Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 44 (NJ DDR 1959, S. 44); Die Information der Richter bzw. Leiter der Justiz-verwaitungsstellen erfolgt entsprechend den örtlichen Verhältnissen. Sie entfällt dort, wo die Leiter der Gerichte bzw. Justizverwaltungsstellen persönlich an den Ratssitzungen teilnehmen. Nicht verzichtet werden sollte aber auch in diesen Fällen darauf, in gemeinsamen Aussprachen Maßnahmen für Gericht und Staatsanwaltschaft zur Lösung der Hauptfragen der örtlichen Organe zu beraten und festzulegen. Während eines Diskussionsabends mit Richtern und Staatsanwälten im Bezirk Potsdam erklärte ein Richter, daß ihm das Problem der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Organen und Justiz jetzt langsam klar zu werden beginne, daß er keine Ahnung von den Beschlüssen des Bezirkstages und des Rates des Bezirks habe und daß die Staatsanwälte in dieser Hinsicht ein Stück voraus seien. Das gleiche bestätigten auch andere Richter. Daraufhin fand eine Beratung aller Richter beim Bezirksgericht statt, bei der auch ein Staatsanwalt auftrat und einige wichtige Beschlüsse der örtlichen Organe erläuterte. Die Richter bildeten drei Arbeitsgruppen, die sich die Aufgabe stellten, an Hand je eines Beschlusses zu untersuchen, wie sie dieses Material für ihre eigene Arbeit auswerten können. Faßte der Rat einen ungesetzlichen Beschluß, war es dem Staatsanwalt in der Ratssitzung also nicht möglich, eine solche Beschlußfassung abzuwenden, so ist ein Einspruch vorzubereiten und beim Vorsitzenden des Rates einzulegen. Gleichzeitig mit der Einlegung des Einspruchs muß der Staatsanwalt um Gelegenheit zur mündlichen Begründung des Einspruchs in der nächsten Ratssitzung ersuchen. Die gute Zusammenarbeit zwischen örtlichen Organen und Staatsanwalt heißt nicht, auf den Einspruch zu verzichten. Es muß aber darauf geachtet werden, daß der Einspruch den örtlichen Organen bei ihrer Arbeit auch wirklich hilft. Deshalb muß er sich sowohl mit den Ursachen als auch mit den Auswirkungen der Gesetzesverletzungen auseinandersetzen. Darüber hinaus soll er aufzeigen, wie eine notwendige Maßnahme auf der Grundlage und mit Hilfe unserer Gesetze durchgeführt werden kann. Auch die Einspruchs- und Hinweistätigkeit muß in erster Linie die Schwerpunktaufgaben widerspiegeln. Noch einige Beispiele dazu, wie wichtig die Auswertung der Ratsmaterialien für die Arbeit aller Abteilungen der Staatsanwaltschaft ist: In einer Sitzung des Rates des Bezirks Potsdam wird über die Erfüllung des Staatshaushaltsplans berichtet. Hieraus ergibt sich eine Fülle von Anregungen für die Staatsanwaltschaft. Aus dem Bericht ist z. B. zu erkennen, daß die Außenstände der MTS immer noch sehr hoch sind. Daraus läßt sich für die Tätigkeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet des Zivilrechts, aber auch für die Gerichte die Aufgabe ableiten, weiter dahin zu wirken, daß die Außenstände schrumpfen, daß keine faulen Vergleiche geschlossen werden, daß Zinsen geltend gemacht werden. Die Entwicklung der Viehschäden im Bezirk ist ungünstig. Tierverluste bei VEG sind sehr hoch. Die Bezirksstaatsanwaltschaft war aber, abgesehen von einzelnen Verfahren, nicht informiert, inwieweit die Untersuchungsorgane tätig sind, wie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Viehseuchenwesen, Pflichten der Tierärzte, Tierpflege in den LPG usw.) eingehalten werden usw. Alle möglichen Organe befassen sich mit dem Problem Viehsterben, neben dem Rat die Volkspolizei, die Deutsche Versicherungsanstalt, die Bauernbank usw., aber jeder arbeitet für sich, und die Abteilung Landwirtschaft beim Rat des Bezirks hat keinen umfassenden Überblick. Hier wird es endlich Zeit, alle Kräfte zu koordinieren. Darauf sollte auch der Staatsanwalt hinwirken. * Es ist selbstverständlich erforderlich, daß der Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises nicht nur an den Sitzungen des Rates, sondern auch an den Tagungen der Volksvertretungen teilnimmt. Soweit es sich lediglich um eine Teilnahme handelt, bei der der Staatsanwalt nicht aktiv in das Geschehen eingreift, gelten sinngemäß die Bemerkungen über die Auswertung der Ratssitzungen. Es ist jedoch anzustreben, daß der Staatsanwalt des Bezirks oder Kreises in geeigneten Fällen vor der Volksvertretung auftritt. Geyer, Klapp und Tietz legen die Praxis im Bezirk Erfurt dar. Ihnen ist darin zuzustimmen, daß eine allgemeine Berichterstattung über Gesetzlichkeitsfragen nicht die beste Form ist, die Volksvertretungen bei der Lösung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Deshalb sollte in Zukunft der Staatsanwalt nicht mehr darauf drängen, sich besondere Tagesordnungspunkte einräumen zu lassen zur allgemeinen Darlegung von Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit oder zu umfassenden Ausführungen über die gesamte Tätigkeit des Staatsanwalts. Trotzdem darf sich aber der Staatsanwalt einer Aufforderung der Volksvertretung, umfassend Auskunft über seine Arbeit zu geben, nicht verschließen. Der Auffassung von Geyer, Klapp und Tietz, § 8 Abs. 2 GöO biete für eine Aufforderung zur allgemeinen Auskunft (Berichterstattung) keine Grundlage kann nicht zugestimmt werden. Will sich die Volksvertretung allseitig über die politischen Verhältnisse in ihrem Tätigkeitsbereich informieren, dann gehört auch ein Überblick über den Stand der Gesetzlichkeit dazu. Die Auswertung der Arbeitsergebnisse der Staatsanwaltschaft vor den Ständigen Kommissionen ist eine weitere Form der Zusammenarbeit5. Die Staatsanwälte sollen auch in Zukunft mithelfen, die Gesetzeskenntnis der Abgeordneten zu erweitern. Deshalb wird eine Mitarbeit von Staatsanwälten in den Abgeordnetenkabinetten begrüßt4 5 6. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, den Volksvertretungen, Ständigen Kommissionen und Abgeordneten, den Räten und einzelnen Ratsmitgliedern, den Fachabteilungen und einzelnen Mitarbeitern erfolgt bei weitem nicht nur in den wenigen bisher beschriebenen oder erwähnten Formen. Über eine Form der Arbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, die erst in jüngster Zeit mehr Bedeutung erlangte, sollen noch einige Bemerkungen gemacht werden: über die Arbeit in gemeinsamen oder gemischten Brigaden. Es hat sich schon jetzt erwiesen, daß die Arbeit mehrerer Staatsorgane in gemeinsamen Brigaden geeignet ist, gute Arbeitsergebnisse hervorzubringen, größere Erfolge als bisher zu erzielen. Dabei spielt keine Rolle, welches staatliche Organ, ob Rat oder Staatsanwalt, die Leitung solcher Brigaden oder Arbeitsgruppen hat. Das sollte der Aufgabenstellung entsprechend erfolgen. Aber auf eines muß hingewiesen werden. Zwei Gefahren drohen schnell aufzutreten, wenn man ohne klare Konzeption in gemischten Brigaden arbeitet: Der Staatsanwalt übernimmt Aufgaben anderer Staatsorgane, überschreitet seine Kompetenzen soweit es sich um Mitarbeiter beim Staatsanwalt des Bezirks handelt , vergißt, daß eine seiner Hauptaufgaben in der Anleitung der nachgeordneten Staatsanwälte besteht. Der Staatsanwalt leistet nur halbe Arbeit, wenn er zwar an Ort und Stelle, im Betrieb, in der LPG, in der Gemeinde, verändern hilft, aber nicht erreicht, daß die Arbeit des Staatsanwalts des Kreises befruchtet wird. Altnau weist richtig darauf hin, daß z. B. die gute Zusammenarbeit zwischen dem Magistrat von Groß-Berlin und dem Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin noch lange nicht bedeutet, daß in allen Berliner Stadtbezirken ebenfalls eine gute Zusammenarbeit zwischen den Räten der Stadtbezirke und den Staatsanwaltschaften der Stadtbezirke besteht. Aber gerade hier finden wir einen wunden Punkt in unserer Arbeit. Einzelne gute Beispiele führen nicht weiter, wenn es nicht gelingt, sie allgemein durchzusetzen. Auch Feststellungen und wenn sie noch so richtig sind helfen allein nicht, die Arbeit zu verbessern. Nachdem der Zustand untersucht und eingeschätzt ist, gilt es zu verändern und das ist nicht immer ganz einfach. Das Neue muß im ständigen Kampf gegen das Alte durchgesetzt werden. 4 NJ 1958 S. 446. 5 vgl. hierzu Bbert / Ziegenhagen / Freyholdt in NJ 1958 S. 835 ff. 6 vgl. Altnau in NJ 1958 S. 447. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 44 (NJ DDR 1959, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 44 (NJ DDR 1959, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den objektiven Erfordernissen an die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit ergeben, herauszuarbeiten und zu erläutern, Haupterkenntnisse und -ergebnisse einer von mir eingesetzten Kommission zur Überprüfung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen Besonderheiten des Vorgangsanfalls im Jahre Entwicklung der Qualität der Vorgangsbearbeitung Entwicklung der Vernehmungstätigkeit Entwicklung der Beweisführung und Überprüfung Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft.

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