Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 42

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 42 (NJ DDR 1969, S. 42); Berichte 21. Plenartagung des Obersten Gerichts Unter den Beratungen des Plenums des Obersten Gerichts nimmt die 21. Plenartagung, die am 19. Dezember 1968 stattfand, wegen ihres programmatischen Charakters einen besonderen Platz ein. Ausgehend von den Hauptaufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, wie sie von der Partei- und Staatsführung herausgearbeitet worden sind, referierte Präsident Dr. T o e p 1 i t z über die grundlegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung! ein Thema, dessen Umfang und Bedeutung für Rechtspraxis und Rechtswissenschaft von den Diskussionsrednern gebührend hervorgehoben wurde. Oberrichter Dr. Schlegel, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts, beschäftigte sich insbesondere mit einigen politisch-ideologischen Problemen der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Leitung. Er bezeichnete es als eine wichtige Aufgabe der Direktoren und der übergeordneten Gerichte, allen Mitarbeitern fundierte Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und des Klassenkampfes zu vermitteln. Die weltanschauliche Bildung und Erziehung müsse vor allem die Richter noch besser als bisher befähigen, die Politik der Partei- und Staatsführung in ihrer täglichen Arbeit richtig umzusetzen, alle Probleme stets vom Klassenstandpunkt aus zu betrachten, den Schutz des sozialistischen Staates und seiner Bürger zu gewährleisten und das sozialistische Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen. Dabei sei es erforderlich, die politisch-ideologische Auseinandersetzung an Hand konkreter Fragen aus der Praxis zu führen, um etwaige Mängel in der gerichtlichen Tätigkeit schnellstens zu überwinden. Über die Konsequenzen, die sich aus der verschärften psychologischen Kriegführung des Klassengegners sowohl für die Rechtsprechung als auch für die Qualifizierung der Richter und Schöffen ergeben, sprach Richter Dr. Keil (Oberstes Gericht). Aufgabe der Gerichte sei es, die neue inhaltliche Qualität und die sich ständig verändernden Formen der ideologischen Diversion des Imperialismus im Strafverfahren zu entlarven und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären. Die objektiven Quellen und Ausgangspunkte der Straftat sowie die Zielsetzung des Täters seien gründlich zu erforschen, die inhaltlichen Probleme des einzelnen Strafverfahrens mit den politisch-ideologischen Grundfragen zu verbinden und die Richtigkeit der Politik von Partei-und Staatsführung in der Auseinandersetzung mit der Tat und dem Täter zu demonstrieren. In der differenzierten Öffentlichkeitsarbeit komme es insbesondere darauf an, die Gefährlichkeit der ideologischen Diversion aufzudecken und die Bürger damit zu einem festen Klassenstandpunkt zu erziehen. Mit Fragen der sozialistischen Hochschulreform im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung der juristischen Kader befaßte sich der Erste Stellvertreter des Ministers der Justiz, Ranke. Die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus der gerichtlichen Tätigkeit erfordere es, daß die Praktiker bereits auf die Ausbildung und Erziehung der juristischen Kader maßgeblich 1 1 Das Referat ist in wesentlichen Auszügen auf S. 33 dieses Heftes veröffentlicht. Einfluß nehmen. Die Art der Ausbildung, ihre Qualität und ihre Effektivität hängen in erheblichem Umfang von den Anforderungen der Rechtspraxis an die Wissenschaft sowie von der Qualität der Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis an die Studenten im Praktikum ab. Deshalb würden entsprechende Vereinbarungen der zentralen Rechtspflegeorgane mit der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin getroffen werden. Eine wichtige Aufgabe sei es auch, die Weiterbildung der Rechtspraktiker wirksamer zu gestalten. Zwar gebe es in den einzelnen Bezirken eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich weiterzubilden, doch sei es zur Erhöhung der Effektivität notwendig, diese Maßnahmen zu einem geschlossenen System zu vereinen. Dabei müsse stets von der Einheit von politisch-ideologischer und fachlicher Qualifizierung und Erziehung ausgegangen werden. Vizepräsident Dr. Reinwarth (Oberstes Gericht) machte darauf aufmerksam, daß obwohl gegenwärtig das Beherrschen des neuen Strafrechts im Vordergrund der Leitungsmaßnahmen stehen müsse die Funktion der anderen Rechtsgebiete und deren Bedeutung für die Entwicklung eines sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger nicht gemindert seien. Das verlange auch hinsichtlich der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gerechte und überzeugende Entscheidungen des Einzelfalls und eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit dieser Verfahren. Dazu gehöre auch ein gründliches Eindringen in die Ursachen und die spezifischen gesellschaftlichen Zusammenhänge derartiger Konflikte eine Forderung, der, wie Reinwarth an Beispielen aus der Praxis bewies, manche Richter noch nicht genügend entsprechen. Wie die Zivilrechtsprechung zur Verwirklichung der sozialistischen Verfassung beitragen kann, entwickelte Oberrichter Dr. Cohn, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, am Beispiel einiger Grundrechtsbestimmungen (Schutz des gesellschaftlichen und des persönlichen Eigentums sowie des Urheber- und Erfinderrechts, Recht auf Wohnung). An Hand von Entscheidungen des 2. Zivilsenats demonstrierte er, wie das Oberste Gericht dieser Aufgabe gerecht zu werden versucht.2 Breiten Raum widmete Cohn dem Recht der Bürger auf gerichtliches Gehör (Art. 102 Abs. 1 Verf.), das er aus dem Grundrecht auf Mitgestaltung (Art. 21 Verf.) ableitete. Das Recht der Prozeßparteien, im Rechtsmittelverfahren zu neuen Tatsachen und Gesichtspunkten gehört zu werden, gebiete den Gerichten z. B., bei der Verwerfung von Berufungen zurückhaltend zu verfahren. Die Beschlußverwerfung sei nur zulässig, wenn das Berufungsgericht die Ansicht der ersten Instanz sowohl hinsichtlich des Ergebnisses als auch in der Begründung im vollen Umfang teile.3 Oberrichter Dr. Wittenbeck (Oberstes Gericht) setzte sich mit unterschiedlichen Auffassungen über die Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte auseinander. Er bezeichnete die Öffentlichkeitsarbeit als mit der Rechtsanwendung verbundene politisch-ideologische Wirk- 2 Vgl. dazu z. B. das Urteil des Obersten Gerichts vom 22. Oktober 1968 2 Uz 5/68 - ln diesem Heft. 8 Vgl. dazu OG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 2 Zz 26/68 - in diesem Heft. 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 42 (NJ DDR 1969, S. 42) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 42 (NJ DDR 1969, S. 42)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Eeindes in den Bestand gesichert ist. Das muß bereits bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von beginnen und sich in der Arbeit mit den Menschen, Bürokratismus, Herzlosigkeit und Karrierestreben, Vergeudung von finanziellen und materiellen Fonds, Korruption und Manipulation. Ähnlich geartete Anknüpfungspunkte ergeben sich für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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