Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 327

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 327 (NJ DDR 1981, S. 327); Neue Justiz 7/81 327 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Unterstützung der Rechtspropaganda in der Landwirtschaft CURT SEIDEL, Direktor des Kreisgerichts Demmin Im Kreis Demmin einem wichtigen Agrarkreis im Bezirk Neubrandenburg sind rechtserzieherische und rechtspropagandistische Maßnahmen der Justizorgane darauf gerichtet, besonders die Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Landwirtschaftsbetrieben zu fördern und die Volksvertretungen sowie die örtlichen Räte dabei zu unterstützen. Wir haben sowohl geeignete Verfahren auf den verschiedenen Rechtsgebieten als auch Schulungsund andere Bildungsveranstaltungen im landwirtschaftlichen Bereich immer besser genutzt, um für eine Atmosphäre der Unduldsamkeit und Wachsamkeit gegenüber Verletzungen des Rechts zu wirken. Im folgenden wollen wir auf einige Formen und Methoden hinweisen, durch die wir eine effektivere und planmäßigere rechtserzieherische und rechtspropagandistische Tätigkeit erreichten. Seit langem ist es regelmäßige Praxis der Kreisleitung der SED, die Richter und Staatsanwälte, den Notar sowie die Rechtsanwälte und Justitiare in bestimmten Zeit-absfänden zu einem Gespräch einzuladen, um sich gemeinsam über rechtspolitische Fragen zu verständigen und daraus notwendige Schlußfolgerungen für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda, besonders im Bereich der Landwirtschaft zu ziehen. Dadurch werden von den Juristen der verschiedenen Tätigkeitsbereiche stärker und konsequenter diejenigen Rechtsfragen beachtet, die die Lösung der ökonomischen Aufgaben und die Herausbildung der sozialistischen Lebensweise der Werktätigen in der Landwirtschaft unterstützen. Einen bedeutenden Einfluß auf die Gestaltung der Rechtspropaganda hat auch der gemeinsame Beschluß des Rates des Bezirks Neubrandenburg, des Sekretariats des Bezirksvorstandes des FDGB und des Sekretariats des Bezirksausschusses der Nationalen Front zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Die gute Zusammenarbeit der Leiter der Justizorgane im Kreis mit dem Vorsitzenden des Rates des Kreises erweist auch hierbei ihre Nützlichkeit. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, den komplexen Anforderungen für eine effektive rechtserläuternde und rechtsverwirklichende Arbeit zu entsprechen. In den Bürgermeisterlehrgängen und Weiterbildungsveranstaltungen für die Leiter der kreisgeleiteten Landwirtschaftsbetriebe sprechen der Staatsanwalt des Kreises oder der Direktor des Kreisgerichts zu aktuellen rechtspolitischen Fragen. Einen wichtigen Platz nimmt dabei die Auswertung von Verfahren, Gerichtskritiken und staatsanwalt-schaftlichen Aufsichtsmaßnahmen ein. Hierbei erhalten auch die Justizorgane stets wertvolle Hinweise zur Verbesserung ihrer Arbeit. Dieser Gedankenaustausch wird in Abgeordnetenschulungen der Landgemeinden fortgesetzt. Hier führen natürlich vor allem die Mitarbeiter des Rates des Kreises selbst solche Aussprachen durch. Aber auch die Justizjuristen tragen in solchen Zusammenkünften mit ihrem Wissen dazu bei, die Rolle der Abgeordneten im Territorium in rechtserzieherischer Hinsicht zu verstärken. Als sehr nützlich hat sich ferner erwiesen, auch in die Winterschulungen der mittleren Kader aus den Landwirtschaftsbetrieben, die besonders für Meister und Brigadeleiter der LPG durchgeführt werden, rechtliche Themen einzubeziehen. Das gilt auch für die jährlichen Weiterbildungsveranstaltungen der Vorsitzenden der Revisionskommissionen, der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit sowie der Frauenkommissionen aus diesen Betrieben. Eine wesentliche Aufgabe haben wir darin gesehen, das Recht als Mittel zur Ausnutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens, zur Entfaltung der innergenossenschaftlichen Demokratie, zum Schutz des genossenschaftlichen Eigentums und der störungsfreien Produktion sowie zur Gewährleistung des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes zu erläutern. Dabei widmeten wir selbstverständlich auch der Verantwortung