Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 70 (NJ DDR 1987, S. 70); 70 Neue Justiz 2/87 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1986 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 30 bis 38 sowie im GBl.-Sonderdruck veröffentlichten Rechtsvorschriften. Die Volkskammer beschloß in ihrer 3. Tagung am 27. November 1986 das Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 (GBl. I Nr. 36 S. 449), das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1987 (GBl. I Nr. 36 S. 466) und das Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1987 (GBl. I Nr. 36 S. 471). Diese Gesetze sind in Durchführung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED darauf gerichtet, einen qualitativ neuen Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserem Land zu verwirklichen. Sie enthalten die Aufgaben, Wege und Mittel zur anteiligen Stärkung der DDR, zum Wohle ihrer Bürger und zur Sicherung des Friedens.1 Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Kern der ökonomischen Strategie mit dam Blick auf das Jahr 2000 wird kontinuierlich fortgesetzt. Es ist eine stabile Dynamik des volkswirtschaftlichen Wachstums, der Produktivität und Effektivität des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses zu gewährleisten und in Übereinstimmung mit der Leistungsentwicklung das Lebensniveau des Volkes weiter zu verbessern. Gleichzeitig sind die Aufgaben für die weitere Vertiefung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR, verbindlich festgelegt. Die arbeitsteiligen Beziehungen werden stärker auf die grundlegend neuen Prozesse in Wissenschaft, Technik und Produktion ausgerichtet. Auch die Formen der Zusammenarbeit, wie z. B. die Direktbeziehungen, werden weiterentwickelt. Das Gesetz über den Fünfjahrplan enthält, ausgehend von den auf umfassender Intensivierung beruhenden gesamtvolkswirtschaftlichen Zielstellungen, Festlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums, die Aufgaben zur weiteren Ausgestaltung der materiell-technischen Basis der Volkswirtschaft einschließlich der Entwicklung des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft, die Aufgaben zur weiteren Entwicklung des materiellen und geistig-kulturellen Lebensniveaus des Volkes sowie Festlegungen zur Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration und des Außenhandels. Ein gesonderter Abschnitt ist den Aufgaben der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden gewidmet. Der Ministerrat hat den Auftrag, die Verwirklichung des Gesetzes zu leiten und seine Erfüllung zu kontrollieren. Die Verwirklichung der geplanten Aufgaben stellt hohe Anforderungen an eine wissenschaftlich begründete Arbeit der Staats- und Wirtschaftsorgane1 2; sie verlangt von den Leitern und Arbeitskollektiven schöpferisches, engagiertes Handeln in allen Bereichen der Volkswirtschaft. Das erste und wichtigste Anliegen eines jeden verantwortlichen Leiters besteht darin, alle Bedingungen für die schöpferische Tätigkeit der Menschen zu schaffen.3 Die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben bis hin zum Arbeitskollektiv wird vor allem durch den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften gekennzeichnet sein. Die volkswirtschaftliche Eigenverantwortung der Kombinate auf der Grundlage des Planes wird weiter ausgestaltet. *. Von den im IV. Quartal erlassenen Rechtsvorschriften zur Leitung der Volkswirtschaft ist in erster Linie die AO über Allgemeine Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR yom XI. November 1986 (GBl.-Sdr. Nr. 765/1) zu nennen. Die hierdurch für verbindlich erklärten Allgemeinen Bedingungen sind von Staatsorganen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für diese Zusammenarbeit anzuwenden. Sie enthalten umfangreiche Festlegungen für die Direktbeziehungen. Von den Anlagen zu den Allgemeinen Bedingungen seien der Mustervertrag über die Durchführung kooperierter Forschungsarbeiten (Anlage 7) und die Muster-Rahmenvereinba- rung über die direkte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der DDR und der UdSSR (Anlage 8) hervorgehoben. Die Forderung der Plangesetze, eine hohe Effektivität auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik zu erreichen, wird durch die VO über den Erneuerungspaß und das Pflichtenheft vom 11. September 1986 (GBl. I Nr. 30 S. 409) unterstützt. Mit dem Emeuerungspaß, einem wichtigen Führungsdokument der Generaldirektoren der Kombinate, sind aufgabenbezogen die für den Gesamtprozeß der Erneuerung der Produktion ausschlaggebenden ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielstellungen festzulegen; deren Erfüllung ist zu kontrollieren, und die Ergebnisse sind den Jahresplänen jeweils des Einführungsjahres sowie für das 1. und 2. Folgejahr zugrunde zu legen. Die VO orientiert die Generaldirektoren der Kombinate auf die beschleunigte Entwicklung von Spitzenerzeugnissen, Spitzentechnologien und hochleistungsfähiger Software sowie auf deren ökonomische Verwertung. . Gegenüber der bisherigen PflichtenheftVO4 5, die sich nur auf die Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Lösungen bezog, erfaßt die VO vom 11. September 1986 den gesamten Erneuerungsprozeß, also auch die Vorbereitungs- und die Überleitungsphase einer Neuentwicklung. Das Pflichtenheft wird für die Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Lösungen beibehalten. Der Emeuerungspaß enthält vier Teile: 1. den Auftrag des Generaldirektors, das Pflichtenheft für ein neues oder verbessertes Produkt vorzubereiten, also die Aufgabe konstruktiv darzulegen; 2. die ökonomische Gesamtrechnung (Kosten und Gewinn) ; 3. den zusammengefaßten Nachweis der Zielstellungen des Pflichtenheftes (einschließlich der Termine und der Beziehungen zu Kooperationspartnern); 4. das Nutzungskonzept zur ökonomischen Verwertung der mit dem Erzeugnis zutage tretenden Ergebnisse (z. B. Einsparung von Material und Energie, verkürzte Fertigungszeiten). Bewährte Regelungen der bisherigen PflichtenheftVO und ihrer DB wurden in die neue VO übernommen. Verteidi-gungs- und Abstimmungsmechanismus wurden vereinheitlicht und der Umfang der.an die Teilnehmer von Verteidigungen zu übergebenden Daten und Angaben reduziert, ohne deren sachkundige Mitwirkung zu beeinträchtigen. Das Recht zur Anforderung der gesamten Dokumente, insbesondere der Pflichtenhefte, wurde auf die zuständigen zentralen Staatsorgane begrenzt. Damit soll insgesamt eine Vereinfachung und eine bessere Handhabbarkeit der Rechtsvorschrift gewährleistet werden. Auf eine höhere Wirksamkeit von Kredit und Zins bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie sind die Regelungen der 2. VO über die Kreditgewährung und die Bankkontrolle der sozialistischen Wirtschaft KreditVO vom 27. Oktober 1986 (GBl. I Nr. 33 S. 425)5 gerichtet. Die Wirkung des Grundzinssatzes von 5 Prozent wird verstärkt, indem die Gewährung von Zinsabschlägen streng an die Erreichung einer hohen Effektivität gebunden wird. Die stimulierende Wirkung der Zinsabschläge wird auf die breite und beschleunigte Anwendung von Schlüsseltechnologien, insbesondere von CAD/CAM-Lösungen, Industrierobotern und flexiblen Fertigungssystemen, gerichtet. Die Lösung solcher Schwerpunktaufgaben der ökonomischen Strategie wird durch die Gewährung von Krediten zu einem Zinssatz von 1,8 Prozent gefördert Für ausgewählte Investitionsvorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung können Grundmittelkredite unter Anwendung differenzierter Zinsabschläge ausgereicht werden. In beiden Fällen werden Zinsabschläge nur gewährt, wenn die staatlichen Anforderungen an die Realisierungsdauer und an eine hohe Effektivität eingehalten bzw. überboten werden. Die Entscheidung über 1 Vgl. E. Honecker, Aus dem Sdilußwort aul der 3. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1986, S. 88; W. Stoph, Rede zur Begründung der Gesetze vor der Volkskammer, ND vom 28. November 1986, S. 3. 2 Vgl. W. Stoph, a. a. O., S. S. 3 Vgl. G. Mittag, Rede vor der Volkskammer als Sprecher der Fraktion der SED, ND vom 28. November 1986, S. 1. i Zur bisher geltenden VO über das Pflichtenheft vom 17. Dezember 1981 (GBl. I 1982 Nr. 1 S. 1) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 5, S. 219. 5 Zur (l.) VO vom 28. Januar 1982 (GBl. I Nr. 6 S. 126) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 5, S. 217.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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