Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 478

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 478 (NJ DDR 1989, S. 478); 478 Neue Justiz 12'89 Zu einigen Grundfragen sozialistischer Rechtsstaatlichkeit Standpunkt des Ministeriums der Justiz Gegenwärtig findet in der DDR ein umfassender Meinungsund Gedankenaustausch über die Erfordernisse der revolutionären Erneuerung des Sozialismus in unserem Lande statt. Juristen aus allen Bereichen unserer Gesellschaft beteiligen Sich mit konstruktiven Überlegungen und Vorschlägen an dieser großen Aussprache. Das Ministerium der Justiz hat den nachstehenden Standpunkt zu einigen Grundfragen der Entwicklung sozialistischer Rechtsstaatlichkeit in der DDR formuliert, der ebenso wie die folgenden Stellungnahmen der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Rates der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR zur Diskussion gestellt wird. ■ ~ D. Red. Unser Land befindet sich in einer tiefen Krise, von der kein gesellschaftlicher Bereich ausgenommen ist. Auch Fragen des Rechtsstaates, der Rechtssicherheit und der Gesetzlichkeit bedürfen einer realen Einschätzung, um daraus die notwen-r digen Konsequenzen für den revolutionären Erneuerungsprozeß zu ziehen. Aufbauend auf zweifelsohne bestehenden richtigen und bewährten Positionen des sozialistischen Rechts sind neue Aufgaben zu konzipieren und umzusetzen. Sie müssen dazu beitragen, den Prozeß der Wende unumkehrbar zu machen und Fehler und Verzerrungen in der gesellschaftlichen Praxis auszuschließen. Die Entwicklung sozialistischer Rechtsstaatlichkeit ist keine justizspezifische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die u. a. von folgenden Standpunkten aus gelöst werden sollte: 1. Wichtige Grundbedingung für die Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat ist die strikte Bindung jeder staatlichen Macht an das Recht. Der weitere Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung, die Rechtsanwendung und die Rechtsetzung in unserem Staat vollziehen sich auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze. Die Verfassungsmäßigkeit aller Rechtsvorschriften ist durch ein kompetentes Organ zu kontrollieren. Die Tätigkeit der staatlichen Organe und Betriebe sowie der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und der Bürger ist unabdingbar an die Gesetze gebunden. 2. Umfangreiche Anforderungen ergeben sich auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Durch neue und bereinigte Rechtsvorschriften hat das Recht den Prozeß der revolutionären Erneuerung voranzubringen und zu sichern. 2.1. Die Rolle der Gesetze im System unserer Rechtsordnung ist anzuheben. Die Umsetzung der Grundlinien der Politik des sozialistischen Staates muß künftig vorrangig durch Gesetze erfolgen. Verfassungsmäßige Grundrechte und -freiheiten der Bürger dürfen nur noch durch Gesetze der Volkskammer ausgestaltet werden. Diesbezügliche interne Regelungen sind aufzuheben und dürfen nicht mehr erlassen werden. 2.2. Zur Erhöhung der Qualität in der Gesetzgebung und zur Sicherung der Einheit von Volksaussprache und gründlicher Erörterung in den Gremien der Volkskammer ist die Ausarbeitung eines Gesetzes über die Planung und Vorbereitung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften notwendig. Unter der Zielstellung einer demokratischen Gesetzgebung dürfen Gesetzentwürfe keiner Geheimhaltung mehr unterliegen, sofern das nicht in begründeten Ausnahmefällen den Interessen der nationalen Sicherheit entgegensteht. Das Verfahren der Ausarbeitung, Diskussion und Beschlußfassung über die Gesetze ist für den Bürger transparent und erlebbar zu. machen und damit einer öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Gesetzentwürfe sind in der Volkskammer, ggf. in mehreren Lesungen, zu behandeln; für die öffentliche Diskussion ist eine ausreichende Zeit vorzusehen. In Gesetzgebungskommissionen ist neben Experten, Wis- senschaftlern und Praktikern die unmittelbare Teilnahme von interessierten Bürgern zu sichern. 