Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 136 (NJ DDR 1989, S. 136); 136 Neue Justiz 4/89 Weitere Entwicklung der Jugendhilfe Oberstudienrat BURKHARD REHWALD, Leiter der Hauptabteilung Jugendhilfe/Heimerziehung und Sonderschulen im Ministerium für Volksbildung Mit der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sind auch wachsende Anforderungen an alle Bereiche der Volksbildung gestellt. Das gilt für die Oberschulen und Kindergärten, für die Lehrerbildungseinrichtungen, die Sonderschulen, Organe und Einrichtungen der Jugendhilfe gleichermaßen. Bei den Entwicklungsprozessen, die die Organe und Einrichtungen der Jugendhilfe als staatliche Institutionen und die Jugendhilfe in ihrer Gesamtheit als gesellschaftliches Anliegen betreffen, handelt es sich vor allem um die weitere konkrete Ausgestaltung staatlicher und gesellschaftlicher Fürsorge gegenüber elternlosen, familiengelösten und in ihrer Entwicklung gefährdeten Kindern und Jugendlichen. Es geht dabei um die praktische Durchsetzung einer Politik, die darauf gerichtet ist, alles für den Menschen zu tun, keinen Menschen allein zu lassen oder einer „Randgruppe“ zuzuordnen, jedem einzelnen gute Entwicklungsmöglichkeiten und einen festen Platz im Leben, soziale Sicherheit und Geborgenheit zu geben.1 Dies zu betonen besteht gerade auch im 40. Jahr des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik Anlaß, um die Leistungsfähigkeit der Organe und Einrichtungen der Jugendhilfe zu verdeutlichen. Der vom Ministerrat am 8. September 1988 verabschiedete „Beschluß über die Entwicklung der Jugendhilfe in der DDR“ kennzeichnet diesen Prozeß und legt zugleich Aufgaben fest, die einer Lösung bedürfen. Aufgaben der sozialistischen Jugendhilfe Es hat sich jederzeit als richtig erwiesen, bei der Bestimmung der Aufgaben der Jugendhilfe die optimale Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes oder Jugendlichen, die dafür zu schaffenden Bedingungen, die konkrete Hilfe und Unterstützung für das Kind bzw. für die betreffende Familie in den Mittelpunkt zu stellen. Die Festlegungen und Orientierungen des Ministerratsbeschlusses vom 8. September 1988 sind vor allem auf qualitative Faktoren der Entwicklung der Jugendhilfe gerichtet. Eine besondere Rolle kommt dabei der Aufgabe zu, die Entscheidungstätigkeit und das bürgernahe Wirken der Organe der .Jugendhilfe weiter zu qualifizieren, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit der Bürger auf diesem konkreten Gebiet noch umfassender zu gewährleisten und dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staat weiter zu festigen. Der Beschluß lenkt die Aufmerksamkeit der staatlichen Organe und Einrichtungen der Jugendhilfe auf die Anforderungen an die Bildung, Erziehung, Umerziehung und Betreuung sowie auf die Bestimmung und Gestaltung des bestmöglichen Entwicklungsweges jedes einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen. Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen und guten Erfahrungen wird darauf orientiert, in den Organen und Einrichtungen der Jugendhilfe die Anstrengungen zu verstärken, daß jedem von ihnen betreuten Kind und Jugendlichen eine solide Allgemeinbildung bzw. Berufsausbildung gesichert und die erforderliehe Unterstützung beim Lernen gegeben wird, daß seine Anlagen und Fähigkeiten ausgebildet werden und ihm eine solide Erziehung und harmonische Entwicklung seiner Persönlichkeit zuteil wird. Der Beschluß fordert, Bedingungen für die bestmögliche Qualifizierung und och wirksamere demokratische Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbeiter in Jugendhilfekommissio-nen, Jugendhilfeausschüssen, Vormundschaftsräten, als Jugendhelfer, Pfleger und Vormund zu schaffen. Es gilt, die Autorität dieser gesellschaftlichen Kräfte weiter zu erhöhen und dafür zu sorgen, daß ihre Arbeit eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung erfährt. Zugleich orientiert der Beschluß darauf, daß die Staatsorgane ihre jeweilige konkrete Verantwortung konsequent wahrnehmen und bei der Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe/Heim-erziehung koordiniert Zusammenwirken. Leistungen der Organe der Jugendhilfe Auf der Grundlage der VO über die Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe JHVO vom 3. März 1966 (GBl. II Nr. 34 S. 215) haben sich die bei den Räten der Kreise, Städte und Stadtbezirke bestehenden Referate Jugendhilfe mit ihren hauptberuflichen Jugendfürsorgern zu wirkungsvollen Stätten bürgernaher Politik entwickelt. Ihr Hauptanliegen besteht vor allem darin, die allseitige Sorge und Verantwortung für Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern verloren haben, wahrzunehmen; die Beratung und Unterstützung von Familien zu sichern, in denen es Erziehungsprobleme gibt, deren Überwindung die in der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus liegenden Möglichkeiten überschreitet; rechtzeitig Maßnahmen für die weitere Entwicklung von gefährdeten und familiengelösten Kindern und Jugendlichen einzuleiten; Maßnahmen zur Sicherung der materiellen und rechtlichen Interessenvertretung von Minderjährigen zu veranlassen. Die Organe der Jugendhilfe in der DDR haben bei der Erfüllung dieser Aufgaben eine besondere Verantwortung für die Wahrung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts. In die bürgernahe, demokratische Jugendhilfetätigkeit sind gegenwärtig mehr als' 48 000 ehrenamtliche Mitarbeiter Angehörige der verschiedensten Berufe einbezogen. Es ist ein Ausdruck realer Demokratie, daß ca. 27 000 Bürger ehrenamtlich in den 4 212 Jugendhilfekommissionen tätig sind. Weitere 3 216 Bürger wirken als ehrenamtliche Jugendhelfer und ca. 11 000 als Pfleger, Vormünder oder Erziehungshelfer. Insgesamt 3 938 Bürger gehören den von den Räten berufenen 502 Jugendhilfeausschüssen und 220 Vormundschaftsräten an, denen durch das FGB und die JHVO verantwortungsvolle Befugnisse und Aufgaben übertragen wurden, z. B. Entscheidungen über die Herausnahme von gefährdeten Kindern aus Familien, verbunden mit der Anordnung der Heimerziehung oder der zeitweiligen Erziehung in einer anderen Familie, Entscheidungen zur Übertragung des Erziehungsrechts auf einen Angehörigen des Minderjähriges, die Mitwirkung bei der Vorbereitung von Klagen auf Entzug des Erziehungsrechts und auf Ersetzung der Einwilligung zur Adoption, Entscheidungen üb- die Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie und über die Annahme an Kindes Statt. Bedeutende Leistungen vollbringen auch die Mitglieder von Jugendhilfekommissionen. Sie wenden sich in oft aufopferungsvoller und große Geduld erfordernder Arbeit jenen Eltern bzw. Familien zu, die ihre Kinder vernachlässigen und sie dadurch gefährden, sorgen sieh um die Sicherung des Lebensweges von elternlosen und familiengelösten Minderjährigen und wirken intensiv bei der Gewinnung und Betreuung von Vormündern und Pflegern oder bei der sozialen, schulischen bzw. beruflichen Eingliederung heimentlassener Minderjähriger im Territorium mit. 1 Vgl. E. Honecker, Mit dem Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wohle der Menschen (Aus dem Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen am 12. Februar 1988), Berlin 1988, S. 95.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 136 (NJ DDR 1989, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 136 (NJ DDR 1989, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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