Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 316 (NJ DDR 1989, S. 316); 316 Neue Justiz 8, 89 Der Begriff der sozialistischen Verwaltung Der Begriff der Verwaltung wurde von der Verwaltungsrechtswissenschaft selbst lange Zeit im negativen Sinn gebraucht und insbesondere dann, wenn die Verwaltung strikte Normenbindung praktizierte, mit dem Begriff der Bürokratie gleichgesetzt. Deshalb sei zunächst für die Verwendung des Begriffs der sozialistischen Verwaltung als eines positiven Elements der Gestaltung der ökonomischen und sozialen Lebensbeziehungen plädiert. Hierbei geht es nicht um einen Begriffsstreit, sondern um Inhalte, die die rechtsstaatliche sozialistische Verwaltung betreffen. Sozialistische Verwaltung ist sach- und fachgerechte Bewahrung, Behütung, Verteilung sozialer Güter. Dazu sind Sachleistungen (Baulandverteilung, Leistungen im Gesundheitswesen u. v. a.) ebenso zu zählen wie die Bewahrung immaterieller Werte (z. B. Schutz der Persönlichkeit des Bürgers). Die sozialistische Verwaltung ist dem Konzept der Volkssouveränität verpflichtet. Das bedeutet, daß sie aus gewählten Volksvertretungen hervorgeht, ihnen letztlich auch über den Weg der möglichen gerichtlichen Nachprüfung verantwortlich ist. Darüber hinaus ist sie durch die massenhafte Beteiligung der Bürger an der Lösung von Verwaltungsangelegenheiten charakterisiert (ehrenamtliche Kommissionen z. B. auf den Gebieten des Wohnungswesens, der Gewässeraufsicht, freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei u. a.). Die Verwaltung als eine dem Menschen entfremdete Maschine ist dem sozialistischen Denken fremd, obwohl dies in Einzelfällen nicht eo ipso ausgeschlossen werden kann. Solchen möglichen Tendenzen öffentlich und demokratisch zu begegnen ist eine ständige Aufgabe/1 Weiterentwicklung der Staat-Bürger-Beziehungen Die Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen durch das GNV und die Anpassungsregelungen wird ein Element der Stärkung rechtsstaatlicher Verwaltung sein. Das schließt sowohl für den Verwaltungsfunktionär als auch für den Bürger ein, Einstellungen, Motivationen, Überzeugungen und Haltungen umfassender in den Willen zur Gestaltung qualitativ neuer gegenseitiger Beziehungen einzubetten. Der Verwaltungsfunktionär wird im Prozeß der Arbeit somit stärker zu beachten haben, daß seine Entscheidung stets an eine Norm des sozialistischen Rechts gebunden ist und im Fall der Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit den juristischen Konsequenzen des gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens unterliegt. Das Recht als Grundlage einer administrativen Entscheidung zu verstehen entspricht marxistischem Rechtsverständnis, nach dem juristisches Handeln politisches Handeln ist. Die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch jeden Verwaltungsfunktionär bedeutet Rechtssicherheit für den Bürger, dient der Stärkung des Sozialismus. Die neuen Rechtsvorschriften eröffnen auch für den Bürger einen Lernprozeß. Das betrifft vor allem die verantwortungsbewußte Handhabung des Eingabenrechts. Es gibt Fälle, in denen sich Bürger auf dem Eingabenweg wiederholt gegen eine von den Verwaltungsorganen aber auch vom Gericht endgültig und gesetzlich entschiedene Sache gewandt haben. Das führte mitunter dazu, daß das Verwaltungsorgan aus den unterschiedlichsten Motiven ungerechtfertigt letztlich den Verlangen aus Eingaben entsprochen hat. Dies widerspricht der Regelung des § 1 Abs. 3 des Eingabengesetzes vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 26 S. 461), wonach dieses Gesetz „nicht für Rechtsmittel, Neuerervorschläge und andere Anträge gilt, deren Bearbeitung durch besondere Rechtsvorschriften geregelt ist“. Daraus folgt, daß eine endgültig entschiedene Verwaltungssache ob letztinstanzlich durch die Verwaltung oder durch das Kreisgericht nicht mit einer Eingabe anfechtbar ist. Nunmehr