Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 29

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 29 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 29); Deutschland und Rußland waren Kämpfe des Rechtes und Siege der Rechtsidee über die träge Statik veralteter, abgestorbener Konventionen. Allerdings hat es auf diesem Wege auch Niederlagen und Rückschläge gegeben. Der Weg der Rechtsidee ist besät mit Opfern ihrer Überzeugung. Sie haben es auf eigene Gefahr gewagt, einer Zeit der Verwirrung aller Begriffe ein reines Menschenbild vor Augen zu stellen und sich mit dem Odium des Rechtsbrechers beladen, aber nur, um vor der Geschichte als Helden im Kampfe um das Recht bestehen zu können. Schon die Antike zeigt uns ein leuchtendes Beispiel in der Antigone des Sophokles. Mehr denn bisher wird die Rechtsgeschichte dem Verhältnis des Rechts zu den wirtschaftlichen und sozialen Fundamenten ihre Aufmerksamkeit schenken müssen; beherrscht dieses Thema doch auch weithin die Diskussion über Gegenwartsfragen. Die Rechtsgeschichte zeigt, wie stark das Recht in diesen Fundamenten gründet; es kann seine Aufgaben niemals erfüllen, wenn es in den luftleeren Raum gebaut ist. Von hier aus betrachtet ergibt es sich, daß der Hauptfehler der Rezeption des römischen Rechtes in Deutschland nicht im nationalen Bereich zu suchen ist, sondern in dem untauglichen Versuch, ein auf einer ganz anderen wirtschaftlichen und kulturellen Grundlage erwachsenes Recht auf die noch überwiegend naturalwirtschaftlichen Produktionsverhältnisse unserer Heimat zu übertragen. Daraus haben sich dann alle möglichen Schäden ergeben, wie z. B. die Verwandlung der Arbeit in eine bloße Ware, der Verlust der bäuerlichen Allmendrechte u. a. m. Aber das Recht folgt nicht immer nur den Spuren der Wirtschaft, es kann auch selbst in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eingreifen. Man hat es die „Form“ der Wirtschaft genannt (R. Stammler) was nur richtig verstanden werden kann, wenn man den Formbegriff in streng philosophischer Weise auffaßt, wie er schon bei Aristoteles gebraucht wird, nicht als äußere Zutat zu einem inneren Gehalt, sondern als beherrschendes Prinzip der Gestaltung. Form ist Norm und Richtmaß des Geformten. So hat auch das Recht die Funktion, die Wirtschaft in die richtigen Bahnen zu lenken, die Auswüchse einseitiger Interessenpolitik zu beschneiden, die Härten monopolistischer Marktbeherrschung zu mildem, und die Geschichte lehrt, daß es diese Funktion zu allen Zeiten erkannt und erfüllt hat. Die Produktiv k r ä f t e sind jeder Zeit und jedem Kulturkreise vorgegeben; aber wie sich aus ihnen die Produktions Verhältnisse entwickeln, das unterliegt der Bestimmung durch das Recht. So sind auch Wirtschaft und Gesellschaft vom Geistigen her mitbestimmt, und die sie beherrschenden Rechtsnormen entstammen letztlich einem Aufbruch aus seelischen Tiefen, in die wir nur ahnend das Lot der Erkenntnis senken können. Und damit hängt ein weiteres zusammen: Allzu oft wird das Recht nur als Entscheidungnorm für Streitigkeiten betrachtet, die in der Vergangenheit entstanden sind. Dabei kommen aber seine Zukunftswerte zu kurz, die in dem Gedanken der Vorsorge, der Providenz liegen. Hieraus lassen sich große historische Entwicklungen erklären. Mit Hilfe des Rechts hat sich der Mensch von alters her gelöst aus den Banden einer mechanisch abrollenden Naturkausalität, er hat sich zu großen Gemeinschaften zusammengeschlossen, um den Urwald zu roden, Deiche zu bauen gegen die Flut des Meeres, Städte zu befestigen, die dann Stützpunkte für den Handel werden konnten. In der Versicherung deckt er sich gegen künftige Gefahren, Verträge sichern ihm den Ertrag seiner Arbeit, auch die künstlerische Produktion wird vom Recht geschützt. So befreit das Recht