Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1947, Seite 180

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 180 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 180); aber muß immer wieder klargemacht werden, daß es sich um ein Problem von hoher sozialpolitischer Bedeutung handelt, an dessen Lösung mitzuwirken eine Aufgabe ist, der sich kein Arbeiter entziehen sollte, solange sich sein im Bewährungseinsatz befindlicher Arbeitskollege ehrlich und anständig verhält. Hier kann insbesondere der Einsatzleiter viele Irrtümer und Fehlmeinungen richtigstellen. Seine Aufgabe ist es, der übrigen Belegschaft klarzumachen, daß der Bewährungsarbeiter kein Verbrecher ist, sondern einer der unzähligen Tausende von Menschen, die aus Not oder Unüberlegtheit erstmalig straffällig geworden sind; daß er den ehrlichen Willen hat, sein Unrecht durch schwere körperliche Arbeit wiedergutzumachen und zu beweisen, daß er ein nützliches Glied der menschlichen Gemeinschaft bleiben oder werden will; daß jeder sozial denkende Mensch verpflichtet ist, solchem erstmalig Gestrauchelten auf diesem Wege zur Besserung zu helfen. Die Abneigung einer nicht geringen Anzahl von Strafvollstreckungsorganen gegen den Bewährungseinsatz hat dazu geführt, daß zahlreiche Erstbestrafte nicht zu diesem Einsatz aufgefordert worden sind, obwohl die Voraussetzungen hierfür klar gegeben waren. Da aber mit Rücksicht auf den Mangel an Haftraum meist auch keine Ladung zum Strafantritt erfolgte, so laufen diese Verurteilten zum großen Teil noch frei herum, ohne daß jemand danach fragt, ob sie einer geregelten Arbeit nachgehen. Mir scheint, daß dies eine größere Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, als wenn solche Verurteilten Bäume fällen oder Torf stechen, daß insbesondere das Strafurteil durch die monate- oder gar jahrelange Unterlassung jeglicher Sühnemaßnahmen mehr von seiner abschreckenden Wirkung verliert, als durch die Ableistung des Bewährungseinsatzes. Gelegentlich mußte auch festgestellt werden, daß einzelne Strafvollstreckungsorgane, die gleichzeitig Gefängnisleiter waren, den Verurteilten vom Bewährungseinsatz fernhielten, weil sie ihn im Gefängnis mit besonderem Nutzen als Arbeiter verwenden zu können glaubten, ein justizfiskalischer Eigennutz, der auf das schärfste mißbilligt werden muß. Andrerseits sind Einzelfälle zu verzeichnen, in denen Verurteilte zum Bewährungseinsatz herangezogen worden sind, deren Straftat eine gröblich asoziale Gesinnung erkennen ließ. Der gewerbsmäßige Großschieber, mit einer Gefängnisstrafe von anderhalb Jahren ohnehin viel zu billig weggekommen, gehört nicht in den Bewährungseinsatz; das gleiche gilt für den Dieb, der systematisch seine Arbeitskameraden bestohlen hat. Hier die richtigen Grenzen zu finden, ist eine wichtige Aufgabe der Strafvollstreckungsbehörden. Aber auch an den Einsatzstellen werden Fehler gemacht. Die schädlichen Folgen mangelnder Fürsorge für die Bewährungsarbeiter, die Verständnislosigkeit eines Teiles der Arbeiterschaft gegenüber ihren im Bewährungseinsatz tätigen Arbeitskollegen sind bereits erwähnt. Ebenso bedenklich aber wirkt sich gelegentlich mangelnde Kontrolle der Arbeitsleistung und laxe Handhabung der Arbeitsdisziplin aus. Solche Mängel müssen selbstverständlich schleunigst abgestellt werden. Alles in allem hat der Bewährungseinsatz aber durchaus befriedigende Erfolge gezeitigt. Bisher sind über 1000 Verurteilte zum Bewährungseinsatz gekommen. Von ihnen haben nur knapp 6 o/0 wegen nachlässiger Arbeit oder schlechter Führung entlassen werden müssen, über 300 Bewährungsarbeiter konnten nach Beendigung des Einsatzes begnadigt werden, darunter 34 unter Abkürzung der Einsatzzeit wegen besonders guter Leistungen. Diese Ergebnisse sind günstiger, als bei Beginn der Einsatzversuche erhofft worden war. Das Beobachtungsmaterial reicht aber noch nicht aus, um einen klaren überblick zu erlangen. Für die endgültige Beurteilung des Wertes des Bewährungseinsatzes fehlt vor allem noch eine Feststellung, nämlich die, in welchem Umfange die nach Bewährungseinsatz begnadigten Personen im Laufe der folgenden Jahre wieder straffällig werden. Das Justizministerium hat alle Strafregisterbehörden der sowjetischen Besatzungszone und der Stadt Berlin gebeten, ihm solche Fälle mitzuteilen. Bisher ist noch kein Fall erneuter Verurteilung gemel- det worden. Das beweist aber noch nichts. Man wird insoweit die Entwicklung der Dinge im Laufe der nächsten Jahre abwarten müssen. Erst dann wird man erkennen können, ob der Bewährungseinsatz nichts anderes als eine Verlegenheitsmaßnahme für eine