Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 24 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 24); gender Bedeutung eines Präsidialbeschlusses bedürfen und von allen Mitgliedern des Präsidiums, die mitgewirkt haben, zu unterzeichnen sind. VOen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Veröffentlichung in dem dafür bestimmten Blatt, das nach der VO. vom 30.10.1945 das Verordnungsblatt der Provinz Brandenburg ist, auf dessen Seite 26 die Verfassung und auf dessen Seite 53 die vorerwähnte VO. veröffentlicht worden ist. Nach § 2 dieser VO. treten Verordnungen in der Regel am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. Die VO. wurde durch eine weitere VO. vom 5.9.1946 (VOB1.1946 S. 290) dahin ergänzt, daß bei entsprechender Bestimmung in einer VO. die Verkündung auch in einer Tageszeitung oder sonst in geeigneter Weise erfolgen kann. Auf dem Gebiete des Strafrechts ist zunächst ein Runderlaß des Präsidenten der Provinz Brandenburg vom 11.10.1945 (VOB1.1945 S. 81) von Bedeutung, der vorsieht, daß bis auf weiteres grundsätzlich das Strafgesetzbuch in seiner am 1. Januar 1933 (so die Berichtigung VOB1.1946 S. 61) geltenden Fassung anzuwenden ist und daß spätere Änderungen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie offensichtlich nicht von nationalsozialistischer Geistesrichtung beeinflußt sind. Die VO. über die Aussetzung gerichtlicher Verfahren vom 20.11.1945 (VOB1.1946 S. 2) bestimmt, daß Verfahren in Strafsachen auf Antrag der Staatsanwaltschaft (in Zivilsachen auf Antrag oder von Amts wegen) auszusetzen sind, wenn die nach der derzeitigen Gesetzesregelung zu erlassende Entscheidung offenbar unbillig erscheinen würde und eine anderweite gesetzliche Regelung alsbald mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Entscheidungen sind beschwerdefähig. Am 29.11.1945 erging eine VO. über die Gewährung von Straffreiheit (VOB1. 1946 S. 37). Nach § 1 werden alle Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die nach dem 30.1.1933 in der Absicht geschaffen worden sind, nationalsozialistisches Gedankengut zu verwirklichen oder die Weiterführung des Krieges zu ermöglichen, amnestiert. Bereits verhängte Strafen werden erlassen und im Strafregister getilgt. Nach $ 2 wird allen Personen, die der militärischen Gerichtsbarkeit unterstehen, entsprechend der VO. der Volksbeauftragten Uber eine militärische Amnestie vom 7.12. 1918 (RGBl. X S. 1416) Straffreiheit und Straferlaß gewährt. Im übrigen werden Geldstrafen von weniger als 1000 RM und Freiheitsstrafen von weniger als 6 Monaten für Straftaten aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 stets und Geldstrafen von weniger als 6000 RM sowie Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr aus dieser Zeit dann erlassen, wenn der Verurteilte nicht oder nur mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von insgesamt weniger als 6 Monaten vorbestraft war (§§ 3 und 4). Nach § 5 gelten die Vorschriften der §§ 3 und 4 entsprechend für Strafurteile wegen strafbarer Handlungen aus der Zeit vom 8. Mai bis 1. Oktober 1945, wenn sie durch die Nachkriegserscheinungen verursacht worden sind. Nach der VO. über die Ausübung des Gnadenrechts vom 27.12.1945 (VOB1.1946 S. 38) steht das Gnadenrecht dem Präsidium der Provinzialverwaltung zu, das es auf den Präsidenten und bei dessen Abwesenheit auf den 1. Vizepräsidenten mit dem Recht der weiteren Delegation übertragen hat. Die §§ 2 und 3 nennen die Fälle, in denen sich der Präsident das Gnadenrecht Vorbehalten, und die, in denen er es weiter auf die Justizabteilung der Provinzialverwaltung übertragen hat. Am 6.6.1946 erging eine VO. zur Sicherung des Aufbauwillens der Bevölkerung (VOB1. 1946 S. 156), nach der ähnlich dem thüringischen Gesetz gegen die Gerüchtemacherei, die leichtfertige und vorsätzliche Verbreitung von Gerüchten mit Strafe bedroht wird. Die VO. über die Verantwortlichkeit für Zwangssterilisationen aus politischen oder rassischen Gründen in der Hitlerzeit erging in der Provinz Brandenburg am 10. 7.1946 (VOB1.1946 S. 179). Bereits am 30. 