2.3. Der weitere Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung vollzieht sich auf der Grundlage von Gesetzgebungsplänen. Die unter Verantwortung des Ministeriums der Justiz in nächster Zeit planmäßig auszuarbeitenden Gesetze Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes Neufassung der Strafprozeßordnung Änderung und Ergänzung der Zivilprozeßordnung müssen auf die politische Erneuerung ausgerichtet sein. Mit diesen Gesetzen sind die Stellung und Autorität der Gerichte anzuheben, ihre eigenständige Rolle und Verantwortung im Rechtsstaat auszubauen, Garantien für die strikte Durchsetzung der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit im gerichtlichen Verfahren, besonders auch im Ermittlungsverfahren, zu erhöhen und 4ie Rechte der Verfahrensbeteiligten zu erweitern. "Uber die genannten Gesetzesvorhaben hinaus wird es für erforderlich gehalten, umgehend ein Verwaltungsverfahrensgesetz und ein Strafrechtsänderungsgesetz auszuarbeiten. Im Zusammenhang mit einer weitgehenden Erneuerung verwaltungsrechtlicher Vorschriften ist vor allem die schnelle Ausarbeitung des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren erforderlich, das die Rechtsstellung des Bürgers und seine vielfältigen Beziehungen zu den Staatsorganen stärkt und ihn in die Lage versetzt, seine Interessen rechtlich durchzusetzen. Einer dringenden Überarbeitung bedürfen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zum Schutz des Staates sowie der staatlichen und öffentlichen Ordnung. Mit den erforderlichen Änderungen ist zu gewährleisten, daß Verfassungsidentität hergestellt und politische Konflikte nicht kriminalisiert, sondern mit den Mitteln der Politik gelöst werden. In künftigen Regelungen muß die Tatbestandsmäßigkeit kriminellen Verhaltens exakt beschrieben werden. Zur Rehabilitierung von zu Unrecht verurteilten Personen sind die entsprechenden Rechtsvorschriften auszuarbeiten. 2.4. Der dem Minister der Justiz erteilte Auftrag, den Entwurf des Gesetzgebungsplanes 1991 1995 für den Ministerrat und die Volkskammer vorzubereiten, wird verantwortungsbewußt in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen wahrgenommen. Das Ministerium der Justiz setzt sich dafür ein, daß alle im öffentlichen Dialog unterbreiteten Gesetzgebungsvorschläge erfaßt und durch die jeweils zuständigen Staatsorgane und Gremien sorgfältig geprüft werden. Bis zum Inkrafttreten dieses Planes ist es jedoch erforderlich, zwischenzeitlich grundrechtliche Regelungen, in Gesetzentwürfen der Volkskammer vorzulegen. Dazu gehören neben dem Reisegesetz in der nächsten Zeit die Überarbeitung des Paßgesetzes, des Wahlgesetzes sowie die Ausarbeitung eines Vereinigungsgesetzes, eines Gesetzes über Veranstaltungen und Demonstrationen und eines Mediengesetzes. Weiterhin ist die vorgesehene Erweiterung der gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen umgehend und umfassend vorzunehmen und mit der weiteren Vervollkommnung des Nachprüfungsverfahrens zu verbinden. Es ist anzustreben, daß künftig alle Verwaltungsentscheidungen, die Bürgerrechte betreffen, gerichtlich nachprüfbar sind. In den Gesetzgebungsplan für den Zeitraum 1991 1995 sind die notwendigen Gesetzgebungsvorhaben aufzunehmen, die den neuen politischen und ökonomischen Zielstellungen entsprechen. Dabei sind auch die Anforderungen zu berücksichtigen; die sich für die DDR aus internationalen Konventionen und Dokumenten ergeben. Oberstes Prinzip aller Ge-setzgebungsvörhaben ist die Verankerung des Grundsatzes der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Schwerpunkte der Erarbeitung und Neufassung der Rechtsvorschriften sind: v a) der weitere Ausbau der Rechte der Bürger, z. B. in;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 478 (NJ DDR 1989, S. 478) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 478 (NJ DDR 1989, S. 478)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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