kurze Übergangszeit darstellt oder ob er als Dauermaßnahme beizubehalten ist, weil sein erzieherischer Wert wesentlich zur Verringerung der Kriminalität beiträgt. Die strafrechtliche Behandlung von Hirnverletzten Von Dr. W. Lindenberg, Abteilungsleiter in der Deutschen Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen, Chefarzt der Hirnverletzten-Fachstation und des Institutes für psychologische Begutachtung im IValdkrankenhaus Berlin-Spandau Der letzte Krieg hat neben Hunderttausenden von Amputierten und Körperbeschädigten noch etwa 80 000 Hirnverletzte als Erbe in Deutschland hinterlassen. Bei dieser Gruppe von Menschen handelt es sich um solche, die die schwersten Schäden, die ein Individuum erleiden kann, davongetragen haben. Die Hirnverletzung ver-ursacltt nicht nur schwerste halbseitige krampfhafte Lähmungen, Sprachstörungen, Sehstörungen, Seelenblindheiten, Geruchsstörungen, epileptische Anfälle, vegetative Störungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, gesteigerte Ermüdbarkeit, Antriebsschwäche, sie verändert grundlegend auch die Persönlichkeit. Es entstehen die verschiedensten Formen von Denkstörungen, Urteilsschwäche, Kurzschlußreaktionen, Spontanhandlungen, die nicht erst durch das Filter des kritischen Bewußtseins gehen, hochgradige spontane Erregungszustände mit Zerstörungswut, epileptische Bewußtseinstrübungen, Dämmerzustände. Die Urteilsfähigkeit und das intellektuelle Niveau sinken auf einen kindlichen Stand herab. Es ist, als ob durch die Schädigung der Hirnrinde ein Durchbruch der geordneten denkenden Persönlichkeit sich vollzöge und die frühe, infantile Herdenpersönlichkeit des Stammhirns wieder zum Vorschein käme. Obwohl die Hirnverletzungen je nach der Lokalisation (ob Stimhirn, Schläfen, Scheitelbein, Hinterhaupt oder Kleinhirn) bezüglich der Ausfallserscheinungen völlig verschieden sind, ist ihnen allen die Einbuße der Persönlichkeit, der Rückfall in den Infantilismus, die Charakterveränderung, die Denkstörung, die Urteilsschwäche, der Antriebsmangel und die Erregbarkeit eigentümlich. Es handelt sich bei den Hirnverletzungen also um schwere körperlich-geistige Störungen infolge organischer Verletzung und pathologischer Substanzveränderung des Gehirns. Eine Hirnverletzung heilt niemals aus. Es kommt wohl zu chirurgischen Narbenverheilungen, es gibt aber keine Reorganisation der Nervensubstanz. Von den Erweichungsherden, dem Narbenzug, dem Druck der Cysten gehen ständige Reizerscheinungen aus, die das Allgemeinbefinden des Hirnverletzten beeinträchtigen und zu der erhöhten Reizbarkeit und schließlich den epileptischen Zuständen und der zunehmenden Wesensänderung führen. Es handelt sich bei den Hirnverletzten keinesfalls um Geisteskranke; sie stehen zum großen Teil im Berufsleben, zum Teil sogar in intellektuellen Berufen und sind geschäftsfähig; es sind lediglich einige Eigentümlichkeiten, die sie von den normalen sozialen Menschen unterscheiden. Aus der bei den Hirnverletzten auftretenden Verminderung der Intelligenz und der Urteilsfähigkeit, aus ihrer Erregbarkeit, ihren Wutausbrüchen, ihren epileptischen Dämmerzuständen und Denkkurzschlüssen ergibt sich, daß sie weit häufiger als normale Menschen mit dem Gesetz in Konflikt geraten müssen. Am häufigsten treffen wir bei Stirn hirnverletzten auf kriminelle Delikte, da bei ihnen, trotz Mangel an gröberen körperlichen Ausfallerscheinungen, die typischen Veränderungen im Vordergrund stehen, vor allem die Neigung zu spontanen Reaktionen, die ohne die Kontrolle des Bewußtseins vollzogen werden. Sie sind allen Versuchungen und Verführungen leicht zugänglich und daher besonders gefährdet. Auch leiden sie unter gesteigerter Libido und neigen daher zu sexuellen Exzessen. Dafür einige Beispiele: 180;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 180 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 180) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Seite 180 (NJ SBZ Dtl. 1947, S. 180)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Deutschland], 1. Jahrgang 1947, Deutsche Justizverwaltung (DJV) der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1947. Die Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1947 auf Seite 264. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 1. Jahrgang 1947 (NJ SBZ Dtl. 1947, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1947, S. 1-264).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt erlangen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Aufdeckung, vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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