Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 356

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 356 (NJ DDR 1968, S. 356); über die ausnahmsweise Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern faschistischer Organisationen in die Justiz eine der wenigen zentralen Aufgaben, in denen die Deutsche Justizverwaltung Weisungsbefugnisse gegenüber den Justizministerien der Länder ausübte. Der erste Präsident der Deutschen Justizverwaltung, der ehemalige Reichsminister Dr. Schiffer, gehörte zu dem Kreis bürgerlicher Demokraten, die Walter Ulbricht zur Mitarbeit gewonnen hatte. Dr. Schiffer selbst hatte betont: „Wir haben einen verschiedenen Weg gehabt, und wir haben sicher verschiedene Ziele“, war aber bereit, im Sinne der Konzeption des Nationalkomitees Freies Deutschland „ein Stück des Weges gemeinsam zu gehen“22. Walter Ulbricht schilderte später23, wie kompliziert die Beziehungen oft waren. So hatte Dr. Schiffer zuerst auch Einwände gegen die Volksrichter; doch später ließ er diese Einwände fallen und setzte sich offen für die Volksrichter ein. Genosse Walter Ulbricht sprach von ihm als dem „ehrwürdigen Präsidenten“ der Deutschen Justizverwaltung24. In der Deutschen Justizverwaltung arbeiteten während der ersten Jahre nach 1945 nur wenige Genossen. Die Mitglieder der SPD, die sich nicht bereits vor der Vereinigung der Arbeiterparteien der KPD angeschlossen hatten, gingen nicht den Weg in die SED. In den westlichen Sektoren Berlins wohnhaft, blieben sie rechte Sozialdemokraten. Auch die Mitglieder der CDU und der LDP, die leitende Stellen in der Deutschen Justizverwaltung innehatten, gehörten nicht zu den fortschrittlichen Kräften in diesen Parteien genauso wenig wie einige der Justizminister in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone. Vor allem hatten sie nicht das hohe politische und geistige Niveau Dr. Schiffers, von dem bei allen politischen Unterschieden und Differenzen vieles zu lernen war. Für Genossen Ernst Melsheimer und mich wir arbeiteten seit der Errichtung der ersten demokratischen Rechtspflegeorgane im Mai 1945 eng zusammen war es daher anfangs oft schwer, den richtigen Weg zu finden, vor allem auch Dr. Schiffer gegenüber eine richtige Blockpolitik im Sinne der Partei zu betreiben. Im Frühjahr 1946 wußten Genosse Melsheimer und ich einmal keinen anderen Ausweg, als Genossen Walter Ulbricht persönlich aufzusuchen und um Rat zu bitten. Genosse Walter Ulbricht hatte eine lange Beratung, doch wir warteten ausdauernd. Als die Sitzung dann spät abends zu Ende war, sagte er: „Nun habt ihr so lange gewartet, nun kommt nur rein!“ Er gab uns Hinweise und sagte dann: „Bald werdet ihr jemand haben, der euch beraten wird.“ Damit kündigte er Genossen Karl Polak an, der aus der Emigration in der Sowjetunion kam und Leiter der Abteilung Justiz beim Zentralkomitee der Partei wurde23. Es begann eine sehr fruchtbare und helfende Zusammenarbeit: Die großen Kenntnisse Karl Polaks vermittelten uns z. B. bei der Diskussion um den Verfassungsentwurf der SED 1946, bei der Schaffung der Länderverfassungen und bei der Vorbereitung der Verfassung des Jahres 1949 viele neue Erkenntnisse. Vor allem aber erhielten wir durch den Genossen Polak zu TI zitiert nach einer Rede W. Ulbrichts auf dem Empfang der Aktivisten der ersten Stunde am 12. Mai 1960, a. a. O., Bd. II (Zusatzband), S. 218. Ti Ebenda. 2K W. Ulbricht, a. a. O., Bd. m, S. 109. 