Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 719

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719); Risiken. Sie muß gegen „moralische Wünschelrutengängerei“ abgesichert sein, andernfalls kann sie Konflikte eher provozieren als verhindern. Die erforderliche Absicherung ist nach unseren Erfahrungen immer dann gegeben, wenn es sich um eine sogenannte starke Kommission handelt. Sie setzt sich in der Regel aus demokratisch bewußten, fachlich qualifizierten und menschlich reifen Kollegen zusammen und steht in fester Verbindung mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen des Betriebes. Aus dieser Verbindung ergibt sich auch, daß sie ihre Ziele nicht willkürlich sucht, sondern sich auf die Schwerpunkte konzentriert, die sich im konkreten Betrieb aus der politischen und ökonomischen Aufgabenstellung ergeben. 3. Aktive Teilnahme der Konfliktkommissionsmitglieder am gesellschaftlichen Leben Sicher kann eine durch die Konfliktkommission angeregte Gewerkschaftsversammlung nicht schlechthin als Form der vorbeugenden Tätigkeit der Kommission betrachtet werden. Aber es gibt Fälle, in denen nicht nur die organisatorische Initiative der Kommissionsmitglieder, sondern auch ihr Anteil an der Rechtsaufklärung und Rechtserziehung während der Gewerkschaftsversammlung sehr bedeutend ist. Das Auftreten eines Richters oder Staatsanwalts in einer Versammlung wird schließlich auch nicht nur quantitativ als Teilnahme, sondern qualitativ als vorbeugende Tätigkeit eines Rechtspflegeorgans bewertet. Es wäre falsch, die erzieherischen Möglichkeiten der Konfliktkommission gegenüber denen der allgemeinen politischen Massenarbeit in Frontstellung zu bringen. Aber ebenso falsch wäre es, dis Mitglieder der Konfliktkommissionen nicht auf ihre besondere Verantwortung und ihre besonderen erzieherischen Möglichkeiten innerhalb des allgemeinen Rahmens der politischen Massenarbeit zu orientieren. Erfahrungsgemäß gilt dies nicht zuletzt dann, wenn die Realisierung einer früheren Entscheidung der Konfliktkommission erfordert, daß sie „dran bleibt“, daß sie kontinuierlich um den Eintritt des durch die Entscheidung bezweckten Erfolges ringt. Die bessere Sachkenntnis, der bessere Überblick über die Verzweigungen des früher beratenen Falles, bringt die politisch bewußten 1 Mitglieder der Kommission automatisch in die Lage von Verantwortungsträgern, von Initiatoren und Wortführern. Auch hierin besteht eine Form der Nutzung gesellschaftlicher Potenzen für die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Konfliktkommission ist unter Umständen in der Lage, einem mit Sicherheit vorauszusehenden Streitfall zwischen Werktätigen und dem Betrieb sowie der damit zusammenhängenden Beratung des Falles vor der Kommission durch Hinweise an die gesellschaftlichen und staatlichen Funktionäre des Betriebes, durch Aussprachen mit Vertretern des staatlichen Leiters vorzubeugen. Dies gilt besonders dann, wenn der vorauszusehende Streitfall aus einem unrichtigen Verhalten der Leitung resultieren sollte und die mögliche öffentliche Beratung keinen nennenswerten erzieherischen Zweck verfolgen könnte. Zum Beispiel ist durch die sehr frühzeitige Initiative einer Konfliktkommission unseres Betriebes ein Qualifizierungsvertrag modifiziert worden, in dem sich die Universität verpflichtet hatte, dem Werktätigen nach der Erlangung der Qualifikation eine Planstelle zu gewähren, die überhaupt nicht vorhanden war. Obwohl der Initiative dieser Konfliktkommission zunächst mancherlei Hindernisse entgegenstanden, war es ihr schließlich doch zu danken, daß Vertragsverletzung, Enttäuschung und Konflikt verhindert wurden und dem staatlichen Leiter Hinweise für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierungsverträge gegeben werden konnten. In manchen Fällen kann die Konfliktkommission der Zuspitzung eines Konfliktes und einer öffentlichen Beratung auch dadurch Vorbeugen, daß sie sich frühzeitig um die Klärung einer komplizierten Rechtslage kümmert. So erkannte z. B. die Humboldt-Universität an, daß einer wissenschaftlichen Assistentin während mehrerer Jahre bei Lohnzahlungen weniger Geld ausgezahlt worden war, als ihr eigentlich zustand. Als die Assistentin einen Lohnanspruch geltend machte, ent-gegneten die Vertreter der Universität, es handele sich um einen nunmehr verjährten Steuerrückerstattungsanspruch, da die in Frage stehende Differenz an die Steuerbehörden abgeführt worden sei. Zähe Bemühungen der Konfliktkommission führten endlich zu einer Belehrung über die Rechtslage und damit zur Bereitschaft der Universität, die Differenz zu begleichen. Leider veranlassen uns unsere Erfahrungen, an dieser Stelle auch zu betonen, daß die Konfliktkommissionen nicht berufen sind, den staatlichen oder Gewerkschaftsleitungen die Arbeit abzunehmen5. Gegen diese Tendenz sind besonders diejenigen Konfliktkommissionen, die keine umfangreiche Praxis haben, noch immer nicht geschützt. r * Die Beratung und alle anderen Formen der Konfliktkommissionstätigkeit haben also eine Reihe gemeinsamer Merkmale. Die Konfliktkommissionstätigkeit ist in jeder Form auf die Ausnutzung des sich entwickelnden gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins und der Unduldsamkeit der gesellschaftlichen Kräfte gegenüber Rechts- und Moral verstoßen gerichtet. Insofern ist jede Konfliktkommissionstätigkeit ihrem Wesen nach Bestandteil des einheitlichen Prozesses der sozialistischen Rechtsverwirklichung und der sozialistischen Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen. Je mehr Aufmerksamkeit dem Zusammenwirken der staatlichen und gesellschaftlichen Leitungsorgane mit den Konfliktkommissionen und allen gesellschaftlichen Kräften gewidmet wird, um so rascher und gründlicher kann sich dieser Prozeß entwickeln. 5 vgl. Kirchner, a. a. O. Rechtsanwalt Dt. GERD BERGMANN, Eisenach, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Erfurt Können sich Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten strafmildernd auswirken? Das Bezirksgericht Erfurt hatte in einem Rechtsmittelverfahren über die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines PGH-Vorsitzenden wegen fortgesetzter Untreue zu entscheiden. Das Kreisgericht hatte bei seiner Entscheidung die aufgedeckten verbrechensbegünstigenden Umstände im Sinne einer Minderung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit bewertet und bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt. Durch Urteil des Bezirksgerichts Erfurt vom 28. September 1963 II BSB 155/63 wurde die Entscheidung des Kreisgerichts aufgehoben und die strafmildernde Bewertung der verbrechensbegünstigenden Umstände als fehlerhaft gekennzeichnet. Hier entsteht nun die grundsätzliche Frage, ob Ursachen und begünstigende Bedingungen einer Straftat 719;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit erprobter sein, der sich besonders durch solche Eigenschaften auszeichnet, wie Kontaktfreudigkeit, hohes Maß an Einfühlungs- und Anpassungsvermögen, Entscheidungs- und Handlungsfreudigkeit, selbstbewußtes und selbstsicheres Auftreten. Er muß in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit initiiert. Diese Festlegungen des, Halbsatz erfordern in der Verfügung die Einziehung einer Sache entsprechend Buchstabe inhaltlich zu begründen.

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