Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 831

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 831 (NJ DDR 1959, S. 831); Die Widersprüche, Mängel und Schwächen, die im Verbrechen ihren sichtbaren Ausdruck gefunden haben, wirken nicht nur über das Verbrechen dem sozialistischen Aufbau entgegen. Das Verbrechen ist nur der krasseste und gefährlichste Ausdruck dafür; die Ursachen des Verbrechens sind gleichzeitig Hemmnisse, die der Lösung der Aufgaben im Handel, der sozialistischen Umgestaltung überhaupt, entgegenstehen. Es ist kein Zufall, daß in den Betrieben und Institutionen, in denen die Kriminalität am größten, die Arbeitsproduktivität meist am niedrigsten ist. Es kommt also darauf an, nicht nur den Einzelkonflikt zu lösen, sondern mit diesem zugleich die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Widersprüche zu überwinden. Beides steht zueinander im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen und kann nicht voneinander getrennt werden. Indem das Strafverfahren den Menschen nämlich die gesellschaftlichen Widersprüche und Mängel bewußt macht und am Beispiel des Verbrechens plastisch vor Augen führt, soll es sie zur Überwindung dieser Widersprüche und Mängel aktivieren und in die Bekämpfung der Verbrechen einbeziehen, d. h., sie politisch-ideologisch führen. Die politisch-ideologische Führungstätigkeit der Straforgane ünd der Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung vor Verbrechen sind nicht identisch. Der Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung selbst ist eine Form, eine Methode der politisch-ideologischen Führungstätigkeit der Straforgane. Indem die Straforgane die Massen zur Überwindung der dem Verbrechen zugrunde liegenden ideologischen Strömungen, Mängel usw. mobilisieren und sie so in den Kampf gegen das Verbrechen einbeziehen, schützen sie die sozialistische Gesellschaft vor Verbrechen. Der Inhalt der politisch-ideologischen Führungstätigkeit erschöpft sich aber darin nicht. Sie trägt über den Schutz vor Verbrechen hinaus unmittelbar zur Lösung der staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben auf den verschiedensten' Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bei, indem sie hilft, beispielsweise die Hemmnisse zu überwinden, die den im Siebenjahrplan gestellten Aufgaben im Handel entgegenstehen. IV In welchem Maße das gesamte Strafverfahren zum Instrument staatlicher Führungs- und massenpolitischer Überzeugungstätigkeit wird, hängt entscheidend von der Gestaltung der Hauptverhandlung und der Überzeugungskraft des Urteils ab, die fest auf dem Boden des Marxismus-Leninismus stehen müssen. Gegenwärtig gibt es bereits gute Ansätze in der Arbeit auch der Leipziger Gerichte, die Hauptverhandlung zu einem Instrument staatlicher Leitungstätigkeit zu entwickeln. Dabei ist die Tendenz der bloßen Fallentscheidung noch nicht überwunden. In einem Verfahren gegen drei Beschäftigte des GHK-Technik zum Beispiel, die über 30 Fernsehgeräte gegen Vermittlungsgebühren bis zu 200 DM verschoben hatten, gelang es in der Hauptverhandlung nicht, den ganzen ideologischen Sumpf sichtbar zu machen, der offenbar der Nährboden für die strafbaren Handlungen bildete. Es bestand dort eine völlig unkritische Atmosphäre, ein geradezu familiäres Verhältnis, das vom Betriebsleiter bis zum Pförtner reichte. Selbst Betriebsfunktionäre waren an den Vermittlungen wenn auch ohne persönlichen Vorteil beteiligt, und die Betriebsleitung kannte diese Verhältnisse, ohne dagegen ernsthaft einzuschreiten. Diese Fragen, vorwiegend die ideologische Situation und der Zustand der gesellschaftlichen Arbeit im Betrieb, wurden nicht genügend geklärt. Es gelang dadurch nicht, die der Straftat wirklich zugrunde liegenden Widersprüche allseitig aufzudecken und die anwesenden Werktätigen des Betriebes zur Überwindung dieser Zustände zu befähigen3. Eine dem neuen Arbeitsstil entsprechende Hauptverhandlung erfordert eine sorgfältige Auswahl der 3 ln diesem Fall nahmen Staatsanwalt und Richter jedoch nachträglich eine gründliche Auswertung des Verfahrens vor, führten einen Brigadeeinsatz durch und stellten ln Auswertung dessen die Fragen auf die Tagesordnung, die ln dem Verfahren selbst zu kurz 'gekommen waren. Zeugen. Oftmals werden nur Zeugen geladen, die für die Klärung von Subsumtionsfragen von Bedeutung sind, bestenfalls noch solche, die über das Verhalten des Täters vor und nach der Tat aussagen können. Im übrigen verläßt sich das Gericht auf das Geständnis des Angeklagten. Das