Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 687

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 687 (NJ DDR 1959, S. 687); Einhaltung der völkerrechtlichen Prinzipien des Potsdamer Abkommens. Es stand ferner im Zeichen der Forderung nach der Beendigung des Koreakrieges, zu der die später entsandte Delegation internationaler Juristen mit ihrem Bericht über den Bruch des Völkerrechts durch die imperialistischen Eindringlinge, u. a. durch die bakteriologische Kriegführung, einen entscheidenden Beitrag geliefert hat. Unter dem Vorsitz des Präsidenten der IVDJ, des britischen Kronanwalts D. N. Pritt, in Anwesenheit von 133 Delegierten aus 31 Ländern und allen Kontinenten, unter Mitwirkung der hervorragendsten Juristen aus der Sowjetunion und der Volksrepublik China wurde dieser Kongreß, der mit einer Ansprache von Ministerpräsident Otto Grotewohl eröffnet wurde, zu einer großartigen Manifestation des Willens aller fortschrittlichen Juristen, die deutsche Frage mit friedlichen und demokratischen Mitteln zu lösen, mit den Friedenskräften der Welt einen neuen Weltkrieg zu verhindern, den Frieden zu sichern.3 Diesen entscheidenden Aufgaben widmete sich die IVDJ auch in den nächsten Jahren. Hervorgehoben sei die Internationale Juristenkonferenz in Wien 1954, die sich vor allem mit Problemen der Gleichberechtigung der Menschen und Völker, des Kolonialismus, der Sicherung bürgerlicher Rechte und Freiheiten, die in allen imperialistischen Staaten gefährdet sind, befaßten.4 Auch der VI. Kongreß der IVDJ im Mai 1956 in Brüssel war ein Meilenstein in der Entwicklung dieser Organisation, die sich um eine. Verbreiterung ihrer Basis und ihres Gedankengutes, um die Förderung der Rechtswissenschaft, den Austausch von Informationen und vor allem um die Klärung der juristischen Prinzipien der friedlichen Koexistenz bemühte.5 Daneben wurde in ständigen Ratstagungen und Sekretariatssitzungen der IVDJ zu allen auftauchenden politischen und völkerrechtlichen Fragen in Manifestationen, Resolutionen und Appellen, durch Gutachten, durch die internationale Zeitschrift „Le droit au service de la paix“ („Das Recht im Dienste des Friedens“), durch ein mehrsprachiges Bulletin vom Standpunkt des Völkerrechts, der Prinzipien demokratischer Rechte und Freiheiten und der Erhaltung und Sicherung des Friedens Stellung genommen. Das geschah besonders auch bei der Unterstützung des weltweiten Kampfes zur Rettung der Eheleute Rosenberg und Morton So-bells vor der Ermordung durch die Terrorjustiz der USA, für die sich Präsident D. N. Pritt und der Generalsekretär der IVDJ, der französische Rechtsanwalt Joe Nordmann, unermüdlich einsetzten.6 Die VDJD war an allen diesen Aktionen und Manifestationen durch die Mitarbeit des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, im Rat der IVDJ und von Hilde Neumann, dem kürzlich verstorbenen Chefredakteur der „Neuen Justiz“ und Sekretär der VDJD, der auch an dieser Stelle ehrend und dankend gedacht sei, als Mitglied des internationalen Sekretariats beteiligt. Darüber hinaus bereiteten Vorstand und Sekretariat der VDJD die Entschließungen der internationalen Organisation durch Beiträge in deren Zeitschrift und andere Druckschriften vor, z. B. den Brüsseler Kongreß 1956 durch die Broschüre „Some Questions of Criminal Procedure in the two German States“.7 Daneben stellte sich unsere Vereinigung die Aufgabe, die Gedanken und Ziele der IVDJ, ihr Wirken und ihre Erfolge unter den Juristen Deutschlands und unter der Bevölkerung zu popularisieren, dadurch weitere Anregungen für die Arbeit des Vorstands und des Sekretariats zu erhalten und damit den Kampf der Volksmassen um den Frieden und die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands auch mit der Progressivität des Rechts, mit der aktiven Wirkung internationaler Vereinbarungen zu verbinden. Die Verpflichtung 3 vgl. „Juristen für den Frieden“, Berlin 1951. 4 vgl. „Verteidigung der demokratischen Freiheiten“, Leipzig 1954. 3 vgl. Bericht in NJ 1956 S. 421 ff. sowie „Demokratie und Recht“ 1956, Hefte 4, 5 und 6. 6 vgL Broschüre „Rettet Morton Sobell“, herausgegeben von der VDJD. 7 Berlin 1956. Vgl. auch „Atomenergie wofür?