Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 140 (NJ DDR 1989, S. 140); 140 Neue Justiz 4/89 Anforderungen an die ärztliche Aufklärung und regelt den Anspruch des Patienten, „über seinen Gesundheitszustand, Anlaß und Ziel vorgesehener medizinischer Maßnahmen in angemessener Weise informiert zu werden“ (Abschn. A Ziff. 7). In den Grundsätzen für die medizinische Betreuung ist festgelegt, daß der Patient „über die Notwendigkeit und möglichen Folgen medizinischer Eingriffe bzw. der Anwendung von Arzneimitteln in angemessener Weise aufzuklären“ ist (Abschn. B/II Ziff. 2). Die rechtliche Verantwortung des Arztes ist von ethischmoralischen Anforderungen nicht zu trennen. Aus dieser Sicht sind qualifizierte ärztliche Arbeit, hohe Einsatzbereitschaft und -fähigkeit durch ständige Weiterbildung, berufsethische Haltung und verantwortungsbewußte Leitungstätigkeit zu sichern. Die gewissenhafte Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zum Patienten. Der Arzt ist fachlich und rechtlich verpflichtet, diese Beziehung einfühlsam und sachbezogen zu gestalten. 3. Die ärztliche Aufklärung ist insbesondere darauf gerichtet, Verständnis des Patienten für die erforderlichen medizinischen Maßnahmen und daraus abzuleitende Verhaltensanforderungen an ihn zu wecken, die Zustimmung des Patienten zu den vorgesehenen Betreuungsmaßnahmen einzuholen, seinen Genesungswillen zu stärken und ihn zur Mitwirkung am Prozeß der medizinischen Betreuung zu motivieren. Die ärztliche Aufklärung hat direkten Einfluß auf das Gefühl der Geborgenheit des Patienten, auf sein Wissen um das ärztliche, auf ihn gerichtete Bemühen. Sie ist als ärztliche Pflicht nicht nur für risikoreiche medizinische Maßnahmen, spezielle Verfahren oder für sog. Grenzsituationen bedeutsam, sondern auch unerläßlich in der Vielfalt der Betreuungshandlungen im medizinischen Alltag. Diese Regelungen im Interesse des Patienten erfordern als notwendige Voraussetzung von ihm, seinerseits den Arzt über alle Faktoren, die für den Betreuungsprozeß bedeutsam sind, zu informieren. 4. Außer in den wenigen gesetzlich geregelten Fällen einer Duldungspflicht des Patienten (wie etwa bei der Behandlung übertragbarer Krankheiten), bei der der Patient in gesellschaftlichem Interesse verpflichtet ist, bestimmte medizinische Maßnahmen auch bei fehlendem Einverständnis und gegen seinen Willen hinzunehmen, ist seine Zustimmung zu jeder medizinischen Maßnahme in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstentscheidung erforderlich. Für die angemessene ärztliche Aufklärung sind daher insbesondere solche Erkrankungsfaktoren maßgebend, aus denen sich wesentliche Konsequenzen für Betreuungsmaßnahmen und das Verhalten des Patienten ergeben. Für die Individualisierung der Aufklärung ist die Festlegung in der RKO zu beachten, daß bei allen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen „stets die psychische Situation des Patienten zu berücksichtigen und seine Würde zu achten“ ist (Abschn. A Ziff. 4). So gestaltet trägt die ärztliche Aufklärung der Approbationsordnung Rechnung, die vom Arzt verlangt, den Patienten „in geeigneter Weise und in angemessenem Umfang“ über die Erkrankung und die erforderlichen medizinischen Maßnahmen aufzuklären. Die rechtlichen Regelungen setzen den Rahmen für das ärztliche Handeln, den es umsichtig auszufüllen gilt. Sie zeigen Mindestanforderungen auf und lassen Entscheidungsräume für die Angemessenheit patientenbezogener ärztlicher Aufklärung und für Konfliktsituationen. 5. Die Erfüllung der Anforderungen, die mit der Aufklärungspflicht für den Arzt verbunden sind, trägt wesentlich dazu bei, daß der Patient im Mittelpunkt der medizinischen Arbeit steht, daß unabhängig von seiner sozialen Stellung alles für sein Wohl geschieht und daß die medizinische Betreuung, wie es die RKO verlangt, von qualifizierter ärztlicher Hilfe, sorgfältiger Pflege und menschlicher Wärme getragen wird. Somit ist die ärztliche Aufklärung nach dem Recht der DDR weit mehr als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustimmungserklärung des Patienten. Sie ermöglicht die prinzipielle Übereinstimmung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen im Arzt-Patient-Verhältnis sowie von Humanität und Wissenschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis. Ärztliche Aufklärung erfolgt grundsätzlich unmittelbar zwischen Arzt und Patient. Mit Kindern und Jugendlichen sind dem Alters- und Entwicklungsstand angepaßte ärztliche Gespräche zu führen. Die Aufklärungspflicht erweitert sich bei dieser Patientengruppe auf