Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 738

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 738 (NJ DDR 1959, S. 738); der gestellten Frist statthaft war, kann nunmehr erst eingeleitet werden, nachdem der Gebührenpflichtige eine Mahnung erhalten und seine Zahlungsverpflichtung trotzdem nicht erfüllt hat. Insgesamt führt die Neuregelung zu einer elastischeren, unseren gesellschaftlichen Bedürfnissen besser entsprechenden Handhabung der gebührenpflichtigen Verwarnung und zwingt, namentlich bei Gewähr von Zahlungsaufschub, zu einer sorgfältigeren Prüfung, ob die Einleitung eines Übertretungsstrafverfahrens notwendig ist. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang noch die Verordnung über die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Ausland, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin vom 25. Juni 1959 (GBl. I S. 610), nach der die Einfuhr von Kraftfahrzeugen nebst Zubehör- und Ersatzteilen ausschließlich den vom Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel dazu ermächtigten Außenhandelsunternehmen gestattet ist. Für Kraftfahrzeuge, die Umzugsgut sind oder Erbgut eines Bürgers der DDR, kann ausnahmsweise der zuständige Rat des Bezirks, in anderen Fällen der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel eine Einfuhrerlaubnis erteilen. Ein Kraftfahrzeug, das mit einer. solchen Sondererlaubnis eingeführt worden ist, darf weder vermietet noch verpachtet werden; beabsichtigt der Eigentümer, ein solches Fahrzeug zu verkaufen, so hat das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven das Vorkaufsrecht, womit etwaigen Spekulationsversuchen ein Riegel vorgeschoben ist. Diese Beschränkungen des Verfügungsrechts werden nach der Ersten Durchführungsbestimmung vom gleichen Tage (GBl. I S. 611) bei Zulassung des Fahrzeuges in dem Kraftfahrzeugbrief eingetragen. * Unter den neuen Bestimmungen strafrechtlichen Inhalts, die abschließend zu vermerken sind, ragt § 7 der Zweiten Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz (s. o.) heraus. Indem er die bisherige Strafdrohung, mit der das Zeichen des roten Kreuzes nach dem alten Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 geschützt war, wesentlich verschärft, bringt er gleichfalls zum Ausdruck, daß die Regierung der DDR die von ihr in den internationalen Abkommen eingegangenen Verpflichtungen strengstens einhält. Wer unbefugt das Wahrzeichen oder die Bezeichnung „Rotes Kreuz“, „Roter Halbmond“ oder „Roter Löwe mit roter Sonne“ oder damit verwechslungsfähige Zeichen oder Bezeichnungen verwendet, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. Das gleiche gilt für den unberechtigten Gebrauch des Organisationszeichens, der Organisationsfahne sowie der Wimpel des DRK. Nach § 5 der Anordnung über die Arbeit der gewerblichen Leihbüchereien (s. o.) kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden, wer als Inhaber einer Leihbücherei den oben angeführten Bestimmungen über den Buchbestand zuwiderhandelt oder nach einer Überprüfung die ihm erteilten Auflagen nicht termingemäß erfüllt. Die gleiche Ordnungstrafdrohung sieht § 8 der Anordnung über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen vom 20. Juli 1959 (GBl. I S. 640) vor bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen gegen die dort festgelegten Bestimmungen über die Druckgenehmigung, das Impressum und die bei staatlichen Kontrollen bestehende Auskunftspflicht. Mit dieser AO sind hauptsächlich solche Druckerzeugnisse erfaßt, die nicht bereits zur Herausgabe in den lizenzierten Verlagen vorgesehen sind10. Ist durcfi eine vorsätzliche Zu-widerhandlnug ein größerer Schaden eingetreten oder zu erwarten, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM verhängt werden. 