Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 380 (NJ DDR 1989, S. 380); 380 Neue Justiz 9/89 tungen im Verantwortungsbereich des Rates anzufordern. Aus der Berichterstattung sollten u. a. Maßnahmen für ein noch engeres Zusammenwirken zwischen den gewerkschaftlichen Leitungen und den staatlichen Leitern zur Gewährleistung einer höheren Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts abgeleitet werden. Um eine umfassende reale Einschätzung zu erhalten, arbeitete der FDGB-Bezirksvorstand bei der Vorbereitung der Berichterstattung eng mit dem Rat des Bezirks, insbesondere mit dem Amt für Arbeit und Löhne, zusammen. Inhaltliche Anforderungen an den Bericht Ziel der Berichterstattung war es darzulegen, wie das sozialistische Arbeitsrecht als Leitungsinstrument genutzt wird. Dabei sollte u. a. die Arbeit mit Betriebskollektivverträgen, Arbeitsordnungen und Rationalisierungskonzeptionen eingeschätzt und festgestellt werden, inwieweit diese Dokumente mit den Rechtsvorschriften übereinstimmen, die Rechte und Pflichten der Werktätigen konkretisieren und die demokratischen Mitspracherechte der Werktätigen und die Mitgestaltungsrechte der Gewerkschaften gewährleisten. Es sollte u. a. festgestellt werden, wie die Rechenschaftslegungen der Betriebsleiter gemäß § 19 Abs. 2 AGB sowie Rechts- und Sicherheitskonferenzen dazu genutzt werden, sowohl gegenüber den Werktätigen als auch innerhalb der Leitungen über die Einhaltung und Erfüllung der arbeitsrechtlichen Leitungsdokumente zu berichten und aus der Analyse des gegenwärtigen Standes und dem Austausch der Erfahrungen der fortgeschrittensten Betriebe und Arbeitskollektive künftig notwendige Aufgaben auf diesem Gebiet festlegen zu können. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften bei der Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehungen in den Betrieben gewährleistet sind, war darzulegen, wie die staatlichen Leiter ihre Informationspflichten über alle arbeitsrechtlichen Fragen gegenüber den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen erfüllen. In diesem Zusammenhang war für den Bezirksvorstand bedeutsam, darüber informiert zu werden, in welchen Leitungsdokumenten die konkreten Regelungen für die rechtzeitige Information festgelegt werden, damit die Gewerkschaften sachkundig die Interessen der Werktätigen vertreten können. Außerdem sollte der Bericht Aussagen darüber enthalten, in welcher Form die zuständigen Fachorgane der örtlichen Staatsorgane ihre Pflicht zur Anleitung und Kontrolle bei der Durchsetzung dieser Regelungen gegenüber den bezirksgeleiteten Kombinaten und Betrieben wahrnehmen. In einem weiteren Punkt der Berichterstattung sollte dargelegt werden, wie die Rechtspropaganda organisiert wird und wie die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ehrenamtlich tätigen Kräfte, so KK-Mitglieder, Schöffen oder Mitglieder der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen, in diesen Prozeß einbezogen werden. Da aus Eingaben, Rechtsberatungen und Streitfällen, die durch gesellschaftliche bzw. staatliche Gerichte zu entscheiden waren, erkennbar wird, daß arbeitsrechtliche Konflikte auch auf unzureichende Rechtskenntnisse der staatlichen Leiter oder falsche Rechtsanwendung durch sie zurückzuführen sind, war die Einschätzung des Qualifikationsniveaus der staatlichen Leiter auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erforderlich. Es sollten vor allem die durch Beschluß des Ministerrates ausgelösten Aktivitäten zur durchgängigen Qualifizierung der staatlichen Leiter, unter Berücksichtigung der Hinweise des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne zur Gestaltung der arbeitsrechtlichen Qualifizierung der Leiter und leitenden Mitarbeiter1 *, aufgezeigt werden. Ergebnisse der Berichterstattung 1. In Vorbereitung auf die Berichterstattung wurden im Verantwortungsbereich des Rates des Bezirks Dresden erstmals umfassende Analysen zum gegenwärtigen Stand der Wirksamkeit des Arbeitsrechts, zur Arbeit mit dem AGB und zu den Rechtskenntnissen der Werktätigen und der Leiter erarbeitet. Bisher gab es nur Einzelanalysen zu bestimmten arbeitsrechtlichen Leitungsdokumenten, wie Betriebskollektivverträgen, Rationalisierungskonzeptionen, Wettbewerbsbeschlüssen oder auch zu Vereinbarungen über die leistungsorientierte Lohnpolitik, die in den Kombinaten, Betrieben und Fachorganen des Rates des Bezirks erarbeitet und den zuständigen Ministerien zugeleitet worden waren. Im Ergebnis der Analyse wurde festgestellt, daß die Kombinate und Betriebe ihrer Aufgabe, die Werktätigen umfassend in die Leitung und Planung einzubeziehen, zunehmend gerecht werden und das Mitbestimmungsrecht der Gewerk- schaften verwirklicht wird. Dies wird besonders deutlich in der Plan- und BKV-Diskussion sowie in der Beratung der