die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter, da diese auf der Grundlage familienrechtlicher Regelungen ihr Einverständnis zu medizinischen Maßnahmen, insbesondere zu Eingriffen, geben müssen. Psychisch geschädigte Bürger sind im Rahmen ihrer Einsichtsfähigkeit aufzuklären, zu beraten und zu angepaßtem Verhalten zu aktivieren. Bei entmündigten Bürgern ist der gesetzliche Vertreter (Vormund) in die Gespräche einzubeziehen und selbst so konkret aufzuklären, daß er die von ihm geforderten Entscheidungen zum Wohle des Patienten gewissenhaft und adäquat treffen kann. 6. Von entscheidender Bedeutung für die ärztliche Verantwortung im Hinblick auf die Aufklärung, für die Erfüllung des Rechtsanspruchs des Patienten und für die tragenden Prinzipien der Aufklärung ist die rechtliche Regelung, daß die Bestimmung des Inhalts, des Umfangs und der Art und Weise der Aufklärung in das pflichtgemäße ärztliche Ermessen gelegt ist. Damit kann dem Einzelfall Rechnung getragen und die ärztliche Aufklärung sinnvoll in das medizinische Betreuungsziel integriert werden. Sie findet folglich, insbesondere in bezug auf Prognose und umfassende Diagnose, dort ihre Grenze, wo sie mit Sinn und Ziel der medizinischen Betreuungsaufgabe nicht in Einklang zu bringen ist, den Patienten psychisch überfordert oder ihm schadet. Das erfordert von jedem Arzt, daß er seine Verantwortung für die Aufklärung nicht pauschal betrachtet, sondern sie jedem Patienten gegenüber individuell und in jeder Betreuungsphase einfühlsam wahrnimmt. Die ärztliche Aufklärung ist nicht abhängig vom ausdrücklichen Verlangen des Patienten. Wohl aber beeinflussen bestimmte Erwartungen und Wünsche sowie das Bildungsniveau des Patienten Inhalt und Art des Aufklärungsgesprächs. Lehnt ein Patient trotz verständnisvoller Bemühungen des Arztes aufklärende Informationen ausdrücklich ab, hat der Arzt diesen Willen des Patienten zu respektieren. Dies sollte in der Patientendokumentation festgehalten werden. Die Schriftform für die Dokumentation ärztlicher Aufklärung ist in einigen Rechtsvorschriften gefordert. Darüber hinaus wird empfohlen, Aufklärung und Zustimmung, insbesondere bei invasiver Diagnostik! und Operationen sowie bei uneinsichtigem Verhalten des Patienten, zu dokumentieren. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Dokumentation der erfolgten Aufklärung besteht nicht. 7. Aus rechtlicher Sicht kommt der konkret-orientierenden Ausgestaltung der Aufklärungspflicht in den unterschiedlichen Betreuungssituationen eine wichtige Rolle zu. Sie hilft, die Angemessenheit der ärztlichen Aufklärung zu bestimmen und Grenzen aufzuzeigen. So ist es unumgänglich, dem Patienten bestimmte Risiken im medizinischen Betreuungsprozeß aufzuzeigen und ihn auf Varianten in Diagnostik und Therapie hinzuweisen, wenn diese für eine medizinische Behandlung gegeben sind. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß z. B. der Schweregrad der Krankheit, die Dringlichkeit der medizinischen Maßnahmen oder bleibende Gesundheitsfolgen Inhalt und Form der Aufklärung beeinflussen sollten. Das gilt z. B. auch dann, wenn der Bürger nicht bereit ist, sich den Krankheitserfordernissen angepaßt zu verhalten, oder wenn er sich nicht für eine adäquate Behandlungsmaßnahme entscheiden kann. Eine besondere Situation für die ärztliche Aufklärung liegt vor, wenn eine Erweiterung eines Eingriffs intra Operationen zu erwarten ist oder im engen Rahmen des Möglichen liegt. „Pauschale“ Einwilligungen zu diesem Zweck erreichen 1 1 Mit einem Eingriff verbundene Diagnostik. 2 Unter oder während der Operation.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie Untersuchung hohe Anforderungen Um diesen auch zukünftig in vollem Umfang gerecht zu werden, kommt es insbesondere darauf an, alle erforderlichen Potenzen des sozialistischen Rechts sowie die Mittel, Möglichkeiten und Methoden der Untersuchungsarbeit umfassend zu erschließen und anzuwenden, um die weitere erfolgreiche Durchsetzung Honecker: Bericht des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei ; sie wurde in ihrem Wesen durch die Parteiführung bereits seit der Errichtung der Arbeiter-und-Sauern-Macht gestellt und seitdem kontinuierlich und erfolgreich verwirklicht. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Beispiele von Vorkommnissen in und Untersuchungs- Haftanstalten des zur Auswertung in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr unterbrochen. In dieser Zeit wurde dem Beschuldigten gereicht. zur Vorstellung beim Arzt. Die Vernehmung wird um Uhr unterbrochen, da der.

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