Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 93

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 93 (NJ DDR 1989, S. 93); Neue Justiz 3/89 93 verankerte Plattform“ in § 197 a Abs. 5 und 6 StGB stimmen mit den entsprechenden Beschreibungen in der Konvention bzw. im Ergänzungsprotokoll und in internationalen Standards überein. Die Ergänzungen und Änderungen des Luftfahrtgesetzes12 erweitern, ausgehend von den internationalen Erfahrungen zum Schutz der Luftfahrzeuge, den strafrechtlichen Schutzbereich auch auf die Sicherheit auf Flughäfen für die internationale Zivilluftfahrt. Bestraft wird nach dem neuen § 53 a LuftfahrtG die Gewaltanwendung gegen Personen, gegen Einrichtungen für die Luftfahrt sowie gegen auf Flughäfen abgestellte, nicht mehr in Betrieb befindliche Luftfahrzeuge, wenn dadurch die Sicherheit auf einem Flughafen gefährdet wird. Der Tatbestand ist auf den Schutz des sicheren Betriebs des Flughafens vor gewaltsamen Unterbrechungen und damit verursachten Gefährdungen der Sicherheit gerichtet. Während § 53 a Abs. 1 LuftfahrtG einen vorsätzlichen und rechtswidrigen gewaltsamen Angriff gegen eine Person voraussetzt, tritt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Abs. 2 dieser Bestimmung dann ein, wenn sich der Angriff direkt gegen die Sache (hier: Einrichtungen des Flughafens oder ein dort abgestelltes, nicht mehr in Betrieb befindliches Flugzeug) richtet. Im Unterschied zu sonstigen Sachbeschädigungsdelikten richtet sich die spezielle Bestimmung des Luftfahrtgesetzes gegen das Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen oder Unterbrechen des Betriebes eines Flughafens für die internationale Zivilluftfahri"ünd gegen die so verursachte Gefährdung der Sicherheit auf diesem Flughafen. Die Herbeiführung einer Gefahr setzt sowohl bei Angriffen gegen, eine Person als auch beim Zerstören, Beschädigen oder Unbrauchbarmachen einer in § 53 a Abs. 2 LuftfahrtG genannten Sache vorsätzliches Handeln voraus. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Gefahr ist das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung der in § 53 a ff. LuftfahrtG beschriebenen neuen Straftatbestände von anderen Strafbestimmungen des StGB, wie z. B. den Tatbeständen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Bürger oder zum Schutze des sozialistischen Eigentums. Den Verpflichtungen im Ergänzungsprotokoll angeglichen ist die Androhung strenger Strafen für die schweren Fälle, in denen erhebliche Folgen herbeigeführt wurden (einschließlich der Gefährdung des Lebens einer größeren Anzahl von Menschen) oder in denen der Täter Rädelsführer ist. Besonders schwere Fälle von Angriffen gegen Luftfahrzeuge (§ 53 Abs. 1 und 2 LuftfahrtG) und der Gefährdung der Sicherheit auf einem Flughafen für die internationale Zivilluftfahrt (§ 53 a Abs. 1 und 2 LuftfahrtG) werden nunmehr nach § 53 a Abs. 5 LuftfahrtG bestraft, so daß der bisherige § 53 Abs. 3 LuftfahrtG aufgehoben werden konnte. Insoweit ist § 53 a Abs. 5 LuftfahrtG im Verhältnis zu § 112 StGB (Mord) die Spezialbestimmung. Gleichfalls wurden für alle Fälle der erfolglosen Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens der Entführung und widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen oder der Gefährdungen der Sicherheit auf einem Flughafen für die internationale Zivilluftfahrt, der Begünstigung und der Unterlassung der Anzeige (§§ 54, 55 und 56 LuftfahrtG) einheitliche Voraussetzungen geschaffen. Strafbestimmungen gegen Geiselnahme Der neu eingefügte Tatbestand der Geiselnahme (§ 130 a StGB) entspricht den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Internationalen Konvention gegen Geiselnahme von 1979.13 In der Beitrittserklärung der DDR zu dieser Konvention wurde gegenüber dem Depositar ausdrücklich die Haltung der DDR bekräftigt, daß sie jegliche Akte des internationalen Terrorismus entschieden verurteilt. Diesem Anliegen entsprechen die mit dem 5. StÄG weiter ausgestalteten strafrechtlichen Bestimmungen gegen derartige Delikte. Bisher wurden Handlungen dieser Art nach den Tatbeständen der Nötigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung (§§ 129 bis 131 StGB) geahndet. Diese Tatbestände erfassen jedoch nicht alle Begehungsweisen und Erscheinungsformen, die sich aus den spezifischen Anforderungen der Konvention ergeben. Die mit dem 5. StÄG vorgenommene Ergänzung war vor allem auf Grund der Verpflichtungen aus der Konvention erforder- Stiftung des Hilde-Neumann-Förderpreises der Vereinigung der Juristen der DDR Die Vereinigung der Juristen der DDR stiftete anläßlich des 40. Jahrestag ihrer Gründung den Hilde-Neumann-Förderpreis für junge Juristen. Mit diesem Förderpreis sollen hervorragende