Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 198

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 198 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 198); 6. Durch das Gesetz Nr. 52 vom 21. 4. 1947 (Amtsbl. S. 273) wurde das Ehegesetz des Kontrollrats dahin abgeändert, daß nunmehr in Deutschland auch die Eheschließung solcher Personen zulässig ist, von denen keine die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Eheschließung erfolgt in diesen Fällen vor einer von der Regierung des Landes, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der von den Gesetzen dieses Landes vorgeschriebenen Form. Eine beglaubigte Abschrift der Eintragung der so geschlossenen Ehe in das Standesregister, zu der die deutschen Standesbeamten verpflichtet sind, erbringt den vollen Beweis für die Eheschließung. 7. Schließlich ist noch die Direktive Nr. 52 vom 7. 5. 1947 (Amtsbl. S. 281) über die Bekämpfung von Gerfbhlechtskrankheiten zu erwähnen, durch die die Zonenbefehlshaber ersucht werden, eine Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen daraufhin zu veranlassen, ob diese den heutigen Anforderungen genügen, und besonderes Gewicht auf die energische Durchführung der Infektionsquellenforschung zu legen. Der Direktive sind als Anlagen Entwürfe eines Geschlechtskrankheitengesetzes und zweier Einzelheiten der Durchführung dieses Gesetzes enthaltender Direktiven beigefügt, die als Grundlage für eine von den Zonenbefehlshabern einzuführende neue gesetzliche Regelung dienen sollen. Sowjetische Besatzungszone I. Von den zoneneinheitlichen Regelungen, die durch Anordnungen der Besatzungsmacht getroffen worden sind, ist zunächst auf die Befehle Nr. 193 und 204 der SMAD zu verweisen, die für den Neuaufbau der Justiz in der sowjetischen Besatzungszone von besonderer Bedeutung sind. Der Befehl Nr. 193 vom 6. 8. 1947 über die „Erhöhung der Schülerzahl und Verlängerung der Ausbildungszeit für die juristischen Lehrgänge in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVB1. 1947 S. 165) enthält in Ziff. 4 den wichtigen Grundsatz, daß die Absolventen der juristischen Lehrgänge berechtigt sind, „das Amt eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder ein anderes Amt bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften zu bekleiden“, und daß sie demgemäß „alle Rechte, die solchen Personen nach den bestehenden deutschen Gesetzen zustehen“, genießen*). Durch Ziff. 1 des Befehls wird die Zahl der Teilnehmer für die 5 Lehrgänge auf insgesamt 350 Personen und durch Ziff. 2 die Ausbildungszeit auf ein Jahr erhöht. Durch Ziff. 3 wird sichergestellt, daß ehemalige Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen nicht zu diesen Lehrgängen zugelassen werden. Dies entspricht dem Befehl Nr. 204 vom 23. 8. 47 (ZVB1. 1947 S. 191), der in Ergänzung des Befehls Nr. 201 vom 16. 8. 47 (ZVB1. 1947 S. 185) über die Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats ergangen ist. Durch den Befehl Nr. 204, der in Ziff. 2 die entsprechende Bestimmung des Befehls Nr. 49 vom 4. 9. 1945*) auf hebt, wird festgelegt, daß ehemalige Mitglieder der NSDAP oder ihrer Gliederungen sowie solche Personen, die an den Strafmethoden des Hitlerregimes unmittelbaren Anteil hatten, auch in Zukunft in der sowjetischen Besatzungszone weder Richter noch Staatsanwalt werden dürfen. Durch den BefehlNr. 224 vom 30. 9. 47 (ZVB1. 47 S. 260) wurde eine neue Straf Vorschrift geschaffen, nach der Personen, die als Angehörige der Polizei oder des Strafvollzugsdienstes für den Verlust von Waffen verantwortlich sind, mit Gefängnis von einem Jahr bis zu fünf Jahren zu bestrafen sind. *) Vel. dazu auch die brandenburgische VO über die Befähigung zum Richteramt vom 23. 9.1946 (VOB1.1946 S. 322) und das mecklenburgische Gesetz über die Befähigung der Absolventen der Richterlehrgänge zum Richteramt vom 12. 9.1947 (RegBl. 1947 S. 249), die ebenfalls feststellen, daß die Absolventen der Lehrgänge die Fähigkeit zum Richteramt erlangen. ) Vgl. „Neue Justiz" Heft 2 S. 44. Die Deutsche Justizverwaltung erließ am 8. 5. 47 eine Anordnung über die Zuständigkeit in gerichtlichen Verfahren und ihre Überleitung (ZVB1. 