Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1968, Seite 121

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 121 (NJ DDR 1968, S. 121); Demokratischen Republik durch Aneignung von erreichbaren Vermögenswerten des Staates und seiner Bürger unter dem Anschein des Rechts zu stören. Für ein soldies „Recht“ ist, wie schon im Urteil des Obersten Gerichts vom 23. März 1961 1 Uz 4/60 Pa (a. a. O., S. 230) bereits festgestellt, keinerlei Grundlage vorhanden (vgl. auch Urteil des Obersten Gerichts vom 20. Dezember 1963 - 2 ZzP 16/63 - OGZ Bd. 10 S. 51 ff., insb. S. 73). Das in der Bundesrepublik willkürlich entwickelte „Interzonenrecht“ ist ebenfalls keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Gesetzgebungsakte. Es widerspricht der Tatsache des Bestehens zweier deutscher Staaten und stellt eine Negierung der im Verkehr zwischen diesen zu beachtenden Prinzipien des Völkerrechts sowie des internationalen Privatrechts dar. IV. Die Beziehungen des Gesetzes zum Grundgesetz Durch Art. 25 des Grundgesetzes der Bundesrepublik werden die Völkerrechtsprinzipien unbeschadet ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit ausdrücklich zu innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen erhoben. Deshalb er- zeugen die Normen des Völkerrechts für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar Rechte und Pflichten. Sie haben innerstaatlichen Gesetzen gegenüber stets den Vorrang. Das elementare Völkerrechtsgrundsätze mißachtende Bundesgesetz vom 3. August 1967 verletzt diese Verfassungsgrundsätze und hat folglich auch innerstaatlich keine Rechtswirksamkeit, weil Art. 25 Grundgesetz einem völkerrechtswidrigen Gesetz die Anerkennung entzieht. Da das zu beurteilende Gesetz in die Hoheitsrechte der DDR und anderer Staaten eingreift, setzt es sich weiterhin über die im Art. 23 Grundgesetz selbst abgegrenzte (bezüglich Westberlin besatzungsrechtlich am 12. Mai 1949 ausdrücklich korrigierte) Gebietshoheit der Bundesrepublik hinweg. Die Deutsche Demokratische Republik und die anderen Staaten haben das Recht und die Pflicht, von der Bundesrepublik die Herstellung des dem Völkerrecht entsprechenden Zustandes zu fordern. Die Bundesrepublik ist hierzu völkerrechtlich und auch nach dem Recht ihrer Verfassung verpflichtet. d&aviekta Dr. DIETMAR SEIDEL, wiss. Oberassistent, und MAX LUPKE, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin Internationales Symposium über die Rückfallkriminalität Jugendlicher Vom 16. bis 18. Dezember 1967 fanden sich in Berlin mehr als 300 Juristen, Mediziner, Psychologen, Pädagogen und Soziologen, darunter über 70 aus sechs sozialistischen Ländern, zum II. Internationalen Symposium über Probleme der Jugendkriminalität zusammen. Gegenstand der Beratungen war die Rückfallkriminalität Jugendlicher und die Maßnahmen zu ihrer weiteren Zurückdrängung in der sozialistischen Gesellschaft1. Die Tagung wurde vom Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität und der Forschungsgemeinschaft „Jugendkriminologie“ beim Amt für Jugendfragen veranstaltet. In vier Sektionen wurden folgende Probleme erörtert: 1. Die allgemeinen sozialen Ursachen der Rückfälligkeit Jugendlicher und der Persönlichkeitsstatus rückfälliger Jugendlicher. 2. Die staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Zurückdrängung der Rückfallkriminalität Jugendlicher. 3. Die Aufgaben des Strafvollzugs und der Erziehungsanstalten für straffällige Jugendliche bei der Erziehung rückfälliger jugendlicher Straftäter. 4. Theoretische und methodologische Probleme der jugendkriminologischen Forschung. Prof. Dr. Lekschas, Prorektor für Gesellschaftswissenschaften der Humboldt-Universität und Direktor des Instituts für Strafrecht, umriß in seinem Eröffnungsvortrag die wichtigsten Ergebnisse, die eine erste vergleichende Betrachtung der Informationsberichte der Teilnehmerländer über die Rückfallkriminalität Jugendlicher und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung gebracht hat2. Es könne festgestellt werden, daß sich 1 Das I. Internationale Syposium (September 1964) beschäftigte sich mit dem Thema: „Die Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft“ vgl. Lupke / Seidel in NJ 1964 S. 645 ff.). 2 In Vorbereitung der Tagung wurden Informationsberichte der Volksrepublik Bulgarien, der CSSR, der DDR, der SFR Jugoslawien, der Volksrepublik Polen und der UdSSR vom Veranstalter zu einem Generalrepört zusammengestellt. die Kriminalität in einer Reihe sozialistischer Staaten zu einem bedeutenden Teil auf junge Menschen erstreckt. Einhellig werde davon ausgegangen, daß ein unlöslicher Zusammenhang zwischen der Rückfälligkeit und allgemeinen sozialen Problemen wie dem Niveau der kulturellen Entwicklung, der Bildung und Erziehung bestehe. Da sich die allgemeinen Zusammenhänge in der spezifischen Lebenslage der unterschiedlichen Alterskategorien konkretisieren und die Gestalt besonderer Probleme annehmen, ergebe sich die Notwendigkeit, die verschiedenen Alterskategorien als gesondertes Bezugssystem zu behandeln, um differenzierte und individualisierte Maßnahmen ergreifen zu können. Zum anderen müsse auch die Gesamterscheinung „Rückfall“ untersucht werden. Lekschas zog aus den Länderberichten das Fazit, den Rückfälligen philosophisch, ethisch und juristisch als eine in der sozialen Steuerungsbereitschaft schwache Persönlichkeit aufzufassen, der gegenüber die sonst wirksamen sozialen und staatlichen Maßnahmen ergebnislos waren, so daß unter Ausschöpfung der neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft generell und individuell effektivere Maßnahmen vorzusehen sind. Zur weiteren Erforschung der Determinanten zur Rückfälligkeit sei es notwendig, folgende Fragen zu untersuchen: Welche sozialen Grundnormen des Verhaltens wurden durch die Straftat und die Rückfälligkeit berührt? Sind in den Lebensbereichen, die durch die Straftat berührt wurden, schon sozialistische Verhaltensnormen entstanden? Wie steht es allgemein und im jeweils konkreten Lebensbereich des Straftäters um die Einhaltung der Normen? Auf welche Weise und unter welchen Bedingungen hat sich der Jugendliche die gesellschaftlichen Normen als persönliche rationale und emotionale;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 121 (NJ DDR 1968, S. 121) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Seite 121 (NJ DDR 1968, S. 121)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 22. Jahrgang 1968, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1968 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 22. Jahrgang 1968 (NJ DDR 1968, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1968, S. 1-768).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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