Strafprozeßrecht der DDR, Lehrmaterial 1969, Seite 291

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 291 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 291); chung zu errichten. Die durch das Oberste Gericht entwickelte Rechtsprechung hat großen Einfluß auf die der Gerichte und darüber hinaus auf andere staatliche und ökonomische Bereiche. Die über das Einzelproblem hinausgehende Darlegung von Grundsätzen der Rechtsprechung bedarf daher besonderer Sorgfalt und die gründliche Verwertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der vorhandenen Rechtsprechung unter Zugrundelegung der von der Partei- und Staatsführung beschlossenen Dokumente. Das Kassationsgericht hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Es kann den Kassationsantrag als unbegründet zurückweisen. Damit bleibt die angefochtene Entscheidung aufrechterhalten; die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache an das zuständige Gericht zur weiteren Verhandlung zurückverweisen; selbst entscheiden. Die Selbstentscheidung bildet die Ausnahme. Die Anwendungsfälle sind im § 322 Abs. 1 StPO geregelt. In allen anderen Fällen, in denen der Kassationsantrag zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung führt, muß das Kassationsgericht die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das zuständige Gericht zurückverweisen (§ 322 Abs. 2 StPO). Die Zurückver-wreisung erfolgt in der Regel an das Gericht, dessen Entschefdung aufgehoben wurde. Eine solche Entscheidung des Kassationsgerichts bewirkt, daß das Verfahren in den Stand zurückversetzt wird, der vor Erlaß der aufgehobenen Entscheidung bestanden hat. Das Kassationsgericht ist in diesen Fällen befugt, dem das Verfahren weiterführenden Gericht Weisungen mit bindender Kraft zu erteilen (§ 324 StPO). Diese tragen den gleichen Charakter wie die Weisungen im zweitinstanzlichen Urteil (siehe hierzu 9. Kapitel ,Das Rechtsmittelverfahren4, Abschnitt 3.5.). 291;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 291 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 291) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Seite 291 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 291)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrmaterial 1969, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), Berlin 1969 (Strafprozeßr. DDR Lehrmat. 1969, S. 1-316).

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