25 Prof. Dr. Karl Polak, geb. 12. Dezember 1905, Studium der Staats- und Rechtswissenschaft, Emigration in die Sowjetunion, Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und Dozent an der Universität Taschkent, seit 1946 leitende Funktionen im Zentralkomitee der SED, Professor an den Universitäten Leipzig und Berlin, Mitglied des Staatsrates der DDR seit Gründung, gest. 27. Oktober 1963. den uns unklaren Fragen viele Hinweise Walter Ulbrichts, der Karl Polak hoch schätzte. Sichtbare Ergebnisse dieser Zusammenarbeit waren die 1. Juristenkonferenz der SED vom März 1947 sowie die Herausgabe des Sammelbandes „Beiträge zur Demokratisierung der Justiz“ im Jahre 1948. Neuer Staat und neue Gesetze Das Werden des neuen Rechts und der neuen Rechtspflege vollzog sich entsprechend der staatlichen und ökonomischen Entwicklung, d. h., es begann mit dem Aufbau von unten nach oben, demokratisch und in Übereinstimmung und ständiger Ausgestaltung mit der sich festigenden antifaschistisch-demokratischen Ordnung bis zur Gründung der DDR und zum Aufbau des Sozialismus. Auf der 2. Parteikonferenz im Sommer 1952 zitierte Walter Ulbricht den Satz Lenins: „Neue Macht schafft neue Gesetzlichkeit.“ Das bedeutete aber weder 1945 noch 1949, daß wir unsystematisch eine „Gesetzesmacherei“ begonnen hätten. Wir haben oft Walter Ulbrichts Worte vom Januar 1946 zitiert: „Die Genossen sagen immer, sie wollen Gesetze haben Wo sind denn die Juristen aus den Kreisen der Werktätigen, die ausgebildet sind, damit sie demokratische Gesetze machen? Oder wollt ihr den alten Advokaten alles überlassen?“2® Daraus wurde manchmal auf eine allgemeine Ablehnung einer schnellen neuen Gesetzgebung geschlossen. Tatsächlich gab es aber schon damals wichtige neue Gesetze: die Bodenreform-Verordnungen der Länder vom Herbst 1945, das durch Volksentscheid in Sachsen beschlossene Gesetz über die Übergabe von Betrieben der Kriegs- und Naziverbrecher in das Eigentum des Volkes vom 30. Juni 1946 und die ihm folgenden Rechtsakte der anderen Länder und Provinzen der Sowjetischen Besatzungszone. Nach der Gründung der DDR wurde dann eine große Gesetzgebungsarbeit geleistet, die jedoch zunächst die Justizgesetze noch nicht erfaßte. Gesetze werden wie Genosse Walter Ulbricht verschiedentlich aussprach dann gemacht, wenn genügend Erfahrungen vorliegen; wenn die Entwicklung so weit vorangeschritten ist, daß die Fragen öffentlich behandelt werden können; wenn die Menschen so überzeugt sind, daß sie selbst die Gesetze ins Leben umsetzen27. Bereits 1946 forderte er, „daß die besten Vertreter der antifaschistisch-demokratischen Kräfte bestimmte Gesetze und Weisungen mit vorberaten und sich für die Durchführung interessieren“28 sollten; auch verlangte er eine klare Sprache der Gesetze, damit jeder einfache Mensch sie versteht. Das sind Ausführungen, die in ihrer Gesamtheit eine Lehre der Gesetzgebung in der Demokratie darstellen. An diesen Voraussetzungen fehlte es aber im Bereich der Justiz eine lange Zeit. So wurden zwar sofort in Übereinstimmung mit den sowjetischen Besatzungsorganen alle Nazigesetze außer Kraft gesetzt; im übrigen blieben jedoch, wie auch auf einer Reihe anderer Gebiete, die alten Gesetze weiter in Kraft. Bereits im Oktober 1945 stellte Walter Ulbricht fest, daß die Gesetze „von damals in der jetzigen Übergangszeit Gültigkeit haben“29, und wir erinnern uns dabei an seine Ausführungen in der 6. Sitzung des Staatsrates am 7. Dezember 1967 zur Beratung des neuen Strafrechts, wo er davon sprach, daß es jetzt unumgänglich sei, „jene in der Übergangsperiode noch anwendbaren alten Gesetze und Bestimmungen zu be- 2 Vgl. W. Ulbricht, a. a. O., Bd. II, S. 531/532. 27 vgl. W. Ulbricht, a. a. O Bd. II, S. 526 und 567; Bd. Ill, S. 179 und 635; Bd. VI. Berlin 1962, S. 391 und 510. 26 w. Ulbricht, a. a. O., Bd. II, S. 571. 29 W. Ulbricht, a. a. O., Bd. n, S. 493. 356;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 356 (NJ DDR 1968, S. 356) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 356 (NJ DDR 1968, S. 356)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die Einarbeitung neueingestellter Angehöriger Staatssicherheit - Einarbeitungsordnung -. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der wird gefordert, daß eine parallele Anwendung des Gesetzes zur nur dann gestattet ist, wenn es zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig ist. Im Ermittlungsverfahren sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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