“, Berlin 1958. hierzu ergab sich aus den Statuten, die am 17. März 1951 auf einer Delegiertenkonferenz beschlossen wurden und folgende Aufgaben vorsahen: 1. Die Gewinnung aller demokratischen Juristen und ihre Mobilisierung im Kampf um einen dauerhaften Frieden, für ein einheitliches Deutschland und ein fortschrittliches Recht. 2. Die Förderung und Entwicklung fortschrittlicher Rechtsgedanken und Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit, in Zusammenarbeit mit den Juristenorganisationen aller Länder. 3. Die Durchführung der Beschlüsse der IVDJ. Es war selbstverständlich, daß das gleiche Gewicht, das der Lösung der internationalen Probleme zukam, auch auf die Behandlung gesamtdeutscher Fragen gelegt wurde. Die Überwindung der unseligen, durch den amerikanischen Imperialismus und seinen westdeutschen Trabanten durchgeführten Spaltung Deutschlands, der Kampf um die Bändigung des westdeutschen Militarismus, um die Beseitigung der Nazi-Generale und Blutrichter und die Wiederherstellung demokratischer Rechte und Freiheiten war und ist mit dem ganzen deutschen Volke das Hauptanliegen auch der deutschen demokratischen Juristen. Noch im Dezember 1950 konnte in Berlin eine gesamtdeutsche Juristen-Tagung durchgeführt werden, die sich mit dem Kampf gegen die völkerrechtswidrige Anwendung der Atomenergie und mit den Aufgaben der deutschen Juristen für Einheit und Frieden beschäftigte.8 Hier kamen noch westdeutsche Juristen zu Worte, die allerdings unter Verschweigen ihrer Namen die reaktionäre Entwicklung Westdeutschlands geißelten. Kurze Zeit später verbot die Adenauer-Regierung, die selbst entgegen den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens zahlreiche Nazi-Juristen als Richter und Staatsanwälte wiedereingestellt hatte und wie sich sehr bald herausstellen sollte auch Blutrichter beschäftigte, die VDJD für das Gebiet der Bundesrepublik. Damit war allerdings die Stimme der demokratischen Juristen Westdeutschlands nicht zum Schweigen gebracht. Sie setzten ihren Kampf gegen die Justizwillkür, die Gesinnungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen, die schändlichen Urteile gegen die Vertreter freiheitlicher und demokratischer Bestrebungen, das rechtswidrige Verfahren der Adenauer-Regierung und ihres Bundesverfassungsgerichts gegen die Kommunistische Partei Deutschlands unerschrocken fort. Mit Solidaritätsaktionen unterstützte die VDJD den Rechts- und Freiheitskampf dieser mutigen Juristen, der im engsten Zusammenhang mit der Entwicklung der Bundesrepublik zu einem Staat ohne Recht, zu einem Staat der Militaristen und Revanchisten, der Vorbereitung eines atomaren Angriffskrieges stand und steht. Deshalb wurde es auch zur Hauptaufgabe der VDJD in den letzten Jahren, diese Entwicklung aufzuzeigen, die Lügengespinste über die angebliche Demokratie im Adenauer-Staat zu zerreißen, den reaktionären Charakter seiner Justiz aufzudecken und damit neue Wege zur gesamtdeutschen Verständigung, zum Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten und zur Bildung einer Freien Stadt Westberlin zu weisen bzw. solche zu unterstützen. Dieser Konzeption dienten die Arbeiten von Rudolf Arzinger, „Rehabilitierung der faschistischen Kriegsverbrecher eine Gefahr für den Frieden Europas“,9 John Lekschas’ „Gutachten zum Prozeß und Urteil gegen Jupp Angenfort und Wolfgang Seifert“,10 diente die Konferenz des Instituts für Strafrecht der Humboldt-Universität zu Berlin und der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands vom ' 10. November 195811 sowie die „Dokumentation über den Leiter und einige Hauptagenten des sogenannten Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen in Berlin- 8 vgl. Broschüre „Das Recht muß dem Frieden dienen“, Berlin 1951. 9 Berlin 1954. 10 Berlin 1955. 11 „Bonner Inquisition gegen Freiheit und Wiedervereinigung“, Berlin 1959. 687;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 687 (NJ DDR 1959, S. 687) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 687 (NJ DDR 1959, S. 687)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen. Die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung sind in gleicher Weise durchzusetzen. Aus dieser Sicht gibt das Gesetz kaum eine wesentlich günstigere Ausgangssituation für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

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