fälle der Verletzung des Tätigkeitsverbots können ordnungsstrafrechtlich verfolgt werden (§ 10 OWVö). §54 Entzug der Fahrerlaubnis (1) Der Entzug der Fahrerlaubnis kann durch das Gericht zusätzlich zu einer Strafe ausgesprochen werden, wenn der Täter als Führer eines Kraftfahrzeuges eine Straftat begangen hat und es deshalb erforderlich ist, daß er zeitweilig von der Führung von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. (2) Die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis beträgt mindestens drei Monate. Sie kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt ausgesprochen werden. (3) Der Entzug der Fahrerlaubnis kann durch Beschluß des Gerichts verkürzt Oder aufgehoben werden, wenn der Zweck erreicht ist und der Verurteilte die Gewähr gibt, künftig die gesetzlichen Bestimmungen zu achten. (4) Zur Gewährleistung der Sicherheit kann das zuständige Organ die Erlaubnis vorläufig entziehen.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 203 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 203) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 203 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 203)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit festzulegen und durchzusetzen sowie weitere Reserven aufzudecken, noch vorhandene Mängel und Schwächen sowie deren Ursachen aufzuspüren und zu beseitigen.

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