Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 300 (NJ DDR 1989, S. 300); 300 Neue Justiz 7/89 diesem Buch einen Leitfaden zum Recht für Kulturschaffende und -ausübende vorgelegt. Damit wird unsere urheberrechtliche Literatur speziell für diesen Adressatenkreis ergänzt. Seiner Zweckbestimmung entsprechend führt das Handbuch den Leser in die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Kulturschaffenden entstehenden Rechtsbeziehungen ein und gibt Antwort auf eine Vielzahl praktischer Fragen auf diesem Gebiet. Dabei ist der thematische Bogen weit gespannt. Er reicht von Aussagen zu Grundfragen unserer Rechtsordnung über die Behandlung der Aufgaben des Ministeriums für Kultur, anderer Staatsorgane und kultureller Einrichtungen bis zur Erläuterung von arbeits-, Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten. Im Mittelpunkt steht erwartungsgemäß das Urheberrecht Es wird in seiner ganzen Breite dargestellt, eingeschlossen die Grundsätze des Honorarrechts, die Leistungsschutzrechte (besonders die der Interpreten) und Fragen des internationalen Urheberrechts. Der Bezugspunkt Musik, den der Titel enthält, erklärt sich daraus, daß Rechtsfragen, die damit im Zusammenhang stehen, in der Regel den jeweiligen Ausgangspunkt der Betrachtung bilden, die Ausführungen selbst beziehen sich aber allgemein auf das Urheberrecht und sonstige rechtliche Problemstellungen der Kulturschaffenden und -ausübenden. Obwohl nicht für Juristen und die Studierenden der Rechtswissenschaft gedacht und auch nicht als populärwissenschaftliche Schrift für die breite Allgemeinheit angelegt, findet auch dieser Leserkreis im Buch viele interessante und anregende Gedankengänge. Zentrales Anliegen des Autors ist es, die gesetzlich begründeten Rechte und Pflichten der Kulturschaffenden dm Zusammenhang mit den damit korrespondierenden Rechten und Pflichten staatlicher Organe und kultureller Einrichtungen zu erläutern und ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zu fördern. Davon ausgehend wird u. a. der Rechtsstellung des Urhebers und dem urheberrechtlich geschützten Werk als Grundfragen des Urheberrechts besondere Aufr merksamkeit gewidmet. Der Wert des Buches liegt weniger darin, daß neue Erkenntnisse dargestellt werden, als vielmehr darin, daß die Anwendung und Auslegung der gelten-, den Rechtsvorschriften an praxisbezogenen Beispielen gezeigt werden. Selbstverständlich läßt sich über einige der dargestellten Ergebnisse auch streiten, und nicht jeder Aussage kann i'm einzelnen vorbehaltlos zugestimmt werden. So müssen Bedenken gegen die Auffassung angemeldet werden, daß der nach § 20 Abs. 3 URG begründete Vergütungsanspruch eines Urhebers bzw. eines Leistungsschutzberechtigten (§ 20 Abs. 3 i. V. m. § 81 Abs. 3 URG) den Charakter eines Gehaltszuschlages habe (S. 107), der dann arbeitsrechtlicher Art wäre. Richtig ist m. E. folgendes: Ein Werktätiger hat dann, wenn er in einem Arbeitsrechtsverhältnis ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen oder eine leistungsgeschützte Arbeit über seine Arbeitsaufgabe hinaus erbracht hat diese Arbeit somit nicht mit seinem Lohn oder Gehalt abgegolten ist , einen zivilrechtlichen Vergütungsanspruch wie andere Urheber und Leistungsschutzberechtigte, vorausgesetzt, der Betrieb nutzt das Werk/die Arbeit für seine Zwecke. Dieser gesetzlich begründete Anspruch wird nicht durch Regelungen der Honorartätigkeit ausgeschlossen. Zuzustdmmen ist der Ansicht, daß dann, wenn die Arbeiten während der Arbeitszeit und womöglich auch unter Nutzung betrieblicher Mittel erbracht worden sind, der Vergütungsanspruch gegenüber dem Beschäftigungsbetrieb nicht die volle Höhe der Honorarsätze nach der in Betracht