muß auf die Durchsetzung dieses rechtsstaatlichen Prinzips deutlicher geachtet werden; das gebieten Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sowie das Erfordernis stabiler Verwaltungsrechtsverhältnisse. Bürgern, die dennoch in einer Verwaltungssache, die durch das Verwaltungsorgan oder das Gericht endgültig entschieden wurde, mit einer Eingabe reagieren, ist vom Adressaten der Eingabe höflich und bestimmt Bescheid zu erteilen, daß die Entscheidung endgültig ist und deshalb nicht noch einmal behandelt werden darf. Das schließt nicht aus, Gründe vorzutragen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine Kassationsanregung ergeben können. Zu einer neuen Qualität der Staat-Bürger-Beziehungen trägt auch die politische Kultur wesentlich bei. Damit sind solche Fragen wie der gegenseitige Ton des Umgangs, die Höflichkeit, aber auch Fragen der Information der Bürger über den Stand in einem Verwaltungsverfahren, die Aufklä-rungspflichtj das psychologische Eingehen auf den Bürger u. a. m. angesprochen. Auch eine kulturvolle Arbeitsstätte der Verwaltung, in der sie mit dem Bürger in Verbindung tritt, und die Fähigkeit, sorgfältig durchdachte Schriftsätze zu formulieren, gehören dazu. Abschließend sei auf einen weiteren Aspekt verwiesen, der im Zusammenhang mit der Erhöhung der Qualität der Rechtsarbeit eine wesentliche Rolle spielt: das Problem der Effektivität des Verwaltungshandelns. Ihm hat sich die wissenschaftliche Forschung bisher kaum zugewandt. Dazu gehören solche Fragen wie die finanzielle, materielle und personelle Ausgestaltung der Verwaltung nach streng wirtschaftlichen Kriterien oder die Ausarbeitung von Anforderungen an eine rationelle Arbeitsweise beim Treffen von Verwaltungsentscheidungen. Insbesondere unter Berücksichtigung des Fakts, daß nach internationalen Angaben in mit der DDR vergleichbaren Staaten die Verwaltung etwa 12 Prozent des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsvermögens bindet, gebührt der effektiven Verwaltungsarbeit zunehmende Beachtung. 4 Vgl. hierzu E. Honecker, Mit dem Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wohle der Menschen (Aus dem Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen am 12. Februar 1988), Berlin 1988, S. 84 f. Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung Prof. Dr. sc. HE1DRUN POHL und Dr. DETLEF VOIGT, Sektion Staats-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden leiten in ihrem Territorium die Bautätigkeit der Bevölkerung in Übereinstimmung mit den Zielen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Gefördert werden besonders die Baumaßnahmen, die der Verbesserung der Wohnbedingungen dienen, wie der Neubau von Eigenheimen sowie Rekonstruktions-, Modernisie-rungs- und Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden. Die Verantwortung der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden erstreckt sich dabei auch auf die rationelle Verwendung des Baulands, den effektiven Einsatz der Baumaterialien und die städtebaulich-architektonische Gestaltung der Bauwerke (§ 63 Abs. 5 GöV) sowie die Kontrolle des Baugeschehens im Territorium. Letzteres beinhaltet u. a. die Einleitung von Maßnahmen, wenn Pflichtverletzungen auf diesem Gebiet festgestellt werden. Wollen Bürger Gebäude oder bauliche Anlagen (nachfolgend Bauwerke genannt) errichten oder verändern, benötigen sie dazu unter bestimmten Voraussetzungen eine Zustimmung. Die Rechtsgrundlage' für die Bearbeitung und Entscheidung von entsprechenden Anträgen der Bürger ist die VO über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984 (GBl. I Nr. 36 S. 433)1, die auch die möglichen Maßnahmen bei widerrechtlich errichteten Bauwerken regelt. 1 Alle folgenden Paragraphenangaben ohne weitere Bezeichnung beziehen sich auf diese VO.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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