Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 36 (NJ DDR 1989, S. 36); 36 Neue Justiz 1/89 nats auch statistische Aussagen zum Stand im laufenden Jahr und im Vergleich zum Vorjahr treffen zu können. Ein,Ergebnis des Programmabschnitts Datenverdichtung ist die' Uber-gabediskette für das Ministerium der Justiz, die alle für eine zentrale Auswertung notwendigen Daten der Kreis- und Bezirksgerichte enthält. Der Datenverdichtung schließt sich die Datenauswertung an. Das Programm bietet dafür den Bezirksgerichten und dem Ministerium der Justiz spezifische Kombinationstabellen zur Auswahl. Diese Tabellen berücksichtigen langjährige Erfahrungen der statistischen Aufbereitung. Ihre Aussagekraft konnte jedoch durch die programminterne Berechnung von Leistungs- und Belastungswerten erhöht und damit insgesamt leitungswirksamer gestaltet werden. Das Programm ASTA ist für weitere Kombinationstabellen offen. Die bisher mit ASTA erreichten Ergebnisse lassen die Einschätzung zu, daß dieses justizspezifische Statistikprögramm stabil ist und sich in der Praxis bewährt. Der Rationalisierungseffekt zeigt sich dabei in mehrfacher Hinsicht: 1. ASTA führt zu einer spürbaren Verringerung der Arbeitszeit für die Datenerfassung, -aufbereitung und -auswer-tung. Im Bezirk Frankfurt (Oder) erforderte die manuelle Statistik durchschnittlich 2 Arbeitstage. Die Aufbereitung der Daten für Quartals-, Halbjahres- oder Jahresinformationen und insbesondere die Erarbeitung von Vorjähresvergleichen erhöhte das Maß notwendiger Arbeitszeit um ein mehrfaches. ASTA verringert diesen Zeitanteil generell auf ca. 90 Minuten. 2. Die statistischen Informationen werden mit ASTA aktueller und damit leitungswirksamer. Die Kombiriationstabellen lassen einen sofortigen Überblick über Entwicklungen und quantitative Ergebnisse der Rechtsprechung erster und zweiter Instanz, über die Dauer der Verfahrensbearbeitung, Erledigungsquoten und die zahlenmäßige Entwicklung anhängiger Verfahren zu. Alle Kombinationstabellen können nach mehreren Auswahlkriterien abgerufen werden (z. B. Verfahren insgesamt oder einzelner Rechtsgebiete). Wahlweise können die Ergebnisse des aktuellen Monats, des kumulativen Standes im laufenden Jahr oder als erweiterte Kombinationstabelle mit Vorjahresvergleichswerten abgerufen werden. Da diese Aussagen ohne weitere Vorbereitung jederzeit verfügbar sind, wird die rechnergestützte Statistik zu einem wirksamen Hilfsmittel für die Leitung der Rechtsprechung und der gerichtlichen Tätigkeit. 3. Schließlich sollte nicht unberücksichtigt bleiben, daß der programmgesteuerte Ausdruck der Kombinationstabellen auch die Schreibbüros spürbar entlastet. Das Programm ASTA ist eine Teillösung bei der Schaffung justizspezifischer. Software auf dem Gebiet der Gerichtsstatistik. Die bisherigen Erfahrungen damit verdeutlichen aber überzeugend, daß der mit der Grundorientierung gewiesene Weg zu einer umfassenden Rationalisierung und Qualifizierung der Arbeit führt. Mit der Einbeziehung der gerichtlichen Öffentlichkeitsarbeit und der Arbeitsstatistik der Kreisgerichte in das Computerprogramm werden diese Arbeiten planmäßig fortgesetzt. ' , . . LOTHAR HABERMANN, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz HORST-A. VOGEL, Hauptprojektant im VEB Datenverarbeitungszentrum Cottbus Fragen und Antworten Ist einem Antrag des Unterhaltsberechtigten auf Informationshilfe auch dann stattzugeben, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar regelmäßig in der im Vollstreckungstitel festgelegten Höhe Unterhalt auf das Konto des Berechtigten überweist, aber nach einem Wohnsitzwechsel seine neue Anschrift nicht mitteilt und es dem Unterhaltsberechtigten nicht gelingt, die Anschrift zu ermitteln? v i Nach § 2 Aljs. 1 der UnterhaltssicherungsVO (USVO) vom 19. Mai 1988 (GBl. I Nr. 11 S. 129) besteht eine Informationspflicht u. a. für alle Veränderungen, die die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs betreffen. Eine solche Veränderung ist auch der Wechsel der Anschrift durch den Unterhaltsverpflichteten. Ist seine Anschrift nicht mehr bekannt, so erschwert das die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, und zwar nicht nur dann, wenn eine Vollstreckung notwendig werden sollte, sondern auch für den Fall, daß' Abänderungsklage zu erheben oder wie hier ein. Informationshilfeverfahren durchzuführen wäre. Eine Veränderung der Anschrift des Verpflichteten ist häufig mit einem Wechsel der Arbeitsstelle verbunden. Das gibt i. S. der §§ 3 Abs. 1 Buchst, b, 4 Abs. 1 Satz 2 USVO immer „begründeten Anlaß“ zu der Annahme, daß sich das Einkommen des Verpflichteten erhöht hat. Es