kommenden Honorarordnung erreichen kann. Dem Buch ist ein reicher Materialienteil (110 Seiten) beigefügt, in den die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Kulturschaffenden aufgenommen wurden. Er enthält u. a. Auszüge aus der Verfassung, dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen, dem Zivilgesetzbuch, dem Arbeitsgesetzbuch, dem Vertragsgesetz und dem Urheberrechtsgesetz sowie eine Zusammenstellung staatlicher Honorarordnungen und von Vertragsmustern, außerdem Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen und auch internationale Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts. Der vorgesehene Band 2 soll sich nach den Angaben des Autors u. a. mit den einzelnen Honorarordnungen und dem Inhalt der verschiedenen Vertragsmuster beschäftigen sowie Einzelgebiete der Musik, wie die Tanzmusik und die Diskothek, behandeln. Oberrichter Dr. WILHELM HURLBECK, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts COAEPIKAHHE r. BEHflJIAHU Eoptöa c npecrynjieHMflMM h npeaynpexcfleHHe npe-crynjieHMH oßmeodmecTBeHHaa 3a#aHa 262 X. KJ1EHHEP Pa3BHTH6 npaßa bo OpampfH u b repMaHMM nocjie XpaHUy3CKOM peBOJHOUMM 266 3. 3AP npaßa koh4)jimkthiix kommcchh h ocymecTBJieHne npaßa 269 ft. IHJIErEJIb/M. AMEOC O Ha3HaneHHH cyfle6HO-ncHXHaTpM*iecKOH h cyAeÖHO-ncwxojiorHHecKOM 3KcnepTM3 273 AAMMHHCTpaiJHfl M 33KOHHOCTb P. HMCCEJIb/X. nOJIb AflMMHHCTpaTMBHue peiueHHa opraHOB rocy-flapcTBeHHoro annapaTa b oßjiacTH pacnpeAejieHHa xcmjioh iuiomaan 276 A.-A. BAHflTKE/P. 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KJIMXE OcfropivuieHHe npouecca pecoi;HajiM3auHH b ocoßeiiHbix ßpuraax 291 Bonpocbl H OTBCTbl npasocyAne no TpyflOBOMy, ceMexiioMy, rpawaaHCKOMy m yrojiOBHOMy npaßy Übersetzung: Erika Hoffmann, Berlin CONTENTS Guenter W e n d 1 a n d : Crime prevention control-A concem of society as a whole 262 Hermann K 1 e n n e r : Development of law in France and Germany after the French Revolution 266 Siegfried Sahr : Disputes commissions’- rights and implementation of law 269 Joachim Schlegel / Margot Amboss: On obtaining forensic psychiatric and psychological expert opinions 273 Administration and legality Reinhard N i s s e 1 / Heidrun Pohl: Administrative decisions of government bodies in the field of housing allocation 276 Artur-Axel Wandtke: Regine Kaden : Municipal contract as an instrument to guide and plan cultural processes 279 From other socialist countries Lothar Reuter/ Nguyen Van Huong: First code of criminal procedure of the Socialist Republic of Vietnam 281 State and law in imperialism Erich Buchholz : Agreements in criminal procedure perverting the course of justice in the FRG 283 For discussion I. Klauspeter Orth/ Ilona Stolpe : II. Hans-Joachim Eckert : Modification of regulations conceming costs in matrimonial cases pros and cons 285 Ingo Fritsche/ Manfred D a h m e n : Ideas for a future regulation on plurality of plaintiffs and defendants under the code of civil procedure 287 Practical experiences Hans Neumann /Harald Schmidt : How far do Insurance benefits exclude a working person’s material liability under labour law? 289 Helmut Bergmann / Gerda R a a b e : Analysis of proceedings an effective contribution to prevent damage and fire 290 Manfred Küche: Organization of re-integration into particular work teams 291 Questions and answers 292 Jurisdiction in labour law, family, civil and criminal matters 293 Übersetzung: Angela Ballaschk, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 300 (NJ DDR 1989, S. 300) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 300 (NJ DDR 1989, S. 300)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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