Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 636

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 636 (NJ DDR 1959, S. 636); Die Folgen der Verletzung von Urheberrechten Zum Schutz der Rechte des Urhebers wird vorgeschlagen, daß er bei ihrer Verletzung, auch wenn kein Verschulden vorliegt, Unterlassung und, wenn notwendig, Berichtigung fordern kann. Bei Verschulden des Verletzers sollen dem Urheber Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften gewährt werden. Neben diesen Ansprüchen soll der Urheber das Recht haben, für bereits erfolgte Verwendungen seines Werkes das übliche Honorar zu fordern. Diese Ansprüche sollten unabhängig davon gegeben sein, ob ein Vertrag zwischen dem Urheber und dem Verletzer bestand. Diese Vorschläge aus den bisherigen Beratungen der Grundkommission werden nunmehr zur Diskussion gestellt. Erörterungen über die Ausgestaltung von Leistungsschutzrechten für solistisch tätige Künstler, Schallplattenhersteller, Rundfunk, Fernsehen, Fotografie u. ä. laufen gegenwärtig, wobei auch Fragen des Titel-, Brief- und Bildnisschutzes als angrenzende Rechte einbezogen werden sollten. Aus der Praxis für die Praxis Zur Arbeit mit den Konfliktkommissionen im Stadtbezirk Dresden-Nord Die Konfliktkommissionen haben als betriebliche Organe die Aufgabe, auftretende Arbeitsstreitigkeiten schnell auf der Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit zu klären. Sie sind eine Form der Einbeziehung der Bürger in die Lenkung und Leitung unseres Staates und wirken bei guter Arbeitsweise auf die Bewußtseinsbildung der Werktätigen in starkem Maße ein. Es ging und geht uns darum, eine feste Verbindung mit den Konfliktkommissionen herzustellen und sie bei ihrer verantwortlichen Arbeit so zu unterstützen, daß sie in der Lage sind, auftretende Streitfälle derart zu lösen, daß sowohl die ökonomische Festigung und Weiterentwicklung unserer Betriebe als auch die Interessen des einzelnen Werktätigen gewährleistet sind. Deshalb richteten wir zunächst an jede Konfliktkommission ein Schreiben mit der Bitte, uns mitzuteilen, wie sich die Konfliktkommission zusammensetzt und in welcher Weise sie bisher tätig war. Gleichzeitig erläuterten wir kurz den Inhalt des § 31 der VO über die Bildung von Konfliktkommissionen vom 30. April 1953 (GBl. S. 695) und forderten die Konfliktkommissionen auf, uns nach durchgeführten Verhandlungen Abschriften der Protokolle und Beschlüsse zu übersenden. Wir erklärten uns auch bereit, an Sitzungen der Konfliktkommissionen teilzunehmen und Beschlüsse der Konfliktkommissionen oder arbeitsgerichtliche Entscheidungen mit ihnen auszuwerten, um zu einer besseren Zusammenarbeit zu kommen. Die überwiegende Mehrzahl der Konfliktkommissionen begrüßte' diese persönliche Verbindungsaufnahme und kam unserer Aufforderung nach, so daß wesentlich mehr Protokolle und Beschlüsse eingingen. Bei der ständigen Überprüfung der Protokolle und Beschlüsse erwies sich, daß die bisherige Anleitung der Konfliktkommissionen völlig unzureichend war bzw. überhaupt fehlte. Fast jedes Protokoll enthielt Verfahrensmängel, zum Teil gröbster Art. Auch inhaltlich waren die Beschlüsse teilweise äußerst unzulänglich. Es erschien uns daher dringend notwendig, vorerst einen Erfahrungsaustausch innerhalb der Konfliktkommissionen über die richtige Anwendung der VO über die Bildung von Konfliktkommissionen einzuleiten. Insgesamt wurden 45 Konfliktkommissionen davon erfaßt. In dem ersten großen Erfahrungsaustausch wurden zunächst die Bedeutung und die Aufgaben der Konfliktkommission sowie die einzelnen Paragraphen vorgetragen und kurz erläutert. Die Mitglieder der Konfliktkommission stellten zahlreiche Fragen zu den verschiedensten Problemen, die in der Aussprache gemeinsam geklärt wurden. Am Schluß äußerten die Kollegen den Wunsch, diesen Erfahrungsaustausch in regelmäßigen Zeitabständen fortzusetzen. Wir vereinbarten vierteljährliche Zusammenkünfte. Als Ergebnis des ersten Erfahrungsaustauschs war zunächst festzustellen, daß sich die Verhändlungsfüh-rung der Konfliktkommissionen ganz bedeutend verbesserte. Die Formmängel in Protokollen und Beschlüssen gingen auf ein sehr geringes Maß zurück. Die Kollegen wurden sicherer und traten in den Verhandlungen überzeugender auf, so daß sie damit an Autori- tät gewannen und die erzieherische Wirkung ihrer Arbeit verstärkt wurde. Jetzt war es an der Zeit, den Erfahrungsaustausch auf arbeitsrechtliche Fragen zu erstrecken. Das bedeutete, die eingehenden Protokolle und Beschlüsse besonders sorgsam zu prüfen und evtl. Schwerpunkte herauszuarbeiten. Ein solcher ergab sich durch einige ungenügend begründete fristlose Entlassungen auf Grund des § 9 Buchst, a KündVO, an die sich Arbeitsgerichtsprozesse anschlossen, die zuungunsten des jeweiligen Betriebes entschieden werden mußten. Im Rahmen des zweiten Erfahrungsaustauschs wurden daher die Voraussetzungen für eine fristlose Entlassung gern. § 9 Buchst, a KündVO. erläutert und die einzelnen Fälle zur Diskussion gestellt. Im Zusammenhang damit wurden auch Fragen behandelt, die für die Leitung eines Betriebes und die Kaderarbeit Bedeutung haben, so daß meine Anregung, Werk- bzw. Kaderleiter in diesen Erfahrungsaustausch einzubeziehen, von allen Teilnehmern begrüßt wurde. Die meisten Kader- und Werkleiter leisteten der an sie ergangenen Einladung Folge. Außerdem nahmen an der nächsten Zusammenkunft je ein Vertreter des Arbeitsgerichts, des Staatsanwalts des Bezirkes, Abt. IV, und des Bezirksvorstandes des FDGB, Abt. Arbeitsrecht, teil. Auf der Tagesordnung standen Fragen der Kündigung sowie die Auswertung verschiedener Arbeitsgerichtsurteile. Die Verbindung zu den Konfliktkommissionen bestand und besteht aber nicht nur durch die gemeinsamen Aussprachen. Vielmehr ist es so, daß auch in der Zeit zwischen den großen Aussprachen viele Kollegen mit der Bitte um Aussprache über Einzelfragen an uns herantraten. So befriedigt die Teilnehmer aus diesen Ausprachen hinausgingen, machten wir uns in der Dienststelle doch Gedanken darüber, wie die Arbeit der Konfliktkommissionen grundlegend verbessert und die erzieherische Wirkung auf einen größeren Kreis der Betriebsangehörigen ausgedehnt werden könnte. In diese Zeit fiel die Anregung Walter Ulbrichts auf der 4. ZK-Tagung, die Konfliktkommissionen in Organe der sozialistischen Erziehung umzuwandeln. Zum nächsten turnusmäßigen Erfahrungsaustausch Mitte März 1959 lud ich außer den Konfliktkommissionen auch die Betriebsgewerkschaftsleitungen und die Werkleiter ein. In einem Kurzreferat legte ich die entsprechenden Ergebnisse des 4. ZK-Plenums dar, verwertete auch die Ausführungen N. S. Chruschtschows auf dem XXI. Parteitag der KPdSU über die Arbeitsweise der Schiedsgerichte in der Sowjetunion. Dann faßte ich die ersten Gedanken und Vorschläge über Arbeitsgebiet und Arbeitsweise der neuen Kommission zusammen. Es wurde u. a. dargelegt, daß es darauf ankommt, sich aus der bisherigen starren Form zu lösen und in den Erziehungsprozeß ein großes Kollektiv mit einzubeziehen. Die erste Aufnahme dieser Probleme war recht positiv und zustimmend. Es galt nun, Mittel und Wege zu finden, um diese Gedanken zu verwirklichen. Wir begannen daher, die Schöffen des Kreisgerichts Nord in diese Aussprachen mit einzubeziehen. Zunächst führte ich zwei Besprechungen mit den Schöffen, den Mitgliedern der Kon- 636;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 636 (NJ DDR 1959, S. 636) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 636 (NJ DDR 1959, S. 636)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die Informationsbeziehungen und der Infor- mationsfluß ischen den Abteilungen XIV; und auf den verschiedenen Ebenen unter strikter Wahrung der Konspiration ;.yg.

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