Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur Strafprozeßordnung 1989, Seite 49

Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 49 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 49); 49 Beweisführung und Beweismittel dersprüche erkennbar sind oder ob begründete Zweifel hervorgerufen werden (vgl. OG NJ, 1979/2, S. 96). Die Zweifel haben ihre Berechtigung verloren, wenn nach Ausschöpfung aller wissenschaftlichen, gesetzlich zulässigen kriminalistischen und strafprozessualen Mittel und Methoden eindeutig der Schluß zu ziehen ist, daß ein Geschehen so und nicht anders war. So findet z.B. die Erörterung mehrerer möglicher Ursachenvarianten für einen Verkehrsunfall dort ihre Grenze, wo sie in rein theoreti- sche und spekulative Erwägungen abgleitet (vgl. OG NJ, 1970/21, S. 653). Fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn Lücken in der Beweisführung durch die „innere Überzeugung“ des Beweisführungpflichtigen ersetzt oder bei sich widersprechenden Aussagen über Differenzen unter Bezugnahme auf die „Lebenserfahrung“ hinweggegangen wird, anstatt die eindeutig festgestellten Fakten in ihrem allseitigen Zusammenhang zu bewerten (vgl. OG NJ, 1971/19, S. 586). §23 Gesetzlichkeit der Beweisführung (1) Alle zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erforderlichen Tatsachen sind durch die gesetzlich zulässigen Beweismittel in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu beweisen. (2) Kein Beweismittel hat eine im voraus festgelegte Beweiskraft. Das Geständnis des Beschuldigten oder des Angeklagten befreit das Gericht, den Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane nicht von der Pflicht zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit im Strafverfahren. 1.1. Zum Begriff der Beweisführung vgl. Anm. 1. zu §22. 1.2. Gesetzlichkeit der Beweisführung bedeutet: Der Beweis darf nur auf der Grundlage der gesetzlich zulässigen Beweismittel (vgl. §24) und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form geführt werden. Kein Beweismittel hat eine im voraus festgelegte Beweiskraft. Die Rechte und die Würde des Beschuldigten und des Angeklagten sowie der anderen Verfahrensbeteiligten sind zu gewährleisten. Diese Anforderungen an die Beweisführung sind für alle Organe der Strafrechtspflege gleichermaßen verbindlich. Für die gerichtliche Beweisaufnahme gelten weitere Anforderungen, insbes. der Grundsatz der Unmittelbarkeit (vgl. Anm. 1.5. zu §222). Die Beweisführung ist z. B. ungesetzlich, wenn Aussagen von einem Zeugen erlangt worden sind, der verpflichtet war, die Aussage zu verweigern (vgl. z. B. § 28), oder wenn sie sich auf Aussagen eines Zeugen stützt, der später berechtigt die Aussage verweigert (vgl. §§ 26, 27). Eine ungesetzliche Beweisführung liegt ferner vor, wenn die verwendeten Beweismittel (vgl. § 24) ungesetzlich sind oder ungesetzliche Methoden der Beweisführung benutzt wurden (z. B. die Verwendung eines sogenannten Lügendetektors), 1.3. Die gesetzlich vorgeschriebene Form der Beweisführung wird in den §§25-51 generell geregelt. Ergänzende Regelungen für die einzelnen Stadien des Strafverfahrens enthalten die Bestimmungen über das Ermittlungsverfahren (vgl. §§ 101, 104-106) und über die gerichtliche Hauptverhandlung (vgl. §§ 222-230). Die Beweisführungsvorschriften sind in allen Verfahrensarten zu beachten. Beispielsweise sind bei Erlaß eines Strafbefehls an die Beweisführung keine geringeren Anforderungen zu stellen als in anderen Strafverfahren (vgl. BG Schwerin, NJ, 1971/23, S. 720). 1.4. Bei offenkundigen oder gerichtsbekannten Tatsachen kann darauf verzichtet werden, sie durch Beweismittel nachzuweisen. Offenkundig sind solche allgemein bekannten Tatsachen, deren Kenntnis zum allgemeinen Wissen der Bürger, zu ihrem geistigen Gemeingut gehört (z.B. Faktenwissen, Kenntnisse über Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Gesellschaft, allumfassend verbreitete Erfahrungen, über die sich jeder ohne spezielle Sachkunde aus den ihm zur Verfügung stehenden Informationsquellen unterrichten kann). Offenkundige Tatsachen sind nicht mit sogenannten Erfahrungswerten gleichzusetzen; z. B. ist es unzulässig, anzunehmen, eine Straße sei um Mitternacht belebt, weil Straßenbahnen kreuzen und Gaststätten zu dieser Zeit schließen (vgl. BG Erfurt, NJ, 1969/15, S.748). 4 Kommentar Strafprozeßrecht;
Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 49 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 49) Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 49 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 49)

Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und die Hauptwege ihrer Verwirklichung. Die Notwendigkeit der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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