Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 620

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 620 (NJ DDR 1969, S. 620); ganz wenige in der Lage sind, ihre Tätigkeit auf ein einziges Rechtsgebiet zu konzentrieren. Den meisten ist das nicht möglich, weil sie bei einer solchen Konzentration und der damit verbundenen Ablehnung aller übrigen Mandate nicht ausgelastet wären. Daß der Rechtsanwalt alle Rechtsmaterien bearbeiten muß, ist sicherlich keine optimale, den zukünftigen Anforderungen entsprechende Lösung. Es muß aber eindeutig ausgesprochen werden, daß zur Zeit die Voraussetzungen für eine Spezialisierung einer größeren Anzahl von Rechtsanwälten nicht gegeben sind18 19. Spezialisierung setzt voraus, daß auf einem nicht zu großen Territorium so viele Aufträge auf einem Rechtsgebiet entstehen, daß wenigstens ein Rechtsanwalt dadurch ausgelastet wird. Dies ist zur Zeit in den Kreisen überhaupt nicht der Fall und in den Bezirken nur in beschränktem Umfang. Um die in der Perspektive notwendige Spezialisierung der Rechtsanwälte zu fördern, müßten langfristig organisatorische Maßnahmen entwickelt werden, die es bewirken, daß die Rechtsanwälte, sofern die Bearbeitung der Sache Spezialkenntnisse verlangt, die sie nicht besitzen, das Mandat an den geeigneten Spezialisten abgeben oder ein Mandat in Gemeinschaft mit mehreren Rechtsanwälten bearbeiten, wenn die Sache Probleme aus mehreren Spezialgebieten aufwirft. Es wäre gut, wenn in den Zweigstellen der Großstädte Experimente in dieser Richtung unternommen würden. Mit der Bildung von Zweigstellen und der Schaffung einer echten, sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der Rechtsanwälte muß auch die Entwicklung einer modernen, rationellen Büroorganisation einhergehen. Die Kollegien haben bei ihrer Gründung die Arbeitsorganisation der Einzelanwälte übernommen, die schon zu diesem Zeitpunkt veraltet war, und haben sie seither nicht wesentlich verändert. Der technische Fortschritt, der Mangel an Arbeitskräften und die Notwendigkeit, auch den Bürobetrieb im Rechtsanwaltskollegium im Interesse der allgemeinen Entwicklung des Kollegiums effektiver zu gestalten, zwingen jetzt jedoch dazu, den Bürobetrieb in Übereinstimmung mit den Möglichkeiten und Erfordernissen unserer Zeit zu bringen, so z. B. du*ch Veränderung des Abrechnungssystems, durch die Ersetzung der manuellen Buchführung durch Buchungsmaschinen usw. Die Überlegungen, die zur Rationalisierung der gerichtlichen 18 Einen Sonderfall bildet das Reehtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen, dem nur Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen im Zivil-, Handels-, Arbeits- oder Familienrecht anderer Staaten und Sprachkenntnissen in mindestens zwei Fremdsprachen angehören. Vgl. das Statut dieses Rechtsanwaltsbüros, bestätigt durch AO vom 18. August 1967 (GBl. II S. 563). 19 Vgl. Schostek / Peiler, „Rationalisierung der Arbeitsorganisation der Kreisgerichte", NJ 1968 S. 748 ff. Tätigkeilt angestellt worden sind und jetzt in der Praxis ' verwirklicht werden, müssen auch für die Rechtsanwaltskollegien Anstoß sein, althergebrachte Praktiken zu überwinden. Dabei sei betont, daß die Rationalisierung keine bloß organisatorische, sondern eine erstrangige politisch-ideologische Aufgabe ist. # Der 20. Jahrestag der Gründung der DDR ist auch für uns Rechtsanwälte Anlaß, die Bilanz unserer Tätigkeit im ersten sozialistischen deutschen Staat zu ziehen und Ausblick in die Zukunft zu halten. Wir werden bei allem Stolz über das Erreichte die Größe der vor uns liegenden Aufgaben nicht verkennen, unseren Beruf mit noch größerem Verantwortungsbewußtsein vor der Gesellschaft ausüben und damit den uns erteilten Verfassungsauftrag noch wirksamer erfüllen. Die entscheidenden Impulse für die künftige Entwicklung der Rechtsanwaltschaft müssen von den Kollegien und ihren Vorständen ausgehen. Sie müssen alle ihre Kraft auf die Lösung der Hauptaufgaben konzentrieren und dazu wissenschaftliche Leitungsmethoden entwickeln. Alle Rechtsanwälte sind aufgerufen, ihren Beitrag für die Erarbeitung der Prognose der Rechtsanwaltschaft und die aus ihr abzuleitenden Schlußfolgerungen zur Perspektivplanung jedes Kollegiums und der gesamten Rechtsanwaltschaft zu leisten. Alle müssen sich bemühen, die Kollegien und ihre Zweigstellen zu modernen, sozialistischen Organisationen juristischer Gemeinschaftsarbeit zu gestalten. Alle müssen erkennen, daß die Verbesserung der Qualität der anwaltlichen Arbeit das eigentliche Ziel unserer Anstrengungen sein muß. Deswegen müssen wir strenger in unserer Selbstkontrolle, unduldsamer gegenüber unseren Mängeln und eifriger im Studium werden. Nur so werden wir mit der stürmischen Entwicklung des sozialistischen Rechts Schritt halten können. Fehler und Umwege werden wir dann vermeiden, wenn wir die Beschlüsse des VII. Parteitages und des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands kontinuierlich für unsere Arbeit auswerten und schöpferisch in die Praxis umsetzen, weil sie uns die Richtung der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung angeben und auch die der Rechtspflege und der Rechtsanwaltschaft bestimmen. Vor allem dürfen wir nicht nachlassen, die ideologische Arbeit lebendig nach den jeweiligen Erfordernissen des Klassenkampfes zu gestalten. Dabei sollten wir die Erfahrungen der Rechtsanwaltschaft der sozialistischen Bruderländer, insbesondere der Sowjetunion, aufmerksam studieren und sie unseren Verhältnissen entsprechend verallgemeinern. So gehen wir voller Zuversicht in das 21. Jahr unserer Republik, entschlossen, mit unserer Arbeit einen Beitrag zu ihrer weiteren Stärkung zu leisten. 620;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 620 (NJ DDR 1969, S. 620) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 620 (NJ DDR 1969, S. 620)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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