genügt nicht. In geeigneten Fällen sollten Zeugen geladen werden, die über die politisch-ideologische Situation im Betrieb, in der Abteilung oder im sonstigen Lebensbereich des Täters, über bestimmte Mängel und Gepflogenheiten oder über Hemmnisse, die im Zusammenhang mit der Straftat von Bedeutung sind, aussagen können. Bereits in der Hauptverhandlung müssen richtige Schlußfolgerungen gezogen werden, die zur Überwindung der Widersprüche und zur Beseitigung der Ursachen strafbarer Handlungen führen. Die richtigen Feststellungen über Schuld des Täters und Ursachen der strafbaren Handlungen werden daher geradezu wieder aufgehoben, wenn das Gericht angesichts von Unterschlagungen in Höhe von 11 290 DM feststellt, die im Betrieb aufgedeckten Minusdifferenzen in Höhe von 50 000 DM seien bei dem umfangreichen Warenlager von 640 000 DM unerheblich. Die erforderliche Unduldsamkeit gegenüber Gleichgültigkeit, Schlamperei und Verbrechen wird dadurch nicht erzeugt. Eines der Haupthindernisse auf dem Wege zur sozialistischen Justizarbeit ist der immer noch vorhandene bürgerliche Rechtsformalismus. Vorwiegend tritt er durch Überbetonung von Subsumtionsfragen in Erscheinung, selbst dann, wenn diese Fragen von vornherein eindeutig sind. Gerade dadurch wird zu sehr auf den Einzelfall orientiert, und die zugrunde liegenden Widersprüche werden nicht deutlich gemacht. Weiter zeigt sich der Rechtsformalismus in der Verwendung stereotyper, formelhafter Ausführungen. So heißt es in einer Sache, die auch für andere steht, z. B.: „Die Handlung des Angeklagten trägt besonders verwerflichen Charakter; ihm ist in unserem sozialistischen Staat die Möglichkeit zum Aufbau einer gesicherten Lebensexistenz geboten, doch wußte er das nicht zu schätzen.“ Diese Ausführungen, die nach der Begründung der Tatbestandsmäßigkeit folgen, sagen nichts über die Ursachen und Bedingungen aus, die dazu führten, daß der Angeklagte im Fahrdienst der Mitropa ständig umfangreiche Rezepturfälschungen vornehmen und die eingesparten Mengen unterschlagen konnte, nichts darüber, welche Auswirkungen derartige Praktiken auf die Werktätigen haben. Sie sind deshalb nicht geeignet, zur Veränderung dieser Zustände beizutragen, sie wirken wie angeklebt, verpflichten zu nichts und stellen lediglich eine ideologische Verbrämung des TÄteils dar. Eine besondere Gefahr stellt der Rechtsformalismus in Form routinehafter Anwendung und Begründung der Strafe dar, obwohl klar sein sollte, daß die Wahl und Bemessung der Strafe ebenso wie die sonstige Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane bewußt und planmäßig zu geschehen hat. Art und Höhe der Strafe müssen der Bedeutung der Aufgaben im Handel entsprechen und zu ihrer Lösung beitragen. Obwohl die Bedeutung der Selbstbedienungsläden als Schwerpunkt im Handel allgemein erkannt worden ist, wird z. B. bei Diebstählen in Selbstbedienungsläden häufig ein öffentlicher Tadel ausgesprochen, dem meist eine im Verhältnis zur Hauptstrafe zu hohe Geldstrafe angehängt wird. Hier zeigt sich, daß das Gericht sich über das Ziel, das diese Verfahren haben müssen, nicht klar ist. Es sieht vorwiegend den Einzelfall mit oft nur geringem Schaden und vermag nicht, die Straftat in den richtigen gesellschaftlichen Zusammenhang zu bringen4. Es gilt zu erkennen, daß die Hauptverhandlung mit dem abschließenden Urteil den Höhepunkt des gesamten Strafverfahrens bildet und daß sie auch bei der Verwirklichung des neuen Arbeitsstils das Hauptinstrument der Justiz zur Erfüllung der vor uns stehenden Aufgaben ist. Das Neue in der Arbeit der Straforgane muß 4 Auch ein Urteil, das gegen mehrere Kraftfahrer des GHK Haushaltschemie, die wiederholt Waschmittel unterschlagen und an private Einzelhändler auf eigene Rechnung verkauft hatten, mehrmonatige Freiheitsstrafen aussprach, während es die Abnehmer jeweils nur mit einem öffentlichen Tadel und. Geldstrafe von 125 bis 200 DM bestrafte, zeigt den gleichen Mangel. 831;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 831 (NJ DDR 1959, S. 831) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 831 (NJ DDR 1959, S. 831)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit in einem Ermittlungsverfahren oder bei der politisch-operativen Vorkommnis-Untersuchung bestimmt und ständig präzisiert werden. Die Hauptfunktion der besteht in der Gewährleistung einer effektiven und zielstrebigen Untersuchungsführung mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

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