Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 186

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 186 (NJ DDR 1989, S. 186); 186 Neue Justiz 5/89 Unser aktuelles Interview Reale Gleichberechtigung der Frauen in der DDR Vor fast 10 Jahren, am 18. Dezember 1979, nahm die UN-Vollversammlung durch Resolution 34/180 die Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau an. Als einer der ersten Staaten ratifizierte die DDR am 9. Juli 1980 diese Konvention, die dann am 3. September 1981 in Kraft trat (vgl. Bekanntmachungen vom 25. Juli 1980 [GBl. II Nr. 8 S. 120] und vom 25. September 1981 [GBL II Nr. 7 S. 109]. Gegenwärtig gehören der Konvention 96 Staaten an. Gemäß Art. 17 der Konvention wurde ein Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women = CEDAW) geschaffen, der den Stand der Verwirklichung der Konvention zu prüfen und dazu Berichte der Mitgliedstaaten entgegenzunehmen hat. Die 8. Tagung dieses Ausschusses, auf der u. a. ein Bericht der DDR erörtert wurde, fand vom 20. Februar bis 3. März 1989 in Wien statt. An der Tagung nahm eine Regierungsdelegation der DDR unter Leitung von Ilse Thiele, Vorsitzende des DFD und Mitglied des Staatsrates der DDR, teil. Der Delegation gehörte Dr. Werner Strasberg, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts, an, der uns das nachfolgende Interview gewährte. Genosse Dr. Strasberg, bitte erklären Sie zunächst, welche Aufgaben der Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat und womit er sich auf seiner Wiener Tagung beschäftigte. Der Ausschuß ist ein Organ der Vertragsstaaten der Frauen-Konvention, aber zugleich in verschiedener Weise mit der Tätigkeit der Vereinten Nationen und den UN-Menschen-rechtsorganen verbunden. Ihm gehören 23 Experten von wie es in Art. 17 der Konvention heißt „hoher Moral und Qualifikation auf dem von der Konvention behandelten Gebiet“ an. Diese Experten sind keine Regierungsvertreter, sondern werden von den Vertragsstaaten für vier Jahre gewählt und fungieren in persönlicher Eigenschaft. Zu ihnen gehört Prof. Dr. Edith Oeser, Leiterin des Bereichs Völkerrecht an der Humboldt-Universität Berlin, die übrigens auf der diesjährigen Tagung als eine der drei Stellvertreterinnen der derzeitigen Präsidentin Elizabeth Evatt, Richterin am Obersten Gerichtshof Australiens, gewählt wurde. Die Teilnehmerstaaten der Konvention sind nach deren Art. 18 verpflichtet, dem UN-Generalsekretär zur Prüfung durch den Ausschuß Berichte „über die von ihnen zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Konvention ergriffenen gesetzgeberischen, gerichtlichen, administrativen und sonstigen Maßnahmen und die in dieser Hinsicht erreichten Fortschritte“ vorzulegen. Diese Berichte sind innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Konvention für den betreffenden Vertragsstaat und danach mindestens alle vier Jahre und darüber hinaus dann einzureichen, wenn der Ausschuß darum ersucht. Auf der Tagesordnung in Wien standen wie es im „Informationsdienst der Vereinten Nationen“ vom 15. Februar 1989 hieß „Fortschritte auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung der Frau im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in elf Ländern auf dem Prüfstand“. Einführungsberichte erstatteten Äquatorial-Guinea, Belgien, Finnland, Gabon, Honduras, Irland, Nikaragua und Rumänien. Diskutiert wurden ferner die periodischen Berichte der Belorussischen SSR, von Honduras (gleichzeitig mit dem Einführungsbericht), der DDR und der UdSSR. Im ersten periodischen Bericht der DDR, der auf dem Einführungsbericht vom 12. November 1982 auf baut, wurde die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf die sozialpolitischen und rechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Frauen in der DDR gelenkt. Welche Aspekte wurden insbesondere hervorgehoben? Beide Berichte weisen nach, daß die Entwicklung in der DDR durch kontinuierliches Wirtschaftswachstum, soziale Sicherheit für alle Bürger, Vollbeschäftigung, ein hochentwickeltes Bildungswesen sowie beachtliche Leistungen in Wissenschaft, Technik und Kultur gekennzeichnet ist. Daran haben die Frauen unseres Landes hervorragenden Anteil. Die Verfassung und viele andere Rechtsvorschriften