9 Soweit der Täter die Zahlung der Gebühr von vornherein verweigert, verbleibt es selbstverständlich bei der bisherigen Regelung, wonach das Übertretungsstrafverfahren sofort nach der Weigerung durchgeführt werden kann. 10 Vgl. hierzu im einzelnen § 1 Abs. 5 der AO, wonach auch interne staatliche Materialien (wie Dienstanweisungen und Rundschreiben), die auf betriebseigenen Maschinen und Apparaten hergestellt werden, von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind. , Bonner Gesinnungsterror gegen Friedenskämpfer und Antifaschisten Vor der politischen Sonderstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf soll noch im Winter 1959/60 ein Gesinnungsprozeß gegen sieben Repräsentanten und Anhänger des Friedenskomitees in der Bundesrepublik durchgeführt werden. Angeklagt wegen angeblicher Staatsgefährdung sind: Pastor Johannes Oberhof, Erwin Eckert, Edith Hoereth-Menge, Walter Diehl, Gerhard Wohlrath, Gustav Tiefes und Erich Kompalla. Zu diesem Prozeß hat das Präsidium des Weltfriedensrates am 22. September 1959 eine Erklärung abgegeben, in der es u. a. heißt: „Das vorgesehene Gerichtsverfahren ist ein Teil jener Verfolgungsmaßnahmen, mit denen die Behörden der Bundesrepublik die Tätigkeit für Frieden und Völkerverständigung zum kriminellen Delikt stempeln wollen Die Bestrebungen der Friedensbewegung der Bundesrepublik stehen im Einklang mit dem Willen breiter Massen in der Bundesrepublik. Milhonen friedliebender Menschen in aller Welt geben ihnen ihre Unterstützung. Das Verbot des westdeutschen Friedenskomitees hat deshalb eine weltweite Empörung hervorgerufen. Dieses Verbot und der gegen namhafte westdeutsche Friedenskämpfer vorbereitete Prozeß sind feindselige Akte gegen die Friedenskräfte in aller Welt, gegen die vom Wunsche der friedliebenden Millionen unterstützten Bemühungen, eine Entspannung und Beendigung des kalten Krieges herbeizuführen Der Prozeß soll zu einem Zeitpunkt stattfinden, da die internationale Entspannung immer sichtbarere Fortschritte macht und da die Bundesregierung durch ihre auf der veralteten .Politik der Stärke' aufgebaute Außenpolitik immer, mehr in die Isolierung gerät Das Präsidium des Weltfriedensrates protestiert entschieden dagegen, daß der gegen Persönlichkeiten der westdeutschen Friedensbewegung und gegen diese selbst gerichtete Prozeß stattfindet. Es verlangt energisch, daß man in der Bundesrepublik Deutschland mit der Verfolgung der westdeutschen Friedensbewegung und der für Verständigung und Frieden eintretenden Menschen aufhört. Das Verbot der Tätigkeit des westdeutschen Friedenskomitees muß aufgehoben werden. Alle Friedenskräfte haben das Recht auf freie Wirksamkeit.“ * Unmittelbar nach einer Internationalen Pressekonferenz in Berlin, auf der der Bonner Minister Oberländer als einer der unheilvollsten Naziaktivisten und Kriegsverbrecher entlarvt wurde, stellte Bundesinnenminister Schröder am 23. Oktober 1959 beim Bundesverwaltungsgericht den Antrag, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) zur „verfassungsfeindlichen Organisation“ zu erklären und für das gesamte Bundesgebiet zu verbieten. Der Verbotsantrag gegen die VVN, die Oberländers Massenmorde in Lwow mit aufdecken half, stellt die Antwort der Bonner Regierung auf die Entlarvung Oberländers dar. Die Teilnehmer der Aktivtagung der Justizorgane des Bezirks Halle haben daraufhin am 26. Oktober 1959 folgendes Protestschreiben an das Bundesverwaltungsgericht in Westberlin gerichtet: „Die VVN ist eine international anerkannte, bewährte antifaschistische Kampforganisation. In ihr sind hervorragende Kämpfer gegen den Faschismus organisiert. Durch das Verbot soll eine weitere demokratische Organisation zerschlagen werden, deren Mitglieder sich mit Recht gegen die fortschreitende Faschisierung in Westdeutschland einsetzen Wir erheben flammenden Protest gegen den Anschlag der Bundesregierung auf die VVN und wissen uns darin einig mit allen fortschrittlichen und friedliebenden Menschen der ganzen Welt, die empört sind über die Bedrohung der Antifaschisten in Westdeutschland. Wir fordern die Zurückweisung dieses undemokratischen, verfassungsfeindlichen Antrags.“ 738;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 738 (NJ DDR 1959, S. 738) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 738 (NJ DDR 1959, S. 738)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, sowie aus eigner. Initiative feindlich-negative Aktivitäten gegen die Deutsche Demokratische Republik,. ihre. Staats- und Gesellschaftsordnung insgesamt sowie spezieller Bereiche, wie zum Beispiel die grundsätzliche Trennung der vorbestraften Verhafteten von nicht vorbestraften Verhafteten; die Trennung von Verhafteten und Strafgefangenen und von Jugendlichen und Erwachsenen.

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