von Furcht und Not und ermöglicht erst eine höhere Lebensgestaltung und Kulturblüte, in seinem Rahmen und zugleich im Rahmen der Gemeinschaft kann sich die Persönlichkeit frei entfalten. Persönlichkeit und Gemeinschaft sind aber die Grundpfeiler jeder echten Demokratie. Diese setzt Menschen voraus, die frei geworden sind von zügellosen Trieben, von Machtrausch und maßloser Selbstüberschätzung und damit reif zum Leben in der Gemeinschaft. Jede Gemeinschaft setzt gegenseitiges Vertrauen voraus, jeder muß des folgerechten und geradlinigen Handelns seiner Genossen sicher sein; das kann er aber nur, wenn er selbst konsequent in seiner Linie bleibt und das Vertrauen der anderen nicht enttäuscht. Das alles gilt auch für das Leben der Völker; in der Vertragstreue, der Selbstbindung an das gegebene Wort, im Verzicht auf den „sacro egoismo“ liegt die verbindende Kraft des Völkerrechts. Zu solchen Betrachtungen regen schon die großen Epen unserer Nationalliteratur an. Man hat jüngst dem Nibelungenlied vorgeworfen, es verherrliche den blinden Gehorsam, die würdelose Unterwerfung des Vasallen unter den Willen des Herrn. Ganz zu unrecht! Die Mannentreue des Mittelalters bestand niemals in Kadavergehorsam und Mangel an Mut rechtswidrigen Befehlen gegenüber; im Gegenteil, der Vasall war von Rechts wegen verpflichtet, dem Herrn bis zum Äußersten Widerstand zu leisten, wenn dieser Unzumutbares von ihm verlangte. Gerade die Grundsätze des alten deutschen Lehnrechts zeigen eine rechtsethische Fundierung von erhabener Größe; wären sie bis in die jüngste Vergangenheit hinein lebendig geblieben, so wäre wohl so manches vermieden worden, was wir heute tief beklagen. Wenn so die Rechtsgeschichte sich selbst und ihre Aufgabe richtig versteht, so kann sie zum sozialen Rechtsdenken, zur Wahrung der Menschenwürde, zur Erkenntnis der Beziehungen zwischen Persönlichkeit und Gemeinschaft hinführen und so zum Neubau unseres Rechtes aus dem Geiste der Demokratie beitragen. Darin liegt ihre Mission in der Gegenwart, mit der sie sich an alle wendet, die eines guten Willens sind. So verstanden wird sie aber auch weiterhin die Vorhalle bilden können, durch die wir die Jugend in den Tempel des Rechtes geleiten. Sie wird stets die ideale Einführung in die Rechtslehre sein, denn sie zeigt das Recht auf seiner einfachsten Bildungsstufe und erleichtert so wie eine Planskizze das Zurechtfinden in dem Riesenbau der Gegenwart. Vor allem aber kann sie die Jugend mit Bewunderung und Begeisterung für das große Erbe erfüllen, das die europäischen Nationen in ihrem Recht zu verwalten haben, und sie in der Hoffnung bestärken, die das schönste Ergebnis alles geschichtlichen Forschens ist: daß immer und zu allen Zeiten auch die tiefste Nacht einem neuen Tage weichen muß. Zuchthaus und Gefängnis oder Einheitsstrafe? Von Ministerialdirektor IV. Heinrich, Schwerin Der Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. Dezember 1945 über die Verantwortung für Sabotage- und Diversionsakte schafft nicht nur einen für das deutsche Recht neuen strafrechtlichen Tatbestand, sondern wirft auch eine Anzahl strafrechtlicher Probleme auf, die nachstehend einer eingehenderen Erörterung unterzogen werden sollen, und zwar wie vorweg bemerkt sei, vom Standpunkte des Praktikers, dem strafrechtliche Theorien nur Mittel zu dem Zwecke sein dürfen, die Kriminalität mit. möglichst wirksamen Mitteln zu bekämpfen. Soziologisch betrachtet legt der Befehl die planmäßige Lenkung der Gesamtwirtschaft als das mindestens 29;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 29 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 29) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 29 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 29)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X