47 S. 15), die die Zuständigkeit der Gerichte für die Fälle regelt, in denen das Verfahren vor den bisher zuständigen Gerichten nicht fortgesetzt werden kann, weil es diese Gerichte nicht mehr gibt oder weil sie aus der deutschen Gerichtsbarkeit ausgeschieden sind. Die Anordnung bezieht sich auf Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen, in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Strafvollstreckungsangelegenheiten. Am 20. 6. 47 erging eine VO der Deutschen Justizverwaltung über die Zuständigkeit der Rechtspfleger (ZVB1. 47 S. 78), durch die die Zuständigkeit aer Rechtspfleger auf allen Rechtsgebieten erheblich erweitert wurde. Die VO ist in der „Neuen Justiz“ 1947 S. 121 ff. eingehend besprochen worden. Für Verstöße gegen das Kontrollratsgesetz N r. 5 0 brachte die VO der Deutschen Justizverwaltung vom 22. 8. 47 (ZVB1. 47 S. 166) eine Regelung, nach der für die in Art. I des Gesetzes bezeichneten Verbrechen grundsätzlich die großen Strafkammern und auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Schöffengerichte zuständig sind, während für die in Art. II des Gesetzes bezeichneten Vergehen in der Regel die Schöffengerichte und auf Antrag der Staatsanwaltschaft di* großen Strafkammern zuständig sind. Als zoneneinheitliche Regelung mag noch auf die von der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge gemeinsam mit der Deutschen Justizverwaltung herausgegebenen Richtlinien über die A r d e i t s v e r w en d un g zu Freiheitsstrafen verurteilter Personen vom 1. 9. 47 (ZVB1. 47 S. 173) verwiesen werden. Nach diesen Richtlinien können Leichtbestrafte, die in der Regel auch Erstbestrafte sein sollen, dadurch von der Freiheitsstrafe verschont bleiben, daß sie nach Zubilligung eines Strafaufschubs eine bestimmte Zeit freie Arbeit leisten, nach deren Ablauf ihnen die Strafe erlassen wird. Bei langfristig Verurteilten kann ein ähnlicher Einsatz am Ende der Strafzeit zum Zwecke der langsamen Rückführung in die Freiheit erfolgen. Außerdem befassen sich die Richtlinien mit der Gefangenenarbeit außerhalb und innerhalb der Anstalt sowie mit der Berufsausbildung der Gefangenen. II. Aus der Gesetzgebung der Länder der sowjetischen Besatzungszone seit dem Befehl Nr. 180 der SMAD vom 21. 7. 47 gibt es in der sowjetischen Besatzungszone nur noch Länder und keine Provinzen mehr sind die folgenden Gesetze und Verordnungen nachzutragen, wobei die Darstellung nicht mehr getrennt nach Ländern, sondern nach Sacngebieten erfolgen wird. Auf dem Gebiete des Strafrechts sind wesentliche gesetzgeberische Maßnahmen wirtschaftsstrafrechtlicher Art getroffen worden. In Thüringen war, was zu dem früheren Bericht nachzutragen ist, bereits am 25. 10. 45 ein Gesetz zum Schutze der Volksernährung (GS. 46 S. 1) erlassen worden, durch das mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bis zu 100 000 RM bedroht ist, „wer vorsätzlich oder fahrlässig die Erzeugung oder die Ablieferung landwirtschaftlicher Güter beeinträchtigt, den Anordnungen zur Regelung der Erzeugung oder des Marktes nicht nachkommt oder die Volksernährung auf andere Weise gefährdet.“ Handelt der Täter wissentlich und gewissenlos aus grobem Eigennutz, so kann auf Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren erkannt werden. Bei Verfehlungen in einem Geschäftsbetriebe können gegen die Inhaber und Leiter dieses Geschäftsbetriebes Ordnungsstrafen in Geld festgesetzt werden, wenn sie sich nicht entlasten können. In Sachsen-Anhalt erging am 18. 6. 47 ein „Gesetz über die Bestrafung von Wirtschaftsvergehen“ (GesBl. 47 S. 113) das unter Aufhebung der KriegswirtschaftsVO und der VerbrauchsregelungsstrafVO eine Zusammenfassung der wesentlichsten in diesen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen und einige Neuerungen auf dem Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts brachte. Die Regel- 198;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 198 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 198) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 198 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 198)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der eigenen operativen Arbeit ständig weiter zunimmt. Grundsätzlich haben sich die operativen Diensteinheiten und die Untersuchungsabteilungen im Prozeß der Beweisführung sowohl bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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