8.1945 (VOB1.1945 S. 23) wurde eine PolizeiVO. zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten erlassen, nach deren § 4 gegen geschlechts- kranke Personen, die in Kenntnis ihrer Erkrankung andere der Gefahr der Ansteckung aussetzen, neben den im Gesetz vorgesehenen Strafen polizeiliche Zwangsmaßnahmen, dabei Verschickung durch Vermittlung des Arbeitsamts, zulässig sind. Auf dem Gebiete des Zivilprozesses ist von Bedeutung der Runderlaß vom 5.12.1945 (VOB1.1946 S. 59) über die Überleitung des Kriegsverfahrensrechts in den Friedenszustand, der feststellt, welche Bestimmungen des Kriegsverfahrensrechts nicht mehr anwendbar sind. In einem weiteren Runderlaß vom 11.11.1945 (VOB1.1945 S. 81) wird festgestellt, daß das Erbgesundheitsgesetz nidat mehr in Geltung ist und daß deshalb Eheunbedenklichkeitbescheinigungen nicht mehr zu erteilen sind. Die VO. über die Hemmung gesetzlicher und rechtsgeschäftlicher Fristen vom 29.11.1946 (VOB1.1946 S. 21) brachte eine Hemmung der Verjährungsfristen und der üblichen anderen Fristen bis zum Schluß des Jahres 1946. Durch die VO. vom 5. 9.1946 (VOB1.1946 S. 290) wurde bestimmt, daß Rechtsanwälten für die Vertretung in Armensachea Gebühren und Auslagen, soweit sie nach dem 1. September 1946 entstanden sind, unbeschadet der weiteren Verpflichtung zur Vertretung armer Parteien nicht inehr erstattet werden. Land Mecklenburg-Vorpommern. Auch im Lande Mecklenburg-Vorpommern lag das Verordnungsrecht bis zur Tätigkeit des neugewählten Landtages bei der Landesverwaltung. Die VOen wurden teils von dem Präsidenten allein, teils von dem Präsidenten und dem zuständigen Vizepräsidenten erlassen. Seit dem 25. Juni 1946 erscheint als amtliches Verkündungsorgan das Amtsblatt der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, das nach der VO. Nr. 120 vom 25.7.1946 (ABI. 1946 S. 91) zugleich die Aufgaben des früheren Reichsanzeigers übernommen hat, wofür die amtliche Beilage dient. Als VO. Nr. 57 erging am 24.12.1945 die VO. betr. Entfernung von SS-Tätowierungen (ABI. 1946 S. 47). Die VO. Nr. 83 vom 2. 3.1946 und die VO. Nr. 84 vom 5. 3.1946 (beide ABI. 1946 S. 66) brachten folgende Abänderungen des StPO, und des StGB.: 1. Strafbefehle können auch durch den Vorsitzenden der Strafkammer des Landgerichts erlassen werden. Uber den Einspruch entscheidet die Strafkammer. Strafbefehle können allgemein ohne entsprechenden Antrag des Staatsanwalts erlassen werden, und es kann durch sie auf Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis erkannt werden. Beträgt die festgesetzte Freiheitsstrafe nicht mehr als 1 Woche oder die festgesetzte Geldstrafe nicht mehr als 60 RM. so gibt es keinen Einspruch. 2. Bei vorausgegangener polizeilicher Strafverfügung gibt es nur die Beschwerde nach § 62 des preußischen Polizeiver-waltungsgesetzes vom 1. 6.1931. 3. Ersatzfreiheitsstrafe nach § 27 b StGB, ist zulässig, wenn eine Freiheitsstrafe von weniger als 1 Jahr verwirkt ist. 4. Nach der VO. Nr. 84 ist der Gerichtsstand auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Ergreifung erfolgte. Außerdem ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Angeschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet, sofern der Angeschuldigte geständig ist oder es zur Aufklärung des Tatbestandes anderer als urkundenmäßiger Beweismittel nicht bedarf und die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellt. Die VO. Nr. 84 ist befristet bis zum 31. März 1948. Als VO. Nr. 101 erging am 11.6.1946 (VOB1. 1946 S. 82) die VO. über die Verantwortlichkeit für die Durchführung von Zwangssterilisationen, nach der auch die Ärzte zu bestrafen sind, die zwangsweise solche Sterilisationen durchführten. Durch die VO. Nr. 79 vom 26.4.1946 (VOB1. 1946 S. 64) wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses mit allen Durchführungsbestimmungen aufgehoben. Die VO. Nr. 80 betr. Erstattung von Armenanwaltsgebühren vom 26. 4.1946 (VOB1.1946 S. 65) setzt die Armenverwaltungsgebühren und die Gebühren der Pflichtverteidiger gegenüber dem bisherigen Rechtszustand erheblich herab. W. 24;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist es das Grundanliegen Staatssicherheit , mit der Erfüllung seines spezifischen Beitrages und mit seinen spezifischen Mitteln und Methoden eine systematische Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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