Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 363

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 363 (NJ DDR 1975, S. 363); geistigen Interessen sind schwach ausgeprägt, eine gesellschaftliche Aktivität fehlt. Ein weiteres Anwachsen der Kultur wird sich positiv auf diese Bevölkerungsgruppen auswirken. Der Kampf gegen Straftaten aus Eigennutz wie auch gegen andere Rechtsverletzungen darf nicht dem Selbstlauf überlassen werden. Die Staatsorgane und die Öffentlichkeit müssen gegen die langlebige spießbürgerliche Psychologie energisch Vorgehen. Das verlangt die Aktivierung der ideologisch-erzieherischen Arbeit gegenüber Habgier, Bereicherung, Eigennutz und anderen kleinbürgerlichen Bestrebungen, den Ausbau der materiellen und moralischen Stimuli zur Arbeit und die konsequente, unabwendbare Anwendung staatlicher Zwangsmaßnahmen bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum. Nicht weniger wichtig ist unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution eine strenge Kontrolle des Verbrauchs materieller Werte in allen Zweigen der Volkswirtschaft, deren Umfang sich immer mehr vergrößern wird. Bei einer generell optimistischen Prognose der Bekämpfung von Eigentumsstraftaten ist zu beachten, daß weitere Erfolge nur dann erreicht werden können, wenn dieser Kampf ständig aktiviert wird. Große Bedeutung kommt der soziologischen Erforschung der Dynamik und der Struktur von Rechtsverletzungen zu, die aus Eigennutz begangen werden. Die Analyse ihrer Ursachen ist eng verbunden mit der Aufdeckung der sozial-ökonomischen Verhältnisse in der Gesellschaft, der Erforschung der Bedürfnisse und der Möglichkeiten ihrer Befriedigung sowie der Auffassungen der Menschen über den Lebensstandard und die zulässigen Mittel für seine Sicherstellung. Der wechselseitige Zusammenhang zwischen der sozialen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung und der Dynamik der sog. Gewaltdelikte ist komplizierter. Während Handlungen aus Eigennutz mehr, oder weniger eng mit ökonomischen Faktoren verknüpft sind und sich unter dem Einfluß von Veränderungen in dieser Sphäre selbst ändern, ist hinsichtlich der Gewaltdelikte ein anderer „Mechanismus“ bedeutsamer das Wechselverhältnis von Persönlichkeit und Lebenssituation. Viele Gewaltdelikte gehören nicht zu den „rationalistischen“ Taten. Oft ist die Tatbegehung (z. B. beim Rowdytum) nicht Mittel zur Erreichung irgendwelcher rationaler Ziele, sondern stellt sich im gewissen Sinne als „Selbstzweck“ dar. Das gewalttätige, aggressive Verhalten tritt dabei als widersinniger Versuch der Äußerung des „Ichs“ gegen die Interessen der Umwelt auf. Als anderes Beispiel können Diebstähle dienen, die von Jugendlichen nicht aus gewinnsüchtigen Motiven, sondern zur Herausforderung ihrer Umgebung oder zur Selbstbestätigung begangen werden. Eine derartige Motivation, die vielen Gewalttätern eigen ist, zeugt von tiefen inneren Konflikten der Persönlichkeit, die der kriminologischen und sozial-psychologischen Erforschung bedürfen./6/ Es ist völlig klar, daß Konfliktsituationen unter den verschiedensten sozial-ökonomischen Bedingungen entstehen können; denn der soziale Typ der Persönlichkeit, der sich zu Lebzeiten einer Generation herausgebildet hat, verlangt für seine Umgestaltung nicht nur ein Jahrzehnt. Gerade deshalb bleibt trotz der tiefgreifenden Veränderungen der Sozialstruktur der Gesellschaft der Anteil der Gewaltdelikte bis jetzt noch ziemlich hoch. Natürlich wird damit nicht gesagt, daß diese Straftaten ein klassenneutrales, biologisches oder anderweitig „natürliches“ Wesen hätten. Im Grunde ist ag- /6/ Vgl. A. M. Jakowlew, „Die Wechselwirkung der Persönlichkeit mit der Umwelt als Objekt der kriminologischen Forschung“, Sowjetskoje gossudarstwo t prawo 1966, Heft 2. gressives Verhalten eine Erscheinung kleinbürgerlicher Undiszipliniertheit, des Anarchismus, des Fehlens der Gewöhnung an Disziplin. Seine Wurzeln liegen im bürgerlichen Individualismus, der durch die Ausbeutergesellschaft und ihre antagonistischen Widersprüche erzeugt wurde. Daher kommen in den sozialistischen Ländern derart ungezügelte Erscheinungsformen des Individualismus wie unter den Bedingungen des Kapitalismus nicht vor. Wie kann nun die wissenschaftlich-technische Revolution die erörterte Deliktsgruppe beeinflussen? Für die Beantwortung dieser Frage muß man die Aufmerksamkeit auf die Besonderheiten der Täter von Gewaltdelikten richten. Nach Angaben von S. S. Ostrou-m o w ist das Bildungsniveau bei dieser Täterkategorie am niedrigsten. Kennzeichnend ist das völlige Desinteresse gegenüber gesellschaftlicher Arbeit./7/ Nicht minder kennzeichnend sind die moralisch-psychologischen Persönlichkeitszüge derartiger Täter. K. E. Igoschew, der mehr als 4 000 junge Rechtsverletzer im südlichen und mittleren Ural untersuchte, betont, daß diesen solche negativen Züge wie Unfähigkeit zur Handlungskontrolle, Mißachtung anderer Menschen, Willenlosigkeit, geistige Interessenarmut, Hang zur Trunksucht, moralische Haltlosigkeit, fehlende Gewöhnung an Arbeit, Habgier usw. eigen sind./8/ Die sozialen Veränderungen, die sich in der sozialistischen Gesellschaft vollziehen, tragen keineswegs zur Erhaltung derartiger Züge und Gewohnheiten bei. Es ist bekannt, daß die wissenschaftlich-technische Revolution wesentliche Veränderungen in der Technologie der Produktion, in der Energetik, in den Produktionsinstrumenten und Arbeitsgegenständen, in der Organisation der Leitung, im Charakter der Arbeitstätigkeit der Menschen hervorruft. Sie stellt heute und künftig ständig wachsende Anforderungen an die Organisiert-heit und Disziplin der an der gesellschaftlichen Produktion Beteiligten und folglich der Bevölkerung im ganzen. Antigesellschaftliches Verhalten wird in einen immer schrofferen Widerspruch zu den Anforderungen der sozialen und technischen Entwicklung geraten. Eine prophylaktische Einwirkung auf sozial-psychologische Persönlichkeitszüge, die mit der Verübung von Gewaltdelikten verbunden sind, ist in zwei Richtungen möglich: Die erste besteht in der weiteren Erhöhung der politischen Aktivität und des Kultumiveaus der Bevölkerung, der Erziehung der Werktätigen im Sinne der gesellschaftlichen Disziplin. Die weitere Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins und die Verstärkung des Einflusses der kommunistischen Ideologie sind eine wichtige Voraussetzung für die Lösung dieser Aufgabe. Die zweite Richtung beinhaltet die rechtzeitige Beseitigung von Konfliktsituationen in der täglichen gesellschaftlichen Praxis, die Schaffung günstiger Arbeitsund Lebensbedingungen, einer normalen psychologischen Atmosphäre in den Produktionskollektiven, in der Schule, in der Familie. Für die Erforschung des aggressiven Verhaltens haben solche Kategorien wie die Persönlichkeit, die Situation, der Konflikt keine geringe Bedeutung. Dafür bedarf es der tiefgründigeren Erforschung der Beziehungen in kleinen sozialen Gruppen sowie der allseitigen Erforschung der Besonderheiten der Persönlichkeit der Rechtsverletzer, insbesondere jener, denen pathologische Abweichungen von den üblichen Normen eigen sind. Besonders wichtig sind sozial-psychologische Un- /7/ S. S. Ostroumow, Sowjetische Gerichtsstatistik, Moskau 1970, S. 256. /B/ K. E. Igoschew, Die Psychologie verbrecherischer Erscheinungen unter der Jugend, Moskau 1971, S. 118 ff. 363;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 363 (NJ DDR 1975, S. 363) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 363 (NJ DDR 1975, S. 363)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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