der DDR enthalten Regelungen, die den Forderungen der Konvention über die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau mindestens entsprechen, meist aber darüber hinausgehen. Männer und Frauen sind in der DDR gleichberechtigt und haben in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens die gleiche Rechtsstellung. Dies ist nicht nur Verfassungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2), sondern gesellschaftliche Realität. Unsere Gesetzgebung verankert die erforderlichen Maßnahmen, die den Frauen umfassende Unterstützung und Förderung in Beruf, Familie und Gesellschaft garantieren. Seit dem Einführungsbericht der DDR von 1982 wurden weitere rechtliche Regelungen geschaffen, die die Rechte der Frauen kontinuierlich ausgestalten und die Bedingungen für ihre Wahrnehmung weiter verbessern. Beispielsweise konnten wir auf den Beschluß des Ministerrates und des Bundesvorstandes des FDGB vom 23. Mai 1985 über die Richtlinie zur Arbeit mit dem Kollektivvertrag hinweisen, wonach die Betriebskollektivverträge als wichtigen Bestandteil einen Frauenförderungsplan enthalten müssen, der auf die ständige Verbesserung der Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft gerichtet ist. Ferner waren u. a. zu nennen die VO über die weitere Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern vom 24. April 1986, die VO über die Anrechnung von Zeiten der Freistellung von der Arbeit nach dem Wochenurlaub auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit vom 10. Juli 1986, die VO über staatliches Kindergeld vom 12. März 1987, die Unter-haltssicherungsVO vom 19. Mai 1988. In ihrer einleitenden Rede vor dem Ausschuß hob die Leiterin der DDR-Delegation, Ilse Thiele, hervor, daß der Ausbau der Rechtsordnung in unserem Lande sich in der Einheit mit der Erweiterung der materiellen Bedingungen vollzieht. Dies ermöglicht den Frauen die gleichberechtigte Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie es die Frauen-Kon-vention in mehreren Artikeln fordert. Die konsequente Verwirklichung des Kurses der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährleistet und erweitert die materiellen Bedingungen für soziale Sicherheit, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle, kostenlose Gesundheitsfürsorge und Schutz für Mutter und Kind. Die Frauen, die 49 Prozent der Berufstätigen unseres Landes repräsentieren, machen auch von ihrem Grundrecht auf politische Mitbestimmung und Mitgestaltung umfassend Gebrauch. Wir haben beispielhaft auf den gewachsenen Anteil der Frauen an den Abgeordneten der staatlichen Machtorgane aller Ebenen hingewiesen. So wird in der Volkskammer jeder dritte Sitz von einer Frau eingenommen; in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen sind 43 Prozent der Abgeordneten Frauen. Bei den Richtern der Kreisgerichte beträgt der Frauenanteil gegenwärtig 55,1 Prozent (gegenüber 48,9 Prozent im Jahre 1980). Unter Bezugnahme auf die Präambel der Frauen-Konven-tion unterstrich die Leiterin der DDR-Delegation in ihrer einleitenden Rede den Zusammenhang zwischen der Realisierung der Gleichberechtigung der Frau und der Lösung globaler Probleme, wie der Erhaltung des Friedens, der Abrüstung und der Überwindung regionaler Konflikte. Dabei erläuterte sie die von Erich Honecker Ende Januar 1989 angekündigten einseitigen Maßnahmen der DDR zur Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen sowie der Verteidigungsausgaben. Die Frauen-Konvention verpflichtet in Art. 11 die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauen im Berufsleben die gleichen Rechte wie den Männern zu sichern eine Forderung, die bekanntlich in kapitalistischen Ländern nicht verwirklicht ist. Welche Erfahrungen konnte die DDR hier einbringen? Im Bericht der DDR wird festgestellt, daß bei uns über 91 Prozent aller Frauen und Mädchen im arbeitsfähigen Alter (also zwischen 16 und 60 Jahren) berufstätig sind, lernen oder studieren. Rund ein Drittel der Leitungsfunktionen in allen Bereichen der Wirtschaft wird von Frauen eingenommen; rund die Hälfte aller Werktätigen, die an den vielfältigen Weiter-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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