Leistungen junger Juristen in ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Tätigkeit anerkannt und gefördert werden. Der Förderpreis wird jährlich an zwei junge Juristen (Juristen aller Berufszweige und in der Regel nicht älter als 35 Jahre) vergeben. Er ist mit je 1 000 M dotiert. Vorschlagsberechtigt sind die Kreis- und Wirkungsgruppen der VdJ. Die jeweiligen Bezirksvorstände nehmen zu den Vorschlägen Stellung. Beim Zentralvorstand wird ein Verleihungskomitee gebildet, in dem der Präsident der VdJ den Vorsitz führt. Der Preis ist nach der verdienstvollen Juristin Hilde Neumann (1905 1959) benannt, die aktiv am antifaschistischen Kampf teilgenommen hatte. Als fortschrittliche Rechtsanwältin sie war die Tochter des bekannten Rechtsanwalts der Roten Hilfe und sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Dr. Kurt Rosenfeld mußte sie zu Beginn der Naziherrschaft emigrieren. Sie wurde in Paris Org.-Sekretär der Internationalen Juristenvereinigung und arbeitete am „Braunbuch“ über den faschistischen Terror sowie am Londoner Gegenprozeß zum Reichstagsbrandprozeß mit. Nach der Rückkehr aus dem Exil in Mexiko wurde Hilde Neumann 1948 Gründungsmitglied der ersten Gruppe Deutscher Demokratischer Juristen in Berlin und mit der Verbindung zur Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) beauftragt. Auf dem Gründungskongreß der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands im Juli 1949 wurde sie zum Sekretär des Vorstandes gewählt. Im gleichen Jahr erfolgte auf dem IV. Kongreß der IVDJ ihre Wahl zum Mitglied des Sekretariats der IVDJ. Hilde Neumann war seit 1949 Präsident des Landgerichts Berlin, dann Magistratsdirektor für das Justizwesen in Berlin und von 1953 bis zu ihrem Tode Chefredakteur der Zeitschrift „Neue Justiz“. lieh, die auf internationalen Erfahrungen bei Geiselnahmen beruhen. Eine Geiselnahme liegt insbesondere dann vor, wenn der Täter „eine andere Person in seine Gewalt bringt oder in der Gewalt hält und mit dem Tod, mit Körperverletzung oder mit der Fortdauer der Freiheitsentziehung bedroht, um einen Dritten, nämlich einen Staat, eine internationale zwischenstaatliche Organisation, eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe von Personen zu einer Handlung oder Unterlassung als ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung für. die Freigabe der Geisel zu nötigen“ (Art. 1 Abs. 1 der Konvention). Vor allem die besondere Zielstellung der Geiselnahme, nämlich die Beeinträchtigung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit anderer zur Erzwingung eines bestimmten Verhaltens (Handlung, Duldung oder Unterlassung) als Voraussetzung für die Freigabe der Geisel, führte zu der notwendigen Ergänzung der strafrechtlichen Regelungen. In dieser speziellen Zielstellung besteht der wesensmäßige Unterschied zwischen einer Freiheitsberaubung (§ 131 StGB) und einer Geiselnahme. Geiselnahmen mit staatsfeindlicher Zielstellung werden wie bisher nach § 101 StGB (Terror) strafrechtlich verfolgt. Besondere Kriterien sind auch für den schweren Fall der Geiselnahme in § 130 a Abs. 2 StGB enthalten. Der spezielle Strafmilderungsgrund bzw. Grund für das Absehen von Strafe in § 130 a Abs. 5 StGB die Freilassung der Geisel unter Aufgabe der rechtswidrigen Ziele des Täters berücksichtigt in erster Linie das Leben, die Gesundheit und Freiheit der Geisel und entspricht dem humanistischen Charakter des Strafrechts der DDR. Strafrechtlicher Schutz völkerrechtlich geschützter Personen Der neue Straftatbestand des Angriffs auf völkerrechtlich geschützte Personen (§ 221 a StGB) steht in direktem Zusam- 12 Gesetz über die Luftfahrt Luftfahrtgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277). 13 Internationale Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979 (Bkm. vom 5. August 1988 [GBl. n Nr. 6 S. 105]).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 93 (NJ DDR 1989, S. 93) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 93 (NJ DDR 1989, S. 93)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Täters, die unter anderem über seine Fähigkeit und Bereitschaft Aufschluß geben können, künftig seiner Verantwortung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft nachzukommen. Sie dient somit in der gerichtlichen Hauptverhandlung abgespielt. Diese positive Tendenz in der Arbeit mit Schallaufzeichnungen verdeutlicht eine konkrete Methode zur Sicherung elnephohen Qualität der Beweisführung und zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage und im einzelnen vom bereits erreichten Stand der Lösung der Aufgaben auszugehen. Mit der Bestimmung des werden gestellte Aufgaben konkretisiert.

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