Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1959, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40); Über die Vorbereitung der Wahlen der Richter und Schöffen in der ÜSR Von Dr. PAVEL KUBIN, Kreisstaatsanwalt in Roudnicenad Labem (CSR) Auf Beschluß der Gesamtstaatlichen Konferenz der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei vom Juni 1956 und der Regierung wurden in der CSR im November 1957 zum ersten Mal die Richter und Schöffen von der Bevölkerung gewählt. Diese Wahlen waren ein bedeutender Schritt in der Entwicklung der volksdemokratischen Staatsordnung; denn durch sie wurde auch im Gerichtswesen der Verfassungsgrundsatz konsequent verwirklicht, daß das Volk die einzige Quelle aller Macht im Staat ist und daß es durch die von ihm gewählten und ihm verantwortlichen Vertretungskörperschaften die Staatsmacht ausübt. Den ersten Schritt zur Demokratisierung des Gerichtswesens in der Tschechoslowakischen Republik stellte das Gesetz Nr. 319/1948 Ges.Slg. dar, auf dessen Grundlage vom 1. Februar 1949 an zum ersten Mal in der Geschichte der tschechoslowakischen Justiz Schöffen als gleichberechtigte Richter ihren Platz in den Gerichten einnahmen. Aber sie wurden nicht gewählt, sondern für die Zeit von zwei Jahren von den Kreis- und Bezirks-Nationalausschüssen in ihr Amt berufen. Die Berufsrichter wurden durch den Präsidenten der Republik oder durch den Minister der Justiz in ihre Funktionen eingesetzt. Erst das Gesetz über Gerichte und Staatsanwaltschaft (Nr. 64/1952 Ges. Slg.) legte fest, daß Richter und Schöffen gewählt werden. Dieser Grundsatz wurde durch das Gesetz über die Wahlen der Richter und Schöffen der Volks,- und Bezirksgerichte vom 4. Juli 1957 (Nr. 36/1957 Ges. Slg.) verwirklicht. Die Wahlen sind indirekt; sie erfolgen in Sitzungen der Kreis- und Bezirks-Nationalausschüsse. Richter und Schöffen werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Den Wahlen im November 1957 ging eine breit organisierte Wahlkampagne voraus. Sie hatte nicht nur den Zweck, die Werktätigen mit der Durchführung der Wahlen und mit den Kandidaten für das Richter- und Schöffenamt bekannt zu machen, sondern sie sollte ihnen auch die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit als einer wichtigen Methode beim Aufbau des Sozialismus nahebringen. Die Wahlkampagne wurde von den Kreis- und Bezirkswahlkommissionen als Hilfsorganen der Räte der Nationalausschüsse organisiert und gelenkt. Die oberste Leitung oblag der Zentralen Wahlkommission, die von der Regierung eingesetzt worden war. In dieser Kampagne spielten die Organe der Justiz und Staatsanwaltschaft eine nicht geringe Rolle. Die Staatsanwälte wurden in die Teilnahme an diesen Aktionen durch ein Schreiben des Generalstaatsanwalts der CSR einbezogen, in dem dieser betonte, daß auch die Staatsanwaltschaft als Organ, das mit den Gerichten aufs engste zusammenarbeitet und dem die höchste Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zufällt, in der propagandistischen Tätigkeit für die Wahlen einen wichtigen Platz einnehmen müsse. Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission war der Minister der Justiz; die Leitung der Kreis- und Bezirks-Wahlkommissionen hatten die stellvertretenden Vorsitzenden der Kreis- und Bezirks-Nationalausschüsse. Die Wahlkommission in unserem Kreis Roudnice setzte sich aus zwei Vertretern des Kreis-Nationalausschusses, aus einem Vertreter der Kreisleitung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, aus einem Vertreter des Kreis-Aktionsausschusses der Nationalen Front, aus dem Vorsitzenden des Volksgerichts und aus einem Mitglied des Schöffenaktivs zusammen. Als Kreisstaatsanwalt nahm ich regelmäßig mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Kommission erarbeitete auf Grund des zentralen und des Bezirksplanes einen Plan für die propagandistische Tätigkeit im Kreis Roudnice nad Labem. Da beim hiesigen Volksgericht drei Senate bestehen und im Gesetz über die Wahl der Richter und Schöffen bestimmt ist, daß für jeden Senat 50 bis 60 Schöffen zu wählen sind, war es ferner die Aufgabe der Kommission, mindestens 150 Schöffen für die Wahlen vorzuschlagen. Natürlich wurden diejenigen Schöffen, die sich in dieser Funktion bereits bewährt hatten, wieder als Kandidaten aufgestellt. Weitere Kandidaten wurden in Zusammenarbeit mit der Nationalen Front ausgewählt, wobei insbesondere die Gewerkschaften, die Frauenausschüsse und der'Jugendverband Hilfe leisteten. Die wichtigste Aufgabe bei der Aufstellung des Planes für die propagandistische Tätigkeit bestand darin, während der Kampagne einen möglichst großen Teil der Bevölkerung mit den Wahlen und den Kandidaten bekannt zu machen. Unser Kreisplan war so aufgestellt, daß die Kampagne alle 82 Gemeinden des Kreises erfaßte. In erster Linie wurde sie in Form von Vorträgen, aber auch mittels Presse, Rundfunk und Fernsehen durchgeführt; im Kreismaßstab nutzten wir dafür die Kreis- und Betriebszeitungen sowie den örtlichen Rundfunk aus. Vorträge über die Wahlen wurden in das Programm aller Sitzungen der örtlichen Nationalausschüsse innerhalb des Kreises einbezogen. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter des Kreis-Nationalausschusses, Rechtsanwälte, Notare und Angehörige der Sicherheitsorgane fuhren in alle Gemeinden und erläuterten den Bürgern die Prinzipien der Wahlen, machten sie mit den Kandidaten bekannt und erklärten ihnen gleichzeitig die Bedeutung der sozialistischen Gesetzlichkeit. In größeren Betrieben und in Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften wurden Betriebs- und Mitgliederversammlungen unter Teilnahme der erwähnten Propagandisten organisiert. An allen diesen Aktionen beteiligten sich in großem Umfang auch Schöffen, die sich besonders in der Diskussion zu Wort meldeten und über ihre Arbeit und über ihre Erfahrungen als Richter berichteten. Diese Vorträge hatten gleichzeitig den Charakter einer Werbung von Werktätigen für die Funktion des Schöffen. Eine gute Form der Popularisierung was das sog. juristische Forum, das wir in dem großen Betrieb „Severoceske papirny“ (Nordböhmische Papierfabriken) in Steti und in der Stadt Roudnice nad Labem veranstalteten. Auf dem in den Papierfabriken veranstalteten Forum hielt der Vorsitzende des Bezirksgerichts das Hauptreferat, und anschließend hatten die Beschäftigten des Betriebes die Möglichkeit, zu beliebigen juristischen Problemen Fragen zu stellen, die ihnen an Ort und Stelle erläutert wurden. Einen noch größeren Erfolg brachte das Forum in Roudnice nad Labem, wo im Anschluß an das Referat des Vorsitzenden des Volksgerichts Fragen der Zuhörer von allen Richtern, vom Staatsanwalt und vom Staatlichen Notar beantwortet wurden. Den größten Erfolg hatte eine im größten Betrieb des Kreises, im Nationalunternehmen Agrostroj in Roudnice nad Labem, veranstaltete Betriebsversammlung. Auf dieser Versammlung sprach der Minister der Justiz, Dr. Skoda, vor 500 Beschäftigten über die Wahlen der Richter und Schöffen. Einige Zahlen mögen das Ergebnis dieser Wahlkampagne in unserem Kreisgebiet verdeutlichen. Insgesamt wurden 108 öffentliche Versammlungen, Betriebsversammlungen und Mitgliederversammlungen in den Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften durchgeführt. An den Vorträgen und Aussprachen bei diesen Versammlungen beteiligten sich mehr als 5000 Bürger. Ferner wurden drei Artikel in den Kreis- und Betriebszeitungen veröffentlicht und sieben Rundfunksendungen im örtlichen Rundfunk durchgeführt. Die beiden Staatsanwälte aus dem hiesigen Kreisgebiet beteiligten sich an 22 Aktionen. Alle diese Aktionen waren für die Mitarbeiter des Gerichts und der Staatsanwaltschaft noch insofern von Bedeutung, als die Werktätigen in den Aussprachen auf bestimmte Dinge hinwiesen, die ihnen an der Arbeit der Justizorgane nicht gefallen. In verschiedenen Fällen wurden wir auf Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit in Gemeinden, Betrieben und Landwirtschaftlichen Einheitsgenossenschaften aufmerksam gemacht. Den kritischen Hinweisen gingen wir hauptsächlich auf dem Wege der Allgemeinen Aufsicht 40;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 13. Jahrgang 1959, Seite 40 (NJ DDR 1959, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß es hier um die differenzierte Einbeziehung dieser Kräfte in das Sicherungssystem auf und an den Transitstrecken gehen muß, bei Gewährleistung ihres Einsatzes auch für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben geschaffen. Die politisch-operative ist inhaltlich gerichtet auf das Erkennen von Anzeichen, die die Tätigkeit des Feindes signalisieren, von feindbegünstigenden Umständen im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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