Aufgaben, die mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt Zusammenhängen. Die Fachorgane des Rates des Bezirks nehmen auf diesen Prozeß vorwiegend im Rahmen der Anleitung und Kontrolle zur Durchführung der staatlichen Planaufgaben, der Organisierung und Führung des sozialistischen Wettbewerbs sowie bei der Erarbeitung der Grundorientierungen für den BKV Einfluß. Es gelang den Kombinaten und Betrieben im Vergleich zu den Vorjahren für das Jahr 1989 besser, die Gestaltung des BKV und seiner Regelungen in Übereinstimmung mit dem Plan und der Wettbewerbsführung zu bringen. Im Bericht konnte eingeschätzt werden, daß das Arbeitsrecht als Leitungsinstrument eingesetzt wird, um das gesellschaftliche Arbeitsvermögen effektiv zu nutzen. Im Jahr 1988 war es aus Gründen der sozialistischen Rationalisierung notwendig, 11 964 Arbeitskräfte für andere Aufgaben zu gewinnen bzw. mit ihnen neue Arbeitsaufgaben zu vereinbaren. Aus diesen Maßnahmen entstanden nur wenige arbeitsrechtliche Konflikte. Es zeigte sich, daß es vor allem dann kaum Probleme gibt, wenn die Werktätigen von Beginn an auf die neue Arbeitsaufgabe vorbereitet und die dafür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet sowie die arbeitsrechtlichen Verträge ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Es wurde festgestellt, daß in dem untersuchten Bereich die Möglichkeiten des AGB gut genutzt werden, um auf Verletzungen der Arbeitsdisziplin zu reagieren. So wurde z. B. von der Anwendung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit und der Differenzierung des Lohnes bei schuldhafter Verursachung von Ausschuß oder Qualitätsminderung Gebrauch gemacht. Dennoch läßt der Bericht erkennen, daß nicht immer konsequent genug und mit den richtigen rechtlichen Möglichkeiten auf Arbeitspflichtverletzungen der Werktätigen reagiert wird. Dafür sind als Hauptursache subjektive Mängel, wie Ausweichen vor Auseinandersetzungen sowie die fehlende Kenntnis über arbeitsrechtliche Möglichkeiten, zu sehen. Mit der angestrebten arbeitsrechtlichen Qualifizierung der Leiter kann hier Abhilfe geschaffen werden. 2. Rechenschaftslegungen zur Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Leitungsdokumente (§ 19 Abs. 2 AGB) führen die Leiter in der Regel jährlich durch. Es wurde jedoch festgestellt, daß die Durchsetzung der Arbeitsordnung nur selten Bestandteil der Rechenschaftslegung ist, obwohl sie ein wichtiges betriebliches Leitungsdokument zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsdisziplin sowie zur Sicherung der Einhaltung von Rechten und Pflichten der Werktätigen und der staatlichen Leiter ist. Rechts- und Sicherheitskonferenzen finden in den bezirksgeleiteten Kombinaten und Betrieben regelmäßig statt. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Leitungen und Vorständen vorbereitet und durchgeführt. Erfahrungsaustausche zu den einzelnen arbeitsrechtlichen Gebieten zwischen vergleichbaren Betrieben oder auch Struktureinheiten sind aber noch zu selten. 3. Hinsichtlich der Gewährleistung gewerkschaftlicher Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der arbeitsrechtlichen Beziehungen durch konkrete Regelungen in Leitungsdokumenten sagt der Bericht aus, daß es notwendig ist, Festlegungen zu treffen, um die Informationspflicht der Leiter gegenüber den Gewerkschaften zu sichern. Die Fachorgane des Rates sind angehalten, dazu eigenständige Anleitungen und Kontrollen vorzunehmen. Positiv wurde die konstruktive Zusammenarbeit in den Führungsgremien und Arbeitsgruppen des Rates mit den Gewerkschaften eingeschätzt, so beispielsweise auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes der Werktätigen, der leistungsorientierten Lohnpolitik und der Arbeit der Sicherheitsinspektoren. Zwischen den einzelnen Fachorganen des Rates des Bezirks und den Bezirksvorständen der Industriegewerkschaften/ Gewerkschaften werden Fragen der Rechtsanwendung und Rechtsverwirklichung mit unterschiedlicher Kontinuität beraten. Eine besonders gute Zusammenarbeit besteht mit dem Bezirksvorstand der Gewerkschaft Gesundheitswesen. Hervorzuheben ist, daß regelmäßige Erfahrungsaustausche zwischen Staatsorganen, gewerkschaftlichen Vorständen und Rechtspflegeorganen eine wesentliche Voraussetzung für die einheitliche Rechtsanwendung und eine hohe Wirksamkeit des AGB sind. 4. An der Rechtserläuterung, Rechtsberatung und Auswertung von Arbeitsstreitfällen nehmen ehrenamtliche Kräfte, wie Schöffen, Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte und * Vgl. hierzu Arbeit und Arbeitsrecht 1989, Heft 3, S. 55 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 380 (NJ DDR 1989, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 380 (NJ DDR 1989, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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