würde dem rechtspolitischen Anliegen des Informa-tionshilfeverfahrens zuwider laufen, wenn der Sekretär des Kredsgerichts den Antrag auf Informationshilfe mit der Begründung zurückweisen würde, es fehle in diesem Fall an der Voraussetzung des § 3 Abs. 1 Buchst, a USVO, wonach der Unterhaltsverpflichtete trotz Aufforderung die Information über sein Einkommen verweigert haben muß. / Vielmehr ist das Problem des gerichtlichen Rechtsschutzes hier ähnlich zu lösen wie bei einer Klage gegen einen Verklagten mit unbekanntem Aufenthalt. §12 Abs. 1 ZPO schreibt zwingend vor, in der Klage die Anschrift des Verklagten vollständig anzugeben, und § 28 ZPO fordert vom Gericht die Prüfung, ob die Klage ordnungsgemäß erhoben ist. Ist das nicht der Fall, kann' das zur Klageabweisung führen (vgl. Bericht des Präsidiums an die 1. Plenartagung des Obersten Gerichts am 27. Jähuar 1982, OG-In-formationen 1982, Nr. 2, S. 9; Ziff. 1 der Gemeinsamen Standpunkte zur Anwendung von Bestimmungen der ZPO vom 20. November 1985, OG-Informationen 1986, Nr. 1, S. 13 f.). Eine nicht den Erfordernissen entsprechende Klage schließt in der Regel eine Vorbereitung, der mündlichen Verhandlung aus. Bei behaupteter unbekannter Anschrift des Verklagten wird jedoch anders Verfahren: Es wird durch eigene Ermitt-, lumgen des Gerichts, also durch vorbereitende Maßnahmen geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozeßbeauftragten gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO vor liegen; dieser wird ggf. bestellt und damit erst die Ordnungsmäßigkeit der Klage herbeigeführt. Der unbekannte Aufenthalt des Verklagten führt also in Verfahren nach der ZPO nicht zur Verweigerung des gerichtlichen Rechtsschutzes. Ebensowenig kann Rechtsschutz in Verfahren nach der USVO verweigert werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete seine Anschrift vor dem Unterhaltsberechtigten geheimhält und es diesem damit unmöglich macht, ihn zur Erfüllung seiner Informationspflichten aufzufordern. Allerdings würde die analoge Anwendung von § 36 ZPO also die Bestellung eines Prozeßbeauftragten für den Antragsgegner das Problem nicht lösen können. Vielmehr- ist im vorliegenden Fall das Informationshilfeverfahren dann damit zu beginnen, daß das Gericht zunächst die neue Anschrift des Schuldners ermittelt. Danach wird er gemäß § 4 Abs. 1 USVO wie in anderen Verfahren zur Stellungnahme zum Antrag und darüber hinaus zur Mitteilung seiner derzeitigen Arbeitsstelle sowie ihrer Anschrift aufgefordert. Eine Unterbrechung des Informationshrlfeverfahrens nach Ermittlung der Anschrift des Schuldners, damit dieser nunmehr erst vom Unterhaltsberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Buchst, a USVO zur Information aufgefordert werden kann, ist hingegen abzulehnen. Sie wäre weder bürgerfreundlich noch für das Gericht rationell und widerspräche der Verantwortung des Gerichts aus dem mit dem Antrag des Unterhaltsberechtigten begründeten Prozeßrechtsverhältnis (vgl. Zivilprozeßrecht, Lehrbuch, Berlin 1980, S. 56 f.). Wird staatliche Unterhaltsvorauszahlurig- gewährt, wenn nach der Scheidung der nichterziehungsberechtigte Unterhaltsverpflichtete seinen Wohnsitz weiterhin in der bisherigen Ehewohnung hat? Gemäß § 7 Abs. 1 Buchst, a USVO wind'staatliche Unterhaltsvorauszahlung dann nicht gewährt, wenn der Erziehungsberechtigte des Unterhaltsgläubigers mit dem Unterhaltsverpflichteten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Ein solcher Sachverhalt liegt in der Regel bei geschiedenen Ehegatten nicht vor: Sie führen keinen gemeinsamen Haushalt mehr, sondern bewohnen nur deshalb noch dieselbe Wohnung, weil der zur Räumung Verpflichtete noch keine andere Wohn-möglichkeit hat. Die genannte Bestimmung schließt in erster Linie die Gewährung staatlicher Unterhältsvorauszahlung an den Erzie-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 36 (NJ DDR 1989, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 36 (NJ DDR 1989, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Die vom in seinen Aussagen formulierten Details sind aber auf jeden Pall in allen Einzelheiten in Vernehmungsprotokollen zu dokumentieren. Abschließend soll noch darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Staatssicherheit in der der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler Staatssicherheit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit zu führen. Damit werden generelle Anforderungen hinsichtlich der politisch-ideologischen Bewährung, der Erfahrungen in der operativen Arbeit und der Führungseigenschaften für alle Arten der gestellt.

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