Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 185

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185); Neue Justiz 5/85 185 Sowjetische Juristen unterstützten den Aufbau und die Entwicklung antifaschistisch-demokratischer Justizorgane in der DDR Generalmajor FJODOR DMITR1JEWITSCH TITOW, Moskau Knapp einen Monat nach der Unterzeichnung der militärischen Kapitulationsurkunde durch das Oberkommando der faschistischen deutschen Wehrmacht gaben die Vertreter der obersten Kommandobehörden Großbritanniens, der USA, der UdSSR und Frankreichs am 5. Juni 1945 im Namen ihrer Regierungen die Erklärung ab, daß die Regierungen dieser vier Mächte die „oberste Regierungsgewalt in Deutschland“ übernehmen. Am gleichen Tage wurde eine „Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland“ veröffentlicht, wonach diese oberste Gewalt von den vier Oberbefehlshabern auf Anweisung ihrer Regierungen ausgeübt wurde, und zwar „von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als ein Ganzes betreffenden Angelegenheiten“. Auf dieser Grundlage beschloß der Rat der Volkskommissare (Ministerrat) der UdSSR am 6. Juni 1945 die Anordnung für die Sowjetische Militäradministration über die Verwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland. Diesem Organ wurde die Aufgabe gestellt, „die Einhaltung der Bedingungen, die sich aus der bedingungslosen Kapitulation für Deutschland ergeben, zu kontrollieren, die sowjetische Besatzungszone in Deutschland zu verwalten und die vereinbarten Beschlüsse des Alliierten Kontrollrats zu grundsätzlichen miltärischen, politischen, ökonomischen und anderen für ganz Deutschland gemeinsamen Fragen durchzusetzen“. Durch die SMAD-Befehle Nr. 1 vom 9. Juni 1945 und Nr. 5 vom 9. Juli 1945 wurde die Bildung der SMAD und die Einrichtung von sowjetischen Militärverwaltungen in den Ländern und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone bekanntgegeben. Ich hatte in den Jahren 1945 und 1946 als Angehöriger der Sowjetarmee in Deutschland geweilt und war dann wieder in meine frühere Dienststelle, das Ministerium der Justiz der UdSSR, zurückgekehrt. Anfang 1949 rief mich der Justizminister, Genosse K. P. Gorschenin, zu sich und eröffnete mir, daß ich zum Leiter der Rechtsabteilung der SMAD ernannt worden sei. Die Direktiven, die ich für meine künftige Arbeitsaufgabe erhielt, waren knapp, aber sehr konkret. Sie beruhten auf den großen Erfahrungen, die die SMAD in den mehr als 3 V2 Jahren seit der Beendigung des Krieges gesammelt hatte. Die SMAD sah ihre Hauptaufgabe darin, der deutschen Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, allen antifaschistisch-demokratischen Kräften des deutschen Volkes zu helfen, den Faschismus und Militarismus mit der Wurzel auszurotten und in Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts einen neuen, antifaschistisch-demokratischen Staat aufzubauen. Zu diesem Zweck erließ die SMAD in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Alliierten Kontrollrats die erforderlichen Rechtsakte zur demokratischen Umgestaltung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens und übte zugleich die Kontrolle über die Verwirklichung der in den Rechtsakten vorgesehenen Maßnahmen aus. Dabei arbeitete die SMAD in vielfältigen Formen mit dem Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien, den Gewerkschaften und den neugebildeten örtlichen deutschen Staatsorganen zusammen. In zunehmendem Maße wurde der Inhalt von SMAD-Befehlen, die sich ja vor allem an die Staatsorgane richteten, vor dem Erlaß mit Vertretern der Parteien und der Staatsorgane erörtert. Das förderte den Prozeß der demokratischen Umgestaltung und befähigte die deutschen Antifaschisten, die Verantwortung für die Geschicke des Landes in die eigenen Hände zu nehmen. Für alle Mitarbeiter der SMAD war die Lage klar: Bei der Herausbildung antifaschistisch-demokratischer Verhältnisse im Osten Deutschlands durften in keinem Falle Strukturen und Rechtsakte des Sowjetstaates schematisch übertragen oder übernommen werden. Das entsprach auch der Konzeption in dem historisch bedeutsamen Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945, in dem es ausdrücklich hieß: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland.“ Die progressiven Kräfte Deutschlands mußten selbst die historische Chance nutzen und den Weg der Errichtung einer antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik beschreiten Die SMAD konnte sie dabei unterstützen, insbesondere dadurch, daß sie den Schutz gegen faschistische, militaristische und andere konterrevolutionäre Kräfte gewährleistete, die die antifaschistisch-demokratische Entwicklung zu verhindern oder zu stören trachteten. Die spezifische Aufgabe der Rechtsabteilung der SMAD und der in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone tätigen Justizoffiziere bestand in den ersten Jahren nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus insbesondere darin, auf die vollständige Entfernung aller nazistisch belasteten Mitarbeiter der deutschen Justizorgane zu dringen, die Gewinnung bewährter Antifaschisten für die Tätigkeit als Richter und Staatsanwälte sowie die Ausbildung dieser neuen Kader zu fördern, die erforderlichen Rechtsakte der SMAD für die Herausbildung antifaschistisch-demokratischer Justizorgane vorzubereiten sowie den gesamten Prozeß der Rechtserneuerung und der Reorganisation des Gerichtswesens und der Staatsanwaltschaft zu kontrollieren. Hierbei entwickelte sich zwischen den sowjetischen Justizoffizieren und den antifaschistischen deutschen Juristen eine kameradschaftliche Zusammenarbeit, die frei war von jeglicher Bevormundung, weil sie auf gleichen politischen Erkenntnissen beruhte und gleiche politische Ziele hatte. Als ich Anfang Juli 1949 in die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands kam, war ich mit den Funktionen der SMAD und mit den spezifischen Aufgaben der Rechtsabteilung bereits genügend vertraut. Ich mußte mich nun über den konkreten Sachstand der Arbeit in meiner Abteilung und in den entsprechenden Abteilungen bei den sowjetischen Militärverwaltungen der Länder der Besatzungszone informieren. Danach wollte ich mich dann mit den leitenden Mitarbeitern der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz und der Justizorgane in den Ländern bekannt machen. Da aber die deutschen Genossen den gleichen Wunsch hatten, kam es schon unmittelbar nach meiner Ankunft in Berlin-Karlshorst zu einem ersten Zusammentreffen mit dem Präsidenten der Deutschen Justizverwaltung. In dieses Amt war Ende 1948 Max Fechner, seinerzeit stellvertretender Vorsitzender der SED und Mitglied ihres Zentralsekretariats, berufen worden. Er war wie ich wußte kein Jurist, trug aber gemeinsam mit Walter Ulbricht innerhalb der Parteiführung der SED die Verantwortung für die Anleitung der Parteiarbeit in den staatlichen Organen und hatte auf den Juristenkonferenzen der Länder der sowjetischen Besatzungszone im Sommer 1948 das grundlegende Referat über „Aufgaben der weiteren Demokratisierung der Justiz“ gehalten. Ich war bei dem ersten Gespräch mit Max Fechner innerlich etwas befangen, weil ich über Einzelheiten der Arbeit der Rechtsabteilung der SMAD noch nicht hinreichend informiert war. Aber das Gespräch hatte einen mehr grundsätzlichen, rechtspolitischen Charakter und betraf vor allem Fragen des Schutzes des Volkseigentums und der Volkswirtschaft gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen. Das kurz darauf folgende zweite Zusammentreffen mit einem führenden deutschen Politiker war für mich ganz unerwartet. Der politische Berater der SMAD, W. S. Semjonow, in späteren Jahren Botschafter der UdSSR in der DDR, bat mich zu sich und sagte mir, daß sich der ehemalige Chef der Deutschen Justizverwaltung, Dr. Eugen Schiffer, mit mir bekannt machen möchte. Schiffer war schon in der Weimarer Republik Reichsjustizminister und Vizekanzler gewesen ein über die Grenzen Deutschlands hinaus angesehener bürgerlich-liberaler Justizpolitiker. Er hatte 1945 als 85jähriger auf Ersuchen der SMAD das Amt des Chefs der Zentralen Justizverwaltung übernommen und spielte nach seiner Versetzung in den Ruhestand im Sommer 1948 noch eine bedeutende Rolle als Mitglied des Deutschen Volksrates. Noch heute ist mir der Tag des ersten Zusammentreffens mit Schiffer deutlich in Erinnerung: Ein hagerer Greis kam in straffer Haltung auf mich zu und stellte sich als „Reichsminister außer Dienst“ vor. Er mußte wohl glauben, daß ich für die Funktion des Leiters der Rechtsabteilung der SMAD noch zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der gegnerischen Kontaktpolitik und -tätigkeit ist nach wie vor eine Hauptaufgabe aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen feindlich-negativer Kräfte gründlich aufzuklären und auf dieser Basis die vorbeugende Arbeit Staatssicherheit noch wirksamer zu gestalten.

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