Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 697

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697); Organe ist dann festzulegen, welche analytischen und statistischen Untersuchungen und Arbeiten für die prognostische Erkenntnis und die Ausarbeitung der Perspektive erforderlich sind. Dieses systematische, schrittweise Herangehen an die Lösung der prognostischen Aufgabenstellung für die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung hat nichts mit einer abwartenden Haltung oder gar mit einem Hinauszögern notwendiger Arbeiten zu tun. Die wiederholt getroffene Feststellung, daß das vom VII. Parteitag der SED geforderte Umdenken der Leitungen und Leiter der staatlichen Organe daran zu messen sein wird, in welchem Ausmaß und mit welcher Gründlichkeit und Exaktheit die prognostische Arbeit in ihrem Verantwortungsbereich vorangetrieben wird, weist gerade einen solchen Weg. Der Prozeß der Anwendung der Prognose auf die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung wird in dem Maße vorangetrieben, wie es gelingt, die analytische und verallgemeinernde Tätigkeit der Gerichte auf ein neues, höheres Niveau zu heben. Die analytische Arbeit darf nicht bei der bloßen Feststellung von Fakten und daraus abgeleiteten nicht selten sehr allgemeinen Schlußfolgerungen stehenbleiben. Sie muß bis zu den grundlegenden Problemen der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen Vordringen, die auf lange Sicht planmäßig in Angriff zu nehmen sind, und damit wissenschaftlich begründete Ausgangspositionen für prognostische Aussagen schaffen helfen. Damit wird durch die analytische und verallgemeinernde Tätigkeit der Gerichte in stärkerem Maße und mit höherer Effektivität als bisher ein Beitrag zur Lö- sung einer weiteren wichtigen Aufgabe geleistet, an der die Gerichte, ausgehend von den neuen Dokumenten der Partei- und Staatsführung, aktiv mitzuwirken haben: Die Gerichte müssen in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen und den örtlichen Organen der Staatsmacht an der Herausarbeitung eines umfassenden Systems des gesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen mitarbeiten. Auch diese Aufgabe kann nicht kurzfristig gelöst werden. Der Weg dazu führt notwendig über die Entwicklung von Teilsystemen auf solchen Gebieten wie der Bekämpfung und Verhütung der Jugendkriminalität, der durch Alkoholmißbrauch verursachten Kriminalität, der Rückfallkriminalität, der Gewaltverbrechen und der Eigentumsdelikte. Das Ziel dieses Weges ist durch die aus dem 2. Plenum des Zentralkomitees der SED abzuleitende Forderung abgesteckt, auch für die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung schrittweise, d. h. über die Entwicklung einzelner Modelle der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, ein Modell auszuarbeiten, das sich seinerseits organisch in das Modell des Gesamtsystems der staatlichen Leitung einfügt. Die Bedingungen für die Lösung dieser neuen, in die Zukunft weisenden Aufgaben die Einführung und Anwendung der Prognose auf die gerichtliche Tätigkeit und ihre Leitung und die schrittweise Entwicklung entsprechender Modelle sind herangereift. Im Zuge ihrer Verwirklichung werden zugleich die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, auch auf dem Gebiet der gerichtlichen Tätigkeit und ihrer Leitung exakte, wissenschaftlich begründete perspektivische Ziele zu bestimmen und zu einer echten Perspektivplanung der Arbeit überzugehen. Plenartagung des Obersten Gerichts über Probleme der gerichtlichen Leitungstätigkeit Das Plenum des Obersten Gerichts beriet auf seiner 16. Tagung am 18. Oktober 1967 erneut wichtige Fragen der Leitungstätigkeit der Gerichte. Es kam damit der auf dem VII. Parteitag der SED und auf der 2. Tagung ihres Zentralkomitees erhobenen Forderung nach, der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit aller staatlichen Organe eine neue Qualität zu geben. Fragen der wissenschaftlichen Fundierung der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit spielten bereits auf der 14. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts am 29. Mai 1967 zur ersten Auswertung der Ergebnisse des VII. Parteitages eine bedeutende Rolle1. In der Zwischenzeit schloß das Oberste Gericht ausführliche Untersuchungen über den Stand der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung ab, deren Ergebnisse in einem Bericht zusammengefaßt wurden, der den Mitgliedern des Plenums vorlag. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und in Auswertung der Materialien der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED nahm Präsident Dr. Toeplitz in seinem einleitenden Referat zu Grundfragen und aktuellen Problemen der weiteren Vervollkommnung der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte Stellung2. Wie vielfältig die von den Gerichten jetzt und zukünftig zu lösenden Aufgaben sind, spiegelte sich auch in der Diskussion wider. Die Herausbildung einer höheren, der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus 1 Vgl. dazu den redaktionellen Bericht über diese Plenartagung ln NJ 1967 S. 361 ff. 2 Vgl. den Beitrag von Toeplitz ln diesem Heit. dienenden Qualität der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit bezeichnete der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats und Minister der Justiz, Dr. Wünsche, als wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit der Rechtsprechung. Dabei sei die politisch-ideologische Festigung des Bewußtseins tiller Bürger, vor allem der Mitarbeiter der Gerichte die erste Aufgabe. Die Revision im Bezirk Karl-Marx-Stadt habe gezeigt, daß die politisch-ideologischen Aspekte und Ursachen von Mängeln in der gerichtlichen Tätigkeit schneller erforscht und überwunden werden müssen . Es sei eine größere Klarheit über den Systemcharakter unserer Gesellschafts- und Staatsordnung im allgemeinen sowie des Rechts und der Rechtspflege im besonderen für die noch wirksamere Einordnung der Rechtsprechung in die gesamtgesellschaftliche Entwicklung erforderlich. Mängel zeigten sich in der Praxis oft darin, daß sich die Gerichte noch ungenügend an der Ausarbeitung und der Verwirklichung komplexer Programme der örtlichen Volksvertretungen für die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität beteiligten. Insoweit eine Veränderung herbeizuführen und die Gerichte auf die im Rechtspflegeerlaß geforderten Konsultationen mit anderen Staatsorganen zu orientieren, sei eine gemeinsame Aufgabe des Ministeriums der Justiz und des Obersten Gerichts. Für eine enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen genügten keineswegs nur turnusmäßige Berichterstattungen. Die Gerichte müßten von sich aus 3 Vgl. Wünsche. „Die Aufgaben der Rechtspflegeorgane aus gesamtgesellschaftlicher Sicht lösen!“ NJ 1967 S. 585 ff. 697;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 697 (NJ DDR 1967, S. 697)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Paragraph, Ziffer bis Strafprozeßordnung sein, die Festnahme auf frischer Tat sowie die Verhaftung auf der Grundlage eines richterlichen Haftbefehls.

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