Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 535

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 535 (NJ DDR 1972, S. 535); Dr. habil. HERBERT KIETZ, Dozent an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Vniversität Leipzig Oberrichter WALTER RUDELT, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Feststellung von Konfliktursachen in Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechtsverfahren Im Komplex der Maßnahmen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechtsverfahren nimmt die Forderung an die Gerichte, im Verfahren die Ursachen der ihnen zur Entscheidung übertragenen Rechtskonflikte festzustellen und auf deren Überwindung hinzuwirken, eine Schlüsselstellung ein./l/ Diese Aufgabe/2/ ist so bedeutsam, weil von ihrer richtigen Lösung Verlauf und Auswertung des Einzelverfahrens ebenso abhängen wie die Analyse dieser Verfahren und das Einfließen der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in die gesamtstaatliche Leitung'./3/ Damit werden durch die Gerichte wesentliche Voraussetzungen für die Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED hervorgehobenen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geschaffen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen und Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte zu bekämpfen und zu ver-hüten./4/ Das Grundanliegen der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts vom März 1971 bestand darin, alle zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse, die selbstverständlich nicht auf die Ursachenfeststellung reduziert werden können, zu analysieren und zu verallgemeinern, die Erfahrungen der Besten zum Maßstab für alle Gerichte zu machen und zugleich den fortgeschrittenen Gerichten Anregungen für ihre weitere schöpferische Arbeit zu geben. Diese Funktion hat auch das vom Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen ausgearbeitete und vom Präsidium des Obersten Gerichts bestätigte Arbeitsmaterial zur effektiven Durchführung der ZFA-Verfahren./5/ Von diesem Grundanliegen aus sind unter dem Aspekt der Feststellung und Überwindung der Ursachen der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtskonflikte drei zusammenhängende, aber keineswegs identische Problemkreise zu unterscheiden: 1. Welche Wirkung wird durch ein dem sozialistischen Recht entsprechendes Verfahren insgesamt zur Überwindung der Konfliktursachen ausgelöst? 2. Welchen Inhalt und Umfang muß die Ursachenfeststellung im Einzel verfahren haben? ill Vgl. „Zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts“, Bericht des Präsidiums an das Plenum des Obersten Gerichts auf der 30. Plenartagung am 24. März 1971, NJ 1971 S. 258 ff. (insbesondere Ziff. 3.3.); Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts, „Zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts“, NJ 1971 S. 568 f. (569). 121 Die auf die Bekämpfung der Konfliktursachen gerichtete Aufgabenstellung hat ihre Grundlage in der sozialistischen Verfassung, im Rechtspflegeerlaß des- Staatsrates, im Gerichtsverfassungsgesetz und in den für das Arbeits- und Familienrecht geltenden Verfahrensordnungen. Für das Arbeits-rechtsverfähren besteht sie seit' mehr als zehn Jahren. ,'3/ Grundlage der folgenden Bemerkungen sind die in der Arbeit von Kietz/Mühlmann, Konfliktursachen und Aufgaben der Zivil- und Familienrechtspflege, Berlin 1969, aus der Sicht des Zivil- und Familienrechts gewonnenen theoretischen Erkenntnisse, die wie weiterführende Überlegungen zeigen auch für die Bereiche des Arbeits- und des LPG-Rechts bedeutsam sind. ,'V Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67; Entschließung des VIII. Parteitages der SED zum Bericht des Zentralkomitees, in: Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 31. r5l Vgl. dazu Strasberg, „Höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren“, NJ 1971, S. 567 f. 3. Welche Rolle spielen die analytische Auswertung der Feststellung der Ursachen eines Verfahrens, einer Gruppe von Verfahren oder der gesamten Rechtsprechung und die hierdurch mögliche Organisierung und Stimulierung von Maßnahmen zur Überwindung der gesellschaftlichen Erscheinungen, die Rechtskonflikte hervorbringen oder begünstigen können? Zur Wirkung des Einzelverfahrens auf die Überwindung von Konfliktursachen Zum richtigen Erfassen dieser unterschiedlichen Problemkreise, die zugleich Wirkungsmöglichkeiten der Rechtspflege auf diesen Gebieten sind, ist vor allem das Verhältnis zu beachten, das zwischen den allgemeinen bewußtseinsmäßigen Wirkungen -der Rechtsprechung und denjenigen gerichtlichen Maßnahmen besteht, die die Ursachen von Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtskonflikten spezifisch zum Gegenstand haben. Die Klarheit in dieser Frage ist gewissermaßen der Schlüssel für das richtige Verstehen des differenzierten Inhalts der Feststellung und Überwindung der Ursachen in der gerichtlichen Tätigkeit. Wirkungen zur Überwindung von Konfliktursachen werden im Einzelverfahren nicht nur durch die Feststellung der Ursachen, sondern primär durch die richtige Behandlung und Lösung des Konflikts auf der Grundlage der anzuwendenden gesetzlichen Tatbestände herbeigeführt. Jede Entscheidung und jede andere verbindliche Lösung des Konflikts zwingt infolge ihrer erzieherischen Wirkung die erforderlichenfalls auch Zwangsmaßnahmen einschließt zur Auseinandersetzung mit ihr sowie mit dem durch sie nicht gebilligten Verhalten und den dieses Verhalten determinierenden Faktoren. Eine konzentrierte Durchführung des Prozesses, eine der objektiven Realität entsprechende Klärung des Sachverhalts und eine auf dieser Grundlage gefundene richtige, auf dem Gesetz beruhende verbindliche Lösung des Konflikts machen unmißverständlich klar: Die sozialistische Gesellschaft gibt allen ihren Mitgliedern die Möglichkeit, bewußt ihre eigenen Verhältnisse den objektiven Erfordernissen der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend in Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu gestalten, und hilft auch vermittels des Rechts und der Rechtspflegeorgane Konfliktsituationen zu meistern. Die Stellung der Werktätigen als sozialistische Eigentümer fordert konsequente Erfüllung der Pflichten im betrieblichen oder genossenschaftlichen Arbeitsprozeß. Kein Bürger darf auf Kosten anderer leben. Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit gelten im Großen wie im Kleinen. Pflichtverletzungen werden in der sozialistischen Gesellschaft nicht geduldet. Unmoral in Ehe und Familie sowie im gesamten gesellschaftlichen Leben werden mißbilligt. Wer Bürgern, Betrieben, Genossenschaften und anderen Institutionen Schaden zufügt, wird konsequent zur Wiedergutmachung veranlaßt. Durch die richtige Behandlung jeder einzelnen Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtssache trägt die Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit dazu bei, „daß die Grundsätze der sozialistischen Moral und Lebensweise 535;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 535 (NJ DDR 1972, S. 535) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 535 (NJ DDR 1972, S. 535)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben.

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