Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 46

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 46 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 46); DOKUMENT 48 (RUMÄNIEN) Erlass Nr. 217 vom 20. Mai 1949. Artikel 2: (1) Die Agentur AGERPRESS hat die folgenden Funktionen zu erfüllen: Politische, wirtschaftliche und kulturelle Nachrichten usw. sowie nationale und internationale Presse-Fotos anzunehmen, weiterzugeben und zu verteilen. (2) Das Recht zur Ausübung dieser Funktionen hat ausschliesslich die Agentur AGERPRESS. Die weitergegebenen oder verteilten Nachrichten können nicht in einer anderen Form verwandt werden, als in der, die in dem Vertrag mit der Agentur AGERPRESS festgelegt ist. Die Bewohner der Länder des kommunistischen Einflussbereiches sind folglich darüber informiert, was ihre Regierung als im Einklang mit ihrer Politik erachtet. Veröffentlichungen, die aus „kapitalistischen Ländern” stammen, kommen infolge der durch die Postverwaltung durchgeführten Beschlagnahme nicht bei ihren Empfängern an. So haben in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands die Postämter die Anweisung erhalten, jede Veröffentlichung aus Westdeutschland oder einem nicht-kommunistischen Lande zurückzuhalten. Nur wissenschaftliche Veröffentlichungen finden manchmal Gnade bei den Behörden, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur vorher ihre Zustimmung gegeben hat. DOKUMENT 49 (SOWJET ZONE DEUTSCHLAND) An den Betriebsleiter des te Abschrift Hauptpostamtes te Ausfertigung Streng vertraulich! Behandlung von Zeitschriften, Zeitungen und anderen Druckerzeugnissen aus Westdeutschland und dem kapitalistischen Ausland. Auf Grund der sich häufenden Beschwerden über Nichtauslieferung von wissenschaftlichen Zeitschriften und im Verfolg des neuen Kurses der Regierung macht sich eine Neuregelung erforderlich. 1. Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse, die in Paketen und Päckchen eingehen, unterliegen der Kontrolle durch die Kontrollpunkte bezw. Zollämter. Sie werden bei den Kontrollpunkte bezw. Zollämtern den Paketen und Päckchen entnommen, nach den von der Zentralstelle für wissenschaftliche Literatuur (ZWL) herausgegebenen Richtlinien gesichtet, und je nach Inhalt und Art den Empfängern über die ZWL zugestellt bezw. sichergestellt. 2. Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse, die in Streifbandsendungen bezw. offenen Briefsendungen eingehen, sind beim Zustellpostamt auch dann zu überprüfen, wenn bekannt ist, dass vorher eine Prüfung von anderer Seite stattgefunden hat. 3. Sicherzustellen und den bekannten Stellen zuzuführen sind ohne weitere Prüfung: a) Hetzschriften wie „Taranter’, „Der kleine Telegraph” u.s.w., 46;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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