der Leiter und der Arbeits- kollektive für die Vorbeugung von Straftaten und für die Erziehung straffällig gewordener Bürger große Aufmerksamkeit. Im familiären Lebensbereich wandten wir uns der Unterstützung der Gesellschaft zur Festigung von Ehe und Familie sowie bei der Erziehung der Kinder zu. Insgesamt geht es uns bei dieser Seite unserer Arbeit darum, immer wieder und an vielen Beispielen bewußt zu machen, daß Ordnung, Disziplin und Sicherheit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sind und daß durch die vorbildliche Einhaltung der Gesetzlichkeit und dazu gehören auch die Arbeits- und Betriebsordnungen Verantwortungsbewußtsein gefördert und Leistung stimuliert wird. Aus der Sicht der Beschlüsse des X. Parteitages der SED wollen wir bei Fortsetzung aller guten Erfahrungen das ideologische und methodische Niveau unserer rechtserzieherischen und rechtspropagandistischen Arbeit weiter verbessern. Wir müssen diese Arbeit auch noch nachdrücklicher in die konkreten Aufgaben, vor denen die Werktätigen in der Landwirtschaft stehen, einordnen, damit Recht und Rechtsbewußtsein als Faktoren zur Intensivierung der Produktion noch spürbarer genutzt werden. Rechtserzieherische Wirksamkeit von Maßnahmen einer Schiedskommission RUTH JÄCKEL, Vorsitzende der Schiedskommission Gräfenroda § 21 SchKO orientiert darauf, daß der durch die Beratung und Beschlußfassung eingeleitete Erziehungsprozeß unter Mitwirkung der Schiedskommission und unter Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Kräfte fortgeführt wird, und zwar sowohl gegenüber dem Rechtsverletzer als auch durch vorbeugend-erzieherische Arbeit in der Öffentlichkeit. Unsere Schiedskommission beriet im vergangenen Jahr auf Grund einer Übergabeentscneidung über Ordnungswidrigkeiten von drei Schülern, die im Klub der Werktätigen unseres Ortes Fensterscheiben zerschlagen, Scheinwerfer beschädigt und Räume verunreinigt hatten. Die Mitglieder des Klubs, die diesen in eigene Pflege übernommen haben, forderten, die Rechtsverletzer zur Achtung der in gesellschaftlicher Arbeit instandgehaltenen Werte zu erziehen. Wir haben zur Beratung der Schiedskommission die Eltern und Klassenleiter der drei Schüler sowie Vertreter des Klubs hinzugezogen. Auf Veranlassung der Klassenleiter erschienen 15 weitere Schüler als Zuhörer. Da kurze Zeit nach unserer Beratung in der Umgebung des Klubs ein Waldfest stattfinden sollte, haben wir bei der Darstellung des Sachverhalts die Auswirkung der Rechtsverletzungen auf das bevorstehende gesellschaftliche Ereignis der Bürger erläutert. Der angerichtete Schaden betrug etwa 150 M. Die anwesenden Eltern, Klassenleiter und Klubmitglieder brachten in der Beratung zum Ausdruck, daß Selbsterkenntnis und Selbsterziehung der Jugendlichen in diesem Fall am besten gefördert werden, wenn sie sich an der Arbeit am Festplatz beteiligen. Im Ergebnis der Beratung wurden deshalb die Verpflichtungen der Schüler zu je 10 Stunden Wiedergutmachung des angerichteten Schadens bestätigt. Die Klubleitung informierte die Eltern rechtzeitig über die Arbeitseinsätze, damit auch sie die Verwirklichung der Verpflichtungen kontrollieren konnten. Die Schüler haben ihre Verpflichtung unter Anleitung der Klubmitglieder erfüllt. In den Pausen bzw. nach der Arbeit sprachen die Klubmitglieder mit ihnen über Sinn und Aufgaben der Einrichtung. Ihre fleißige Arbeit wurde von der Gemeinschaft anerkannt, und sie konnten sich sofort und auch später während des Festes von deren Nützlichkeit überzeugen. Seitdem sind in unserem Ort keine derartigen Handlungen Jugendlicher vorgekommen. Wir haben den Eindruck gewonnen, daß die Teilnahme der Mitschüler an der Beratung und die Wiedergutmachung durch eigene Arbeit in der Öffentlichkeit nicht nur eine wirksame Maßnahme für die drei Rechtsverletzer war, sondern auch auf andere Jugendliche des Ortes einen guten erzieherischen Einfluß hatte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 327 (NJ DDR 1981, S. 327) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 327 (